Drohende Hinrichtung
Ergebnis dieser Urgent Action
Muhammed Kamaruzzaman, ein führendes Mitglied der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami, wurde am 11. April in Dhaka hingerichtet, nachdem der Oberste Gerichtshof seinen Antrag auf Überprüfung des Urteils am 6. April abgelehnt hatte. Muhammed Kamaruzzaman lehnte es ab, ein Gnadengesuch beim bangladeschischen Präsidenten einzureichen.
© Fons Hickmann
Mohammad Kamaruzzaman, ein führendes Mitglied der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami, ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, nachdem der Oberste Gerichtshof seinen Antrag auf die Überprüfung des Urteils am 6. April abgelehnt hat. Die Behörden des Zentralgefängnisses in Dhaka haben seine Familie dazu aufgefordert, ihn sofort im Gefängnis zu besuchen. Dies könnte ein Hinweis auf anlaufende Vorbereitungen für eine Hinrichtung sein.
Appell an
PRÄSIDENT
Abdul Hamid
President’s office, Bangabhaban
Dhaka 1000, BANGLADESCH
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 880) 2 958 5502
PREMIERMINISTERIN
Sheikh Hasina, Prime Minister's Office
Old Sangsad Bhaban, Tejgaon
Dhaka-1215, BANGLADESCH
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrte Frau Premierministerin)
Fax: (00 880) 2 811 3244
E-Mail: info@pmo.gov.bd
Sende eine Kopie an
AUSSENMINISTER
Abul Hasan Mahmood Ali
Ministry of Foreign Affairs
Segun Bagicha
Dhaka
BANGLADESCH
Fax: (00 880) 2 956 2188
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
S.E. Herrn Muhammad Ali Sorcar
Dovestraße 1, 5. Etage
10587 Berlin
Fax: 030-3989 7510
E-Mail: info@bangladeshembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengalisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte stoppen Sie unverzüglich alle Vorbereitungen für die Hinrichtung von Mohammad Kamaruzzaman und setzen Sie auch alle anderen geplanten Hinrichtungen aus.
-
Ich bitte Sie, das Todesurteil gegen Mohammad Kamaruzzaman und alle weiteren zum Tode verurteilten Personen in eine Haftstrafe umzuwandeln.
- Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen, mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on the Bangladeshi authorities not to execute Mohammad Kamaruzzaman and halt plans to carry out any other executions.
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Urging the President to commute Mohammad Kamaruzzaman’s death sentence and of all other persons under sentence of death, to terms of imprisonment.
- Calling on the Bangladeshi authorities to immediately establish an official moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.
Sachlage
Mohammad Kamaruzzaman wurde am 9. Mai 2013 vom Internationalen Strafgericht für Bangladesch (International Crimes Tribunal – ICT) in fünf von sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das ICT ist ein nationales Gericht, das 2009 in Bangladesch eingerichtet wurde, um Verbrechen, die während des Unabhängigkeitskriegs im Jahr 1971 begangen wurden, zu verhandeln. Das ICT verurteilte Mohammad Kamaruzzaman in zwei Anklagepunkten – wegen Mord und Massenmord – zum Tode und in allen weiteren Punkten zu Freiheitsstrafen.
Im Berufungsverfahren wandelte der Oberste Gerichtshof im November 2014 eines der beiden Todesurteile in eine lebenslange Freiheitsstrafe um, da das Gericht das Strafmaß als unverhältnismäßig ansah. Das Gericht erhielt jedoch das Todesurteil wegen Massenmord aufrecht. Mohammad Kamaruzzaman reichte am 5. März einen Antrag auf Überprüfung des Urteils beim Obersten Gerichtshof ein. Dieser Antrag, mit dem er eine zusätzliche Prüfung des Urteils durch die gleiche Richterkammer hätte erwirken können, wurde vom Obersten Gerichtshof am 6. April abgelehnt. Dieses Urteil ebnete den Weg für seine Hinrichtung.
Die Zivilgesellschaft in Bangladesch, Amnesty International und andere internationale Einrichtungen begrüßten den Schritt der Regierung, die Straflosigkeit für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Jahr 1971 zu beenden. Die meisten Beobachter_innen, unter ihnen auch Amnesty International, äußerten jedoch Besorgnis darüber, dass die Verfahren vor dem ICT die internationalen Standards für ein faires Verfahren verletzen. Viele Prozesse wiesen Unregelmäßigkeiten auf, z. B. indem es der Verteidigung nicht gestattet war, die Glaubwürdigkeit von Zeugen der Staatsanwaltschaft infrage zu stellen.
Mohammad Kamaruzzaman könnte noch durch den Präsidenten begnadigt werden, wenn er ein entsprechendes Gesuch stellt. Bangladeschischen Zeitungen zufolge hat der Leiter des Zentralgefängnisses in Dhaka Mohammad Kamaruzzamans Rechtsbeiständen die Möglichkeit verweigert, sich mit ihrem Mandanten zu treffen, um mit ihm die Möglichkeiten für eine Begnadigung zu besprechen. Die Zeitungen zitieren den Gefängnisleiter, der diese Entscheidung damit rechtfertigt, dass es hierfür keine Rechtsvorschriften gebe. Das internationale Recht stellt eindeutig fest, dass jeder Mensch, der zum Tode verurteilt wird, das Recht hat, um Begnadigung oder Strafmilderung bitten zu dürfen und dass solche Begnadigungen oder Strafmilderungen in jedem Fall gewährt werden können.
Hintergrundinformation
Amnesty International sieht die Einrichtung des ICT in Bangladesch als eine historische Chance, die seit 40 Jahren andauernde Straflosigkeit für die 1971 begangenen Massenverbrechen unter dem Völkerrecht und andere Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Bangladesch trägt die Verantwortung, sicherzustellen, dass den zahllosen betroffenen Zivilpersonen Gerechtigkeit widerfährt. Berichten zufolge wurden Zivilpersonen von pakistanischen Streitkräften und deren alliierten Gruppen getötet, zehntausende Frauen wurden vermutlich Opfer von Vergewaltigung und anderen Sexualverbrechen, und mehr als acht Millionen Menschen mussten das Land verlassen und nach Indien fliehen, um sich dort in Sicherheit zu bringen.
Amnesty International ist der Ansicht, dass die bangladeschische Regierung verpflichtet ist, die Rechte der betroffenen Personen und ihrer Familien zu schützen. Diejenigen, die in einem fairen Gerichtsverfahren für schuldig befunden werden, müssen entsprechend bestraft werden, jedoch ohne Rückgriff auf die Todesstrafe.
Der Präsident hat die Möglichkeit, Personen zu begnadigen, einen Strafaufschub zu gewähren oder eine erneute Prüfung des Urteils anzuordnen. Außerdem kann er jedes Urteil, das von Gerichten, Tribunalen oder anderen Behörden verhängt wurde, aufheben oder umwandeln. Der Präsident kann daher die Hinrichtung von Mohammad Kamaruzzaman aufhalten.
Amnesty International dokumentierte 2014 keine Hinrichtung in Bangladesch, es wurden jedoch mindestens 141 Männer und Frauen zum Tode verurteilt. Ende 2014 befanden sich mindestens 1.235 Menschen im Todestrakt.
Insgesamt haben heute 140 Staaten die Todesstrafe in Gesetz oder Praxis abgeschafft. Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Anwendung der Todesstrafe, ungeachtet der Schuldfrage, der Art des Verbrechens, der Hinrichtungsmethode oder spezifischer Eigenschaften der zum Tode verurteilten Person.