Kriegsgegnerin droht Abschiebung in die USA

Kimberly Rivera (li) mit einem ihrer Kinder und der kanadischen Abgeordneten Peggy Nash
© War Resisters Support Campaign Canada
Die US-Soldatin und Irakkrieggegnerin Kimberly Rivera soll zum 20. September aus Kanada in die USA abgeschoben werden. Dort droht ihr ein Verfahren vor einem Militärgericht wegen Desertierens und eine Haftstrafe zwischen zwei und fünf Jahren. Im Falle ihrer Inhaftierung würde sie von Amnesty International als gewaltlose politische Gefangene betrachtet.
Appell an
PREMIERMINISTER
The Right Honourable Stephan Harper
Office of the Prime Minister
80 Wellington Street
Ottawa, ON K1A 0A2
KANADA
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 1) 613 941 6900
E-Mail: pm@pm.gc.ca oder
stephen.harper@parl.gc.ca
MINISTER FÜR STAATSANGEHÖRIGKEIT UND EINWANDERUNG
The Honourable Jason Kenney, PC MP
Minister of Citizenship Immigration and
Multiculturalism
325 East Block
House of Commons
Ottawa, ON K1A 0A6,
KANADA
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 1) 613 992 1920
E-Mail: jason.kenney@parl.gc.ca oder
Minister@cic.gc.ca
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT VON KANADA
S.E. Herrn Peter Michael Boehm
Leipziger Platz 17
10117 Berlin
Fax: 030-2031 2590
E-Mail: brlin@international.gc.ca
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 20. September 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN:
-
Ich fordere Sie auf, das Abschiebungsverfahren gegen Kimberly Rivera einzustellen oder aber ihre Abschiebung zumindest auszusetzen, bis über ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung in Kanada aus humanitären und Härtefallgründen entschieden wurde.
- Ich weise Sie darauf hin, dass Kimberly Rivera als gewaltlose politische Gefangene betrachtet wird, sollte sie allein wegen ihrer Weigerung aus Gewissensgründen, sich am bewaffneten Konflikt im Irak zu beteiligen, zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Sachlage
Wie Kimberly Rivera erklärte, seien ihr kurz vor der Verlegung ihrer Einheit in den Irak im Oktober 2006 Zweifel gekommen, was die Beteiligung an dem Konflikt betraf, nachdem sie einschlägige Bibelstellen über Gewalt gelesen habe. Im Irak hatte sie dann zunehmend ernstere Zweifel an der Berechtigung des Krieges, ihrer eigenen Teilnahme und ihrem Dienst in der US-Armee.
Bei einem Heimaturlaub in den USA im Januar 2007 beschloss sie dann, dass sie aus moralischen Gründen nicht länger am Krieg im Irak oder einem anderen Konflikt teilnehmen könne. Ihr wurde klar, dass ihr nur das unerlaubte Entfernen von der Truppe blieb, weil sie annahm, nicht als Kriegsdienstverweigerin anerkannt zu werden, und zudem befürchtete, während des Antragverfahrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin in den Irak zurückkehren zu müssen.
Im Februar 2007 ging Kimberly Rivera mit ihrer Familie nach Kanada, um ihrer Rücksendung in den Irak zu entgehen. In Kanada stellte sie einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling, der jedoch abgelehnt wurde. Im Januar 2009 erhielt sie die Anweisung, das Land zu verlassen, falls sie nicht abgeschoben werden wolle. Ihre Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt, als sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegte.
Kimberly Rivera, die öffentlich zu ihrer Weigerung, sich am bewaffneten Konflikt im Irak zu beteiligen, Stellung genommen hat, droht jetzt die Abschiebung zum 20. September. Bei dem Versuch, dies zu verhindern, konnte der Rechtsbeistand von Kimberly Rivera nachweisen, dass Angehörige der Armee, die sich nach der Rückkehr in die USA öffentlich über ihre Weigerung, sich an US-Einsätzen im Irak zu beteiligen, geäußert hatten, härter behandelt wurden als andere. So sollen Militärangehörige bestätigt haben, dass Kimberly Rivera bei ihrer Rückkehr in die USA inhaftiert und strafrechtlich verfolgt werden würde. Eine Entscheidung zu ihrem Antrag auf Aufschub der Abschiebung aus humanitären und Härtefallgründen im Interesse ihrer vier Kinder steht derzeit noch aus.
Hintergrundinformation
Amnesty International ist der Ansicht, dass das Recht auf Verweigerung eines militärischen Dienstes aus Gewis-sensgründen zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gehört. Diese Freiheiten werden in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und poli¬tische Rechte anerkannt, den Kanada ratifiziert hat.
Für Amnesty International ist ein Kriegsdienstverweigerer jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Militärdienst oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder be¬waffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, die die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, ablehnen, auch wenn sie sich nicht generell gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen.
Wenn solch eine Person allein wegen dieser Überzeugungen festgenommen oder inhaftiert wird, so ist sie als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten. Ebenfalls als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, um ihre Entlas¬sung aus dem Militärdienst zu erwirken.
Amnesty International lehnt die Abschiebung von Personen in Länder ab, in denen diese dem begründeten Risiko ausgesetzt sind, zu gewaltlosen politischen Gefangenen zu werden.