Gewaltlose politische Gefangene

Chen Zhenping mit ihrer Tochter Jin Zhaohuan in Kaifeng

Chen Zhenping mit ihrer Tochter Jin Zhaohuan in Kaifeng

Chen Zhenping wurde im August 2008 schuldig befunden, "mithilfe einer ketzerischen Organisation die Gesetze zu untergraben" und in einem geheimen Gerichtsverfahren zu acht Jahren Haft verurteilt.

Appell an

LEITER DES BÜROS FÜR NATIONALE SICHERHEIT DER PROVINZ HENAN
Wang Xusheng
Henan Province National Security Bureau
12 JingEr Lu, Zhengzhoushi, Henansheng
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Director)

VORSITZENDER DES OBERSTEN VOLKSGERICHTSHOFS
Xiao Yang Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan, 27 Dongjiaomin Xiang, Beijingshi 100006, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00 86) 10 652 923 45

BÜRGERMEISTER DER STADT ZHENGZHOU
ZHAO Jiancai Shizhang
Zhengzhoushi Renmin Zhengfu
233 Zhongyuanxilu, Zhengzhoushi 450007
Henansheng, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Mayor)

LEITER DER ZHENGZHOU HAFTEINRICHTUNG NR. 1
Zhengzhou shi Diyikanshousuo
Hanghailu yu Disandajie
Zhengzhoushi, Henansheng,
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Director)

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Canrong Ma
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-2758 8221
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net
chinaemb_de@mfa.gov.cn
de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. März 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • asking the authorities where Chen Zhenping is held, and asking them to provide immediate guarantees for her safety, and assurances that she will not be tortured or ill-treated;

  • urging the authorities to release Chen Zhenping immediately and unconditionally

demanding she be given immediate access to a lawyer of her own choosing, her family and any medical treatment she may require;

  • expressing concern that she has been imprisoned solely for her religious beliefs.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die Behörden fragen, wo Chen Zhenping festgehalten wird und sie auffordern, umgehend ihre Sicherheit zu gewährleisten und eine verlässliche Zusage zu geben, dass sie weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird;

  • fordern, dass Chen Zhenping unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird;

  • verlangen, dass sie umgehend Zugang zu einer anwaltlichen Vertretung ihrer Wahl und zu ihrer Familie sowie jedwede benötigte medizinische Versorgung erhält;

  • Ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass sie sich nur aufgrund ihrer religiösen Überzeugung in Haft befindet.

Sachlage

Die Familie von Chen Zhenping befürchtet, dass man sie vermutlich in ein weit entferntes Gefängnis verlegen wird, da Falun Gong-Angehörige von den chinesischen Behörden oft in Gefängnisse gebracht werden, die weit von ihren Heimatorten entfernt liegen. Eine Verlegung würde für Chen Zhenping die Gefahr erhöhen gefoltert zu werden, da es für ihre Familie schwierig würde, sie zu besuchen, um zu sehen, wie sie behandelt wird.

Chen Zhenping hat ihre Familie nicht mehr gesehen, seit sie am 9. Juli 2008 ohne Haftbefehl festgenommen wurde. Ihre Familie wurde erst im Oktober informiert, dass ihre Verurteilung bereits stattgefunden hatte. Chen Zhenping wurde während des Verfahrens nicht juristisch vertreten. Als die Familie von dem Urteilsspruch erfuhr, übergab sie den Fall einem Rechtsanwalt.

Im November 2008 bat der Anwalt von Chen Zhenping im Volksgericht des Bezirks Jingshui in Zhengzhou in der Provinz Henan um Informationen zu ihrem Fall. Ein Beamter des Gerichts sagte ihm, Falun Gong-Anhänger hätten kein Recht auf einen Anwalt.

Am 5. Dezember bat der Anwalt die 18-jährige Tochter von Chen Zhenping, bei Gericht das Dokument über den Urteilsspruch von Chen Zhenping abzuholen. Sie versuchte es mehrmals, wurde aber immer wieder auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet. Am 4. Januar 2009 weigerte sie sich, das Gericht ohne das Dokument zu verlassen. Daraufhin schlug und trat eine Beamtin des Gerichts sie, warf sie auf den Boden und trat ihr auf die Brust, bis drei andere BeamtInnen kamen und eingriffen. Die lokale Polizei weigert sich, dem Vorfall nachzugehen.

Am nächsten Tag kehrte die Tochter von Chen Zhenping in das Gericht zurück und holte sich das Dokument von der Frau ab, die sie misshandelt hatte. Diese informierte sie darüber, dass die Frist für einen Einspruch gegen das Urteil abgelaufen sei. Die Familie von Chen Zhenping befürchtet, dass sie verurteilt wurde, ohne vorher verhört zu werden, da persönliche Details auf dem Dokument über den Urteilsspruch inkorrekt sind.

Der Anwalt von Chen Zhenping geht davon aus, dass sie in der Zhengzou-Hafteinrichtung Nr. 1 festgehalten wird und versuchte es mehrmals, sie dort zu besuchen. Am 16. Januar 2009 sagte man ihm in der Gefängnisverwaltung des Bezirks Jingshui, sie sei in ein Gefängnis verlegt worden, gab aber keine Auskunft darüber, um welches es sich handelt. Ein Freund der Familie, der bei der Gefängnisbehörde arbeitet, sagte ihnen, dass Chen Zhenping immer noch in der Zhengzou-Hafteinrichtung Nr. 1 sei. Eine Mitgefangene, die kürzlich aus der Zhengzou-Hafteinrichtung Nr. 1 entlassen wurde, gab auch an, dass sie noch dort ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die spirituelle Bewegung Falun Gong wuchs in den 1990er Jahren in der VR China stark an. Nach einer friedlichen Sitzblockade auf dem Tiananmenplatz im Juli 1999 verbot die chinesische Regierung die Gruppe und begann eine langfristige Einschüchterungs- und Verfolgungskampagne gegen Falun Gong, die von einer Organisation namens "610 Office" geleitet wird. Vor den Olympischen Spielen wurde das harte Vorgehen gegen Falun Gong noch verschärft. Angehörige der Bewegung meldeten mehr als 8000 Festnahmen im ganzen Land in dieser Phase und berichten, dass 2007 mehr als 100 Personen in Haft oder kurz nach ihrer Freilassung aufgrund von Folter, Hunger oder mangelnder medizinischer Versorgung gestorben sind.