Menschenrechtler gegen Kaution frei

Deine Freiheit ist meine Freiheit

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Der omanische Menschenrechtler Saeed Jaddad wurde am 7. April auf Kaution freigelassen. Seine zwei Rechtsmittelverfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Appell an

STAATSOBERHAUPT
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa'id
Diwan of the Royal Court
The Palace, PO Box 632
Muscat 113
OMAN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375

JUSTIZMINISTER
Sheikh Abdul Malik al-Khalili
Ministry of Justice
PO Box 354
RUWI PC 112
Muscat
Sultanate of Oman
E-Mail: info@moj.gov.om
Twitter: @moj_gov
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati, Muscat, OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
S. E. Herrn Khalid Sulaiman 'Abdul Rahman Ba Omar
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Juni 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Der 48-jährige omanische Menschenrechtler Saeed Jaddad wurde am 7. April von dem Berufungsgericht in Salala, Hauptstadt der Provinz Dhofar, gegen eine Kaution von 500 Omanischen Rial (etwa 1.200 Euro) auf Bewährung freigelassen. Saeed Jaddad wurde am 31. März in Zusammenhang mit Verstößen gegen das omanische Cyber-Gesetz zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.500 Euro) verurteilt. Sein Rechtsbeistand legte umgehend Rechtsmittel ein und beantragte die Freilassung seines Mandanten gegen Kaution, doch der Richter lehnte dies ab. Das Berufungsgericht in Salala nannte den 13. Mai als Termin für das Rechtsmittelverfahren.

Am 15. April erschien Saeed Jaddad vor dem Berufungsgericht in der Hauptstadt Maskat. Dies stand im Zusammenhang mit einem anderen Urteil vom 8. März. In dem Verfahren wurde er wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates", "Anstiftung zum Protest" sowie "Verwendung sozialer Medien zur Verbreitung von Informationen, die die öffentliche Ordnung gefährden" zu drei Jahren Haft und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die nächste gerichtliche Anhörung ist für den 20. Mai angesetzt.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte heben Sie die Urteile und die Strafen gegen Saeed Jaddad auf.

  • Ich möchte Sie zudem bitten, alle Gesetze aufzuheben, die die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung unter Strafe stellen. Bitte respektieren und schützen Sie dieses Menschenrecht.

[APPELLE AN]

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Hintergrundinformation

Hintergrund

Saeed Jaddad wurde am 8. März zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zu einer Geldstrafe von 500 Omanischen Rial (etwa 1.200 Euro) wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates", ein Jahr Haft und 200 Omanischen Rial (etwa 500 Euro) Geldstrafe wegen "Anstiftung zum Protest" sowie drei Jahren Haft und 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.500 Euro) Geldstrafe wegen "Verwendung sozialer Medien zur Verbreitung von Informationen, die die öffentliche Ordnung gefährden". Das Gericht verhängte damit eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und eine Gesamtgeldstrafe von 1.700 Omanischen Rial (etwa 4.200 Euro) gegen ihn.

Im August 2013 wurde Saeed Jaddad "Untergrabung des Ansehens und der Vormachtstellung des Staates" vorgeworfen, weil er politische und soziale Reformen gefordert und sich mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments getroffen hatte. Im Zusammenhang mit diesen Anschuldigungen wurde er am 27. Januar 2015 in Maskat das erste Mal vor Gericht gestellt.

Am 31. Oktober 2014 wurde Saeed Jaddad von den Behörden daran gehindert, aus Oman auszureisen. Ihm wurde mitgeteilt, dass er seit Juli 2014 einem Reiseverbot unterliege.

Saeed Jaddad ist bereits mehrmals von den omanischen Behörden festgenommen worden. Er wurde am 14. Januar 2013 festgenommen und sechs Monate lang festgehalten, davon acht Tage in Einzelhaft. Ende Juni 2013 kam er wieder frei, durfte jedoch keine Artikel in den nationalen Medien mehr veröffentlichen. Die Behörden versuchten außerdem, ihn zur Unterzeichnung einer Stellungnahme zu bewegen, in der er jeglichen menschenrechtlichen und reformistischen Tätigkeiten abschwört.

Vor seiner jetzigen Inhaftierung wurde Saeed Jaddad zuletzt am 10. Dezember 2014 festgenommen, als Sicherheitskräfte seine Wohnung durchsuchten. Dabei wurden auch sein Telefon und seine Computer beschlagnahmt. Die Sicherheitskräfte gaben der Familie von Saeed Jaddad keine Informationen darüber, weshalb er festgenommen und wo er hingebracht wurde. Trotz wiederholter Anfragen der Familienangehörigen bei den Behörden haben sie keine Auskunft über den Verbleib von Saeed Jaddad erhalten. Es wird angenommen, dass er mindestens fünf Tage lang im Verhörzimmer festgehalten wurde. Er durfte während dieser Zeit weder seine Familie noch seinen Rechtsbeistand kontaktieren. Etwa am fünften Tag in Gewahrsam versuchten die Beamt_innen, ihn dazu zu zwingen, einige Dokumente zu unterzeichnen, in denen sich Saeed Jaddad selbst beschuldigt, "dem Land Schaden zugefügt und gegen Gesetze verstoßen zu haben" sowie "Kontakt mit ausländischen Organisationen" gehabt zu haben. Dies lehnte er jedoch ab. Außerdem weigerte er sich, ohne einen Rechtsbeistand die Fragen des Staatsanwalts zu beantworten. Daraufhin wurde seine Haftanordnung um sieben Tage verlängert. Man brachte ihn ins Gefängnis von Taqa, etwa 40 Kilometer östlich von Salala. Dort teilte er sich eine sehr unhygienische und mit Kakerlaken verseuchte Zelle mit mindestens 22 weiteren Häftlingen und schlief auf dem Boden. Etwa vier Tage später musste Saeed Jaddad erneut vor der Staatsanwaltschaft erscheinen, weigerte sich jedoch weiterhin, ohne seinen Rechtsbeistand auf Fragen zu antworten. Am Morgen des 22. Dezember 2014 wurde er gegen Hinterlegung einer Kaution von etwa 1.000 Euro freigelassen. Der Reisepass seines Sohnes wurde als Pfand beschlagnahmt. Die erste Anhörung in diesem Gerichtsverfahren fand in Abwesenheit von Saeed Jaddad am 27. Januar 2015 in Salala statt.

Amnesty International hat 2013 und 2014 in Oman Fälle von langer willkürlicher Inhaftierung, oft ohne Kontakt zur Außenwelt, dokumentiert. Auch liegen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Sicherheitskräfte vor. Aktivist_innen und Regierungskritiker_innen sollen misshandelt worden sein, indem man sie schlug, ihnen einen Sack über den Kopf zog oder sie lange Zeit in Einzelhaft hielt. Zudem wird von Scheinhinrichtungen und Schlafentzug berichtet.

In den vergangenen Jahren hat Amnesty International immer wieder Fälle dokumentiert, in denen die Polizei unverhältnismäßige Gewalt gegen friedlich Demonstrierende eingesetzt und bei Großdemonstrationen Teilnehmer_innen willkürlich festgenommen hat. Zudem dokumentierte die Organisation Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung auf willkürliche Weise eingeschränkt sowie diskriminierende Gesetze und Vorgehensweisen angewandt wurden.