Drohendes Gerichtsverfahren
Lage von Saudi-Arabien und dem Sudan
© University of Texas Libraries
Der omanische Menschenrechtler Saeed Jaddad wurde am 22. Dezember gegen Kaution freigelassen. Er steht wegen Verstößen gegen das Cyber-Gesetz und "Untergrabung des Ansehens und der Vormachtstellung des Staates" unter Anklage. Sein Verfahren beginnt am 25. Januar vor einem Gericht in Maskat.
Appell an
STAATSOBERHAUPT
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa'id
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113
OMAN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375
INNENMINISTER
His Excellency Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior
P.O. Box 127, Ruwi 112
Muscat
OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati
Muscat
OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801
BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
S. E. Herrn Khalid Sulaiman 'Abdul Rahman Ba Omar
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte lassen Sie alle Anklagen gegen Saeed Jaddad fallen, da er im Fall einer Inhaftierung als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten wäre, der nur deshalb in Haft ist, weil er friedlich von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.
- Bitte heben Sie alle Gesetze auf, die die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit unter Strafe stellen, und schützen und respektieren Sie dieses Recht.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to drop all charges against Saeed Jaddad, as they would make him a prisoner of conscience, if held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.
- Urging them to repeal all legislation that criminalizes the right to freedom of expression and respect and protect this right.
Sachlage
Saeed Jaddad wurde am 10. Dezember 2014 in Salala, der Hauptstadt des Gouvernements Dhofar, festgenommen und zur dortigen polizeilichen Geheimdienstabteilung gebracht. Dort wurde er viele Stunden lang über sein Menschenrechtsengagement, seine Kontakte mit Menschenrechtsorganisationen und seine Internetaktivitäten verhört und auch zu seiner Kritik an offiziellen Institutionen befragt. Er wurde mindestens fünf Tage lang im Verhörzimmer festgehalten und durfte weder seine Familie noch seinen Rechtsbeistand kontaktieren. Etwa am fünften Tag in Gewahrsam versuchten die Beamt_innen, ihn dazu zu zwingen, einige Dokumente zu unterzeichnen, in denen sich Saeed Jaddad selbst beschuldigt, "dem Land Schaden zugefügt und gegen Gesetze verstoßen zu haben" sowie "Kontakt mit ausländischen Organisationen" gehabt zu haben. Er weigerte sich jedoch. Am selben Abend wurde Saeed Jaddad der Staatsanwaltschaft vorgeführt, wo man ihn wegen "Verstößen gegen das Cyber-Gesetz" anklagte und ihm mitteilte, dass in der Hauptstadt Maskat weitere Anklagen gegen ihn eingereicht worden seien. Saeed Jaddad weigerte sich, ohne einen Rechtsbeistand die Fragen des Staatsanwalts zu beantworten. Daraufhin wurde seine Haftanordnung um sieben Tage verlängert. Man brachte ihn ins Gefängnis von Taqa, etwa 40 Kilometer östlich von Salala. Dort teilte er sich eine sehr unhygienische Zelle mit mindestens 22 weiteren Häftlingen und schlief auf dem Boden. Vier Tage später musste Saeed Jaddad erneut vor der Staatsanwaltschaft erscheinen, weigerte sich jedoch weiterhin, ohne seinen Rechtsbeistand auf die Fragen zu antworten.
Am 21. Dezember entschied Saeed Jaddad, die Fragen der Staatsanwaltschaft zu beantworten, da er der Ansicht war, keine andere Möglichkeit zu haben. Seine Haftanordnung wurde erneut um sieben Tage verlängert. Am Morgen des 22. Dezember wurde er gegen Hinterlegung einer Kaution von etwa 1.000 Euro freigelassen. Auch der Reisepass seines Sohnes wurde als Pfand beschlagnahmt.
Am 18. Januar teilte die Staatsanwaltschaft Saeed Jaddad mit, er habe vor dem Strafgericht in Maskat zu erscheinen. Dort müsse er sich wegen "Untergrabung des Ansehens und der Vormachtstellung des Staates" verantworten, weil er politische und soziale Reformen gefordert und sich im August 2013 mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments getroffen hatte. Saeed Jaddad hat öffentlich verkündet, dass er sich weigert, vor Gericht zu erscheinen. Es laufen noch weitere Ermittlungen in anderen Fällen gegen ihn, ihm könnten daher jederzeit weitere Gerichtsverfahren drohen.
Hintergrundinformation
Der Geschäftsmann Saeed Jaddad unterhält einen Blog für einen engen Leserkreis, auf dem er politische und soziale Reformen in Oman fordert. Auch auf seiner Facebookseite macht er sich für Reformen stark. Er wurde am 10. Dezember um 21.00 Uhr festgenommen, als Sicherheitskräfte seine Wohnung in Salala, der Hauptstadt des Gouvernements Dhofar, durchsuchten. Dabei wurden auch sein Telefon und seine Computer beschlagnahmt. Die Sicherheitskräfte gaben der Familie von Saeed Jaddad keine Informationen darüber, weshalb er festgenommen und wo er hingebracht wird. Trotz wiederholter Anfragen der Familienangehörigen bei den Behörden haben sie keine Auskunft über den Verbleib von Saeed Jaddad erhalten.
Am 31. Oktober 2014 wurde Saeed Jaddad daran gehindert, aus Oman auszureisen. Er befand sich am Flughafen Salala und wollte nach Istanbul fliegen, als Angehörige der Einwanderungsbehörde seinen Reisepass konfiszierten und ihm mitteilten, er unterliege seit Juli 2014 einem Reiseverbot.
Saeed Jaddad ist bereits mehrmals festgenommen worden. Im Dezember 2011 nahm er an einer friedlichen Demonstration in Dhofar im Süden des Landes teil. Er wurde am 14. Januar 2013 festgenommen und sechs Monate lang festgehalten, davon acht Tage in Einzelhaft. Ende Juni 2013 kam er wieder frei, durfte jedoch keine Artikel in den nationalen Medien mehr veröffentlichen. Die Behörden versuchten außerdem, ihn dazu zu bringen, eine Stellungnahme zu unterzeichnen, in der er jeglichen menschenrechtlichen und reformistischen Tätigkeiten abschwört. Im Juli 2013 wurde er schikaniert und eingeschüchtert. Im August 2013 wurde Saeed Jaddad "Untergrabung des Ansehens und der Vormachtstellung des Staates" vorgeworfen, weil er politische und soziale Reformen gefordert und sich mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments getroffen hatte. Er wurde nicht vor Gericht gestellt. Es wird jedoch befürchtet, dass die Behörden solche früheren Vorwürfe gegen Saeed Jaddad dazu verwenden, ihn in Verbindung mit seinen friedlichen Tätigkeiten anzuklagen.
Amnesty International hat 2013 und 2014 in Oman Fälle von langer willkürlicher Inhaftierung, oft ohne Kontakt zur Außenwelt, dokumentiert. Auch liegen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Sicherheitskräfte vor. Aktivist_innen und Regierungskritiker_innen sollen misshandelt worden sein, indem man sie schlug, ihnen einen Sack über den Kopf zog oder sie lange Zeit in Einzelhaft hielt. Zudem wird von Scheinhinrichtungen und Schlafentzug berichtet. In den vergangenen Jahren hat Amnesty International immer wieder Fälle dokumentiert, in denen die Polizei unverhältnismäßige Gewalt gegen Demonstrierende einsetzte und bei Großdemonstrationen Teilnehmer_innen festnahm. Zudem wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung auf willkürliche Weise eingeschränkt. Es wurden diskriminierende Gesetze erlassen, und Diskriminierung war im Alltag weit verbreitet.
Im Januar 2014 ratifizierte Oman das Sicherheitsabkommen des Golfkooperationsrates (Gulf Cooperation Council Security Agreement), dessen Bestimmungen voraussichtlich das Recht auf freie Meinungsäußerung in den jeweiligen Ländern (Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate) gefährden werden. Im August 2014 erließ die Regierung per Dekret ein neues Staatsbürgerschaftsrecht, das im Februar 2015 in Kraft treten soll. Die Behörden können dann omanischen Staatsbürger_innen die Staatsangehörigkeit und bestimmte Rechte entziehen, wenn sie einer Gruppierung angehören, die im Verdacht steht, Prinzipien oder Ansichten zu vertreten, die Omans "Interessen" unterminieren. Damit kann die Regierung ihren Kritiker_innen willkürlich die Staatsangehörigkeit aberkennen und sie des Landes verweisen.