Drohende Hinrichtung

Galgenstrick vor schwarzem Hintergrund

Galgenstrick vor schwarzem Hintergrund

Shahram Ahmadi, ein Sunnit und Angehöriger der kurdischen Minderheit im Iran, könnte jederzeit hingerichtet werden, nachdem der Oberste Gerichthof sein Todesurteil bestätigt hat. Er wurde nach einem grob unfairen Verfahren wegen "Feindschaft zu Gott" zum Tode verurteilt.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street –
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Webseite: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?
p=letter
Twitter: @khamenei_ir (Englisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir

Sende eine Kopie an

SONDERBERATER DES PRÄSIDENTEN FÜR MINDERHEITEN
Hojjatoleslam Ali Younesi
The Office of the President
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Januar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, alle Pläne hinsichtlich der Hinrichtung von Shahram Ahmadi zu stoppen, seinen Schuldspruch und sein Todesurteil aufzuheben und eine Neuverhandlung anzuordnen, die internationalen Standards für faire Verfahren entspricht und bei der nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

  • Bitte führen Sie eine unparteiische und unabhängige Untersuchung zu den Folter- und Misshandlungsvorwürfen von Shahram Ahmadi durch und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht. Sorgen Sie bitte dafür, dass vor Gericht keine Beweise zugelassen werden, die durch Folter oder anderweitige Misshandlung erlangt worden sein könnten.

  • Ich möchte Sie außerdem daran erinnern, dass das Recht auf ein faires Verfahren im Zusammenhang mit Rechtsmittelverfahren auch das Recht umfasst, innerhalb einer angemessenen Frist öffentliche begründete Urteile zu jedem Rechtsmittel und Verhandlungsprotokolle zu erhalten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities to halt any plans to execute Shahram Ahmadi, quash his conviction and death sentence and order a retrial that complies with fair trial standards, without recourse to the death penalty.

  • Urging them to conduct an impartial and independent investigation into the allegations that he was tortured and otherwise ill-treated, bring those responsible to justice and exclude from trials any evidence that may have been obtained through torture or other ill-treatment.

  • Reminding them that fair trial rights during appeals entail the right to obtain public reasoned judgments for each appeal and trial transcripts within a reasonable time.

Sachlage

Der 28-jährige Shahram Ahmadi, der im Raja’-Shahr-Gefängnis in Karadsch festgehalten wird, erfuhr im Oktober 2015, dass der Oberste Gerichtshof des Iran sein Todesurteil bestätigt hat. Der Richter, der die Vollstreckung von Urteilen im Raja’-Shahr-Gefängnis beaufsichtigt, soll Shahram Ahmadi gesagt haben, dass er jederzeit hingerichtet werden könnte. Shahram Ahmadi hat eigenen Angaben zufolge bisher keine Kopie der Urteilsschrift erhalten. Zudem sei ihm nicht mitgeteilt worden, auf welche Beweise und Rechtsgrundlage sich sein Verurteilung stützt.

Shahram Ahmadi wurde im April 2009 in Sanandadsch in der Provinz Kordestan festgenommen, als er sich gerade auf dem Weg nach Hause befand. Er gab an, dass Angehörige der Revolutionsgarden auf ihn geschossen und ihn geschlagen hätten. Anschließend sollen die Männer ihn in ein Krankenhaus gebracht haben, wo man ihn verhörte. Shahram Ahmadi wurde fast drei Jahre lang in Untersuchungshaft gehalten und hatte während dieser Zeit weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch zu seiner Familie. Er gibt an, dass man ihn mit Folter und anderweitiger Misshandlung zur Abgabe von "Geständnissen" gezwungen habe. Unter anderem hielt man ihn über lange Zeiträume in Einzelhaft fest, trat und schlug auf ihn ein und verweigerte ihm seine Medikamente. Seinen vom Staat bestellten Rechtsbeistand traf er zum ersten Mal am 2. Oktober 2012, als sein Verfahren vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran stattfand, welches seinen Angaben zufolge nur fünf Minuten dauerte. Man teilte Shahram Ahmadi im April 2013 mit, dass das Gericht ihn im Zusammenhang mit seiner mutmaßlichen Zugehörigkeit zu einer salafistischen Gruppe wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) zum Tode verurteilt hat. Er streitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab und gibt an, aufgrund seines Glaubens verfolgt zu werden.

Der Oberste Gerichtshof des Iran hob das Todesurteil von Shahram Ahmadi 2015 auf und verwies seinen Fall zurück an die Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran, welches ihn erneut zum Tode verurteilte. Das zweite Todesurteil ist nun vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden. Es ist nicht bekannt, dass eine Untersuchung zu den Foltervorwürfen von Shahram Ahmadi durchgeführt wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

2009 und 2010 hat es in der Provinz Kordestan im Westen des Iran eine Welle von Festnahmen sunnitischer Männer durch Angehörige des Geheimdienstministeriums gegeben. Die meisten von ihnen gehörten der kurdischen Minderheit an. Auch Shahram Ahmadi wurde in dieser Zeit festgenommen. Die Umstände, die zu den Festnahmen geführt haben, und die Beweise, die den Schuldsprüchen und Verurteilungen der Männer zugrunde liegen, sind Amnesty International noch immer nicht bekannt.

Nach seiner Festnahme am 26. April 2009 wurde Shahram Ahmadi 33 Monate lang in Hafteinrichtungen des Geheimdienstministeriums in Sanandadsch und Zandschan festgehalten. Anschließend verlegte man ihn zunächst in die Abteilung 350 des Evin-Gefängnisses in Teheran und dann in das Raja’-Shahr-Gefängnis in Karadsch, wo er sich noch immer befindet. Während seiner Zeit in Untersuchungshaft hatte er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und wurde über lange Zeiträume in Einzelhaft festgehalten. Shahram Ahmadi gibt an, dass die Beamt_innen, die seine Verhöre durchgeführt haben, ihn gefoltert und anderweitig misshandelt haben. Unter anderem sollen sie ihn geschlagen und getreten, ihm Essen und seine Medikamente verweigert, ihn am Schlafen gehindert, ihm Elektroschocks versetzt und ihm gedroht haben, seinen Familienmitgliedern etwas anzutun. Er gibt zudem an, dass man ihn bis zu 20 Stunden ununterbrochen verhört habe.

Shahram Ahmadi ist der Ansicht, dass er wegen der Ausübung und Förderung religiöser Aktivitäten zum Ziel der Behörden geworden ist. Unter anderem hatte er an Seminaren zum Sunnitentum teilgenommen und Lesematerial und CDs zur sunnitischen Lehre verteilt.

Vier Monate nach der Festnahme von Shahram Ahmadi, am 19. September 2009 wurde auch sein Bruder, Bahram Ahmadi, festgenommen. Man hielt ihn 17 Monate lang in Hafteinrichtungen des Geheimdienstministeriums in verschiedenen Städten fest. Während dieser Zeit soll er gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein. Bahram Ahmadi wurde zusammen mit neun weiteren Sunniten der kurdischen Minderheit im Februar 2011 von der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran wegen "Feindschaft zu Gott" zum Tode verurteilt. Nachdem der Oberste Gerichtshof sein Todesurteil bestätigt hatte, richtete man Bahram Ahmadi am 27. Dezember 2012 hin. Laut seiner Familie war er erst 17 Jahre alt, als man ihn festnahm.

Gemäß internationalen Menschenrechtsnormen und -standards muss gewährleistet sein, dass zum Tode verurteilte Personen sämtliche Garantien für ein faires Verfahren erhalten. Für mutmaßliche Straftäter muss die Unschuldsvermutung gelten. Die Todesstrafe darf nur verhängt werden, wenn die Schuld des Angeklagten in eindeutiger und überzeugender Weise, die keine andere Erklärung des Sachverhalts zulässt, nachgewiesen wurde. Dabei müssen hinsichtlich des Zusammentragens und Beurteilens der Beweismittel die höchsten Standards angewandt werden. Diese Garantien umfassen auch das Recht auf Vertretung durch einen Rechtsbeistand eigener Wahl in allen Stadien des Strafverfahrens und somit auch während der Untersuchungshaft, des Verhörs und der Voruntersuchung. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat erklärt, dass "die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, bei dem die Richtlinien des [Internationalen] Paktes [über bürgerliche und politische Rechte] nicht beachtet wurden, gegen Artikel 6 des Paktes verstößt". Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen betonte, dass "die Verhängung der Todesstrafe als willkürlich zu betrachten ist, wenn die Verfahren nicht den höchsten Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen".

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.