Hinrichtung

Ergebnis dieser Urgent Action

Muhammed Kamaruzzaman, ein führendes Mitglied der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami, wurde am 11. April in Dhaka hingerichtet, nachdem der Oberste Gerichtshof seinen Antrag auf Überprüfung des Urteils am 6. April abgelehnt hatte. Muhammed Kamaruzzaman lehnte es ab, ein Gnadengesuch beim bangladeschischen Präsidenten einzureichen.

Grafik mit dem Slogan: "Nein zur Todesstrafe!"

Muhammed Kamaruzzaman, ein führendes Mitglied der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami, wurde am 11. April in Dhaka hingerichtet, nachdem der Oberste Gerichtshof seinen Antrag auf Überprüfung des Urteils am 6. April abgelehnt hatte. Muhammed Kamaruzzaman lehnte es ab, ein Gnadengesuch beim bangladeschischen Präsidenten einzureichen.

Sachlage

Muhammed Kamaruzzaman wurde am 9. Mai 2013 vom Internationalen Strafgericht für Bangladesch (International Crimes Tribunal – ICT) in fünf von sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das ICT ist ein nationales Gericht, das 2009 in Bangladesch eingerichtet wurde, um Verbrechen, die während des Unabhängigkeitskriegs im Jahr 1971 begangen wurden, zu verhandeln. Das ICT verurteilte Muhammed Kamaruzzaman in zwei Anklagepunkten – wegen Mord und Massenmord – zum Tode und in allen weiteren Punkten zu Freiheitsstrafen.

Die Zivilgesellschaft in Bangladesch, Amnesty International und andere internationale Einrichtungen begrüßten den Schritt der Regierung, die Straflosigkeit für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Jahr 1971 zu beenden. Die meisten Beobachter_innen, unter ihnen auch Amnesty International, äußerten jedoch Besorgnis darüber, dass die Verfahren vor dem ICT die internationalen Standards für ein faires Verfahren verletzen. Viele Prozesse wiesen Unregelmäßigkeiten auf, z. B. indem es der Verteidigung nicht gestattet war, die Glaubwürdigkeit von Zeug_innen der Staatsanwaltschaft infrage zu stellen.

Im Berufungsverfahren wandelte der Oberste Gerichtshof im November 2014 eines der beiden Todesurteile gegen Muhammed Kamaruzzaman in eine lebenslange Freiheitsstrafe um, da das Gericht das Strafmaß als unverhältnismäßig ansah. Das Gericht erhielt jedoch das Todesurteil wegen Massenmord aufrecht. Muhammed Kamaruzzaman reichte am 5. März einen Antrag auf Überprüfung des Urteils beim Obersten Gerichtshof ein. Dieser Antrag, mit dem er eine zusätzliche Prüfung des Urteils durch die gleiche Richterkammer hätte erwirken können, wurde vom Obersten Gerichtshof am 6. April abgelehnt. Dieses Urteil ebnete den Weg für seine Hinrichtung.

Das Todesurteil wurde am 11. April um 22 Uhr im Zentralgefängnis von Dhaka vollstreckt. 21 Mitglieder seiner Familie, unter ihnen seine Frau und sein Sohn, hatten ihn noch am Nachmittag im Gefängnis besucht. Muhammed Kamaruzzaman ist der zweite mutmaßliche bangladeschische Kriegsverbrecher, der hingerichtet wurde. Der ICT verurteilte fünf weitere Mitglieder der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami ebenfalls zum Tode. Die Anhörungen ihrer Rechtsmittelverfahren finden momentan vor dem Obersten Gerichtshof statt.

Seit 2005 wurden in Bangladesch 43 Personen hingerichtet. Insgesamt haben bis heute 140 Staaten die Todesstrafe in Gesetz oder Praxis abgeschafft. Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schuldfrage, der Art des Verbrechens, der Hinrichtungsmethode oder spezifischer Eigenschaften der zum Tode verurteilten Person.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.