Drohende Hinrichtung
Ergebnis dieser Urgent Action
Muhammed Kamaruzzaman, ein führendes Mitglied der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami, wurde am 11. April in Dhaka hingerichtet, nachdem der Oberste Gerichtshof seinen Antrag auf Überprüfung des Urteils am 6. April abgelehnt hatte. Muhammed Kamaruzzaman lehnte es ab, ein Gnadengesuch beim bangladeschischen Präsidenten einzureichen.
© Fons Hickmann
Mohammad Kamaruzzaman ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, obwohl er noch nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat und angekündigt hatte, gegen das Urteil rechtlich vorgehen zu wollen. Er ist ein führendes Mitglied einer Oppositionspartei in Bangladesch. Die Behörden haben bereits mit den Vorbereitungen für seine Hinrichtung begonnen und angegeben, dass Todesurteil werde in Kürze vollstreckt.
Appell an
PREMIERMINISTERIN
Sheikh Hasina, Prime Minister's Office
Old Sangsad Bhaban, Tejgaon
Dhaka-1215, BANGLADESCH
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrte Frau Premierministerin)
Fax: 00 880 2 811 3244 / 00 880 2 811 3243 / 00 880 2 811 1015
E-Mail: info@pmo.gov.bd oder pm@pmo.gov.bd
INNENMINISTER
Asaduzzaman Khan
Ministry of Home Affairs
Bangladesh Secretariat,
Building-8 (1st & 3rd Floor)
Dhaka- 1215, BANGLADESCH
(Anrede: Dear Home Minister/ Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax: (00 880) 2 716 4788
E-Mail: stateminister@mha.gov.bd
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
S. E. Herrn Mohammad Nazrul Islam
Dovestraße 1, 5. Etage
10587 Berlin
Fax: 030-3989 7510
E-Mail: info@bangladeshembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengalisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stoppen Sie unverzüglich alle Vorbereitungen der Hinrichtung von Mohammad Kamaruzzaman und gewähren Sie ihm Zeit, damit er von seinem Recht Gebrauch machen kann, eine Überprüfung des Urteils vom Obersten Gerichtshof zu beantragen.
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Ich möchte Sie daran erinnern, dass nach internationalen Standards bezüglich der Todesstrafe keine Hinrichtung vollzogen werden darf, solange Rechtsmittel anhängig sind. Mohammad Kamaruzzaman hat angekündigt, dass er so schnell wie möglich Rechtsmittel einlegen möchte.
- Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen, mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to immediately halt plans to execute Mohammad Kamaruzzaman and allow him time to make use of his right to appeal for a judicial review by the Supreme Court.
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Explaining that international standards on the use of the death penalty state that no execution should be carried out while an appeal is pending and that Mohammad Kamaruzzaman has declared his intention to appeal as soon as technically possible.
- Calling on the Bangladeshi authorities to establish an official moratorium on executions immediately, with a view to abolishing the death penalty.
Sachlage
Mohammad Kamaruzzaman, stellvertretender Generalsekretär der Oppositionspartei Jammat-e-Islami, wurde im Mai 2013 zum Tode verurteilt. Er war für schuldig befunden worden, an Tötungen beteiligt gewesen zu sein, die während des Unabhängigkeitskriegs von 1971 verübt wurden. Mohammad Kamaruzzaman legte Rechtsmittel ein, doch das Todesurteil wurde am 3. November vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
In Bangladesch haben Gefangene, deren Todesurteil bestätigt wurde, das Recht, einen Antrag beim Obersten Gerichtshof zu stellen, das Urteil erneut zu überprüfen. Dieser Antrag kann allerdings erst gestellt werden, nachdem der Oberste Gerichtshof ein Schreiben mit Hintergründen zu dem Urteilsspruch veröffentlicht hat. Aus dem Schreiben geht hervor, auf Grundlage welcher Argumente der Oberste Gerichtshof zu dem Urteil kam. Der Antrag auf Überprüfung des Urteils muss sich auf ebendiese Argumente beziehen. Mohammad Kamaruzzaman hat die Behörden darüber informiert, dass er eine Überprüfung des Urteils beantragen möchte.
Die Regierung Bangladeschs hat jedoch mit den Vorbereitungen seiner Hinrichtung begonnen, obwohl er noch nicht das ihm zur Verfügung stehende Rechtsmittel, den Antrag auf Überprüfung des Urteils, ausgeschöpft hat. Mohammad Kamaruzzaman wurde in ein Gefängnis in Dhaka gebracht. Die Behörden haben bekannt gegeben, dass sie Gefängnisbehörden beauftragt haben, die Hinrichtung vorzubereiten. Ein genauer Termin ist unbekannt, es wird aber befürchtet, dass die Hinrichtung bald stattfinden wird.
Hintergrundinformation
Das Internationale Strafgericht für Bangladesch (Bangladesh's International Crimes Tribunal - ICT) ist ein nationales Gericht, das 2009 in Bangladesch eingerichtet wurde, um Fälle von Massentötungen, Vergewaltigung und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen während des Unabhängigkeitskriegs im Jahr 1971 zu verhandeln.
Das ICT hat bisher über 13 Menschen geurteilt, zehn von ihnen erhielten die Todesstrafe. Gegen das Tribunal wurden Vorwürfe der Befangenheit erhoben, zudem sollen Standards für faire Verfahren nicht eingehalten worden sein. Bei allen vom Tribunal Verurteilten handelt es sich um Mitglieder von Oppositionsparteien, die Mehrheit von ihnen ist aus der Führungsriege der Jamaat-e-Islami-Partei. Seit dem 29. Oktober wurden neben Mohammad Kamaruzzaman noch zwei weitere Mitglieder der Jamaat-e-Islami-Partei und eine weitere, in Abwesenheit verurteilte Person vom Tribunal zum Tode verurteilt.
Nach internationalem Recht dürfen Todesurteile nicht ohne die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, vollstreckt werden. Einer der verurteilten Gefangenen, Abdul Quader Mollah, wurde nach einem Gerichtsverfahren hingerichtet, in dem ihm verwehrt wurde, Rechtsmittel einzulegen. Er war zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, doch der Oberste Gerichtshof erhöhte das Strafmaß und verurteilte ihn zum Tode. Abdul Quader Mollah war der erste Gefangene, von dem bekannt ist, dass er direkt vom Obersten Gerichthof in Bangladesch zum Tode verurteilt wurde und der erste Gefangene, der keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen durfte.
Nach internationalen Standards über die Anwendung der Todesstrafe muss Gefangenen das Recht garantiert werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, bevor die Hinrichtung vollstreckt wird. Garantie 8 der Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, die 1984 vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verabschiedet wurden, lautet: "Die Todesstrafe darf nicht vollzogen werden, solange Rechtsmittel oder sonstige Verfahren hinsichtlich einer Begnadigung oder Umwandlung des Urteils anhängig sind." In Resolution 2005/59, die am 20. April 2005 verabschiedet wurde, fordert die UN-Menschenrechtskommission alle Staaten, die an der Todesstrafe festhalten, dazu auf, "niemanden hinzurichten, solange der Person zur Verfügung stehende Rechtsmittel auf nationaler oder internationaler Ebene anhängig sind".
Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Bangladesch ist eines von neun Ländern, die im Zeitraum von 2009 bis 2013 jedes Jahr Hinrichtungen vollzogen haben. Über 1000 von Gerichten zum Tode verurteilte Gefangene befinden sich noch im Todestrakt.
Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Anwendung der Todesstrafe, ungeachtet der Schuldfrage, der Art des Verbrechens, der Hinrichtungsmethode oder spezifischer Eigenschaften der zum Tode verurteilten Person.