Drohende Abschiebung

Ergebnis dieser Urgent Action

Einer der beiden sudanesischen Männer, denen die rechtswidrige Abschiebung in den Sudan drohte, ist am 22. November freigelassen worden. Er befindet sich nicht länger in unmittelbarer Gefahr, abgeschoben zu werden. Der andere Mann ist am 2. Dezember in den Sudan ausgeflogen worden, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war.

Zwei junge sudanesische Männer sollen von Frankreich in den Sudan abgeschoben werden, wo ihnen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen könnten. Sie befinden sich derzeit in einer Hafteinrichtung nahe Paris.

Appell an

INNENMINISTER
Bernard Cazeneuve
Place Beauvau
75008 Paris
FRANKREICH
(Anrede: Monsieur le Ministre / Dear Minister / Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax: (00 33) 1 4927 4927
E-Mail: sec.immigration@interieur.gouv.fr

PRÄFEKTUR DES DÉPARTEMENTS PAS-DE-CALAIS
Préfecture du Pas de Calais
Madame le Préfete Fabienne Buccio
Préfète du Pas de Calais
Préfecture du Pas de Calais
Rue Ferdinand Buisson
62000 ARRAS
FRANKREICH
(Anrede: Madame la Préfète / Dear Prefect / Sehr geehrte Frau Buccio)
Fax: (00 33) 3 2155 3030
E-Mail: sp-calais-asile@pas-de-calais.gouv.fr

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Philippe Noël Marie Marc Etienne
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Fax: 030-590 039 110
E-Mail: cad.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die beiden sudanesischen Männer nicht in den Sudan abzuschieben, da sie sich dort in großer Gefahr befinden würden, schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu werden.

  • Bitte führen Sie eine umfassende individuelle Überprüfung der Gefahren durch, die den betroffenen Personen bei einer Rückführung drohen würden, bevor Sie Ausweisungsanordnungen erlassen. Dies muss unabhängig davon passieren, ob die Betroffenen in Frankreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the French authorities not to return the two Sudanese men to Sudan as they are at real risk of being submitted to serious human rights violations upon return.

  • Calling on them to conduct thorough individual assessments of the risks upon return before issuing expulsion orders, irrespectively of whether the individuals request international protection in France.

Sachlage

Dem 18-jährigen B.A. und dem 22-jährigen I.C. droht die rechtswidrige Abschiebung in den Sudan, wo ihnen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen könnten. Beide wurden am 26. Oktober in Calais festgenommen. Gegen sie erging eine Ausweisungsanordnung, die damit begründet wurde, dass sie ohne offizielle Erlaubnis nach Frankreich eingereist seien und dort keinen Asylantrag gestellt hätten.

Die beiden Männer haben gegenüber Beamt_innen der Präfektur im Département Pas-de-Calais, einer unter anderem für Einwanderungsfragen zuständigen Behörde, angegeben, dass B.A. aus Südkordofan und I.C, aus Darfur stammen, zwei Konfliktregionen im Sudan. I.C. hat seinem Rechtsbeistand gesagt, dass er und sein Bruder im Sudan für eine Woche inhaftiert worden waren. In dieser Zeit sei er gefoltert und beschuldigt worden, die Opposition unterstützt zu haben. Die Ausweisungsanordnungen gegen die beiden Männer enthalten keine Angaben über ein Zielland, es wurden jedoch Flüge für sie in die sudanesische Hauptstadt Khartum gebucht. Am 16. November erhielt B.A. eine Bestätigung über seine Rückführung in den Sudan. Er sollte am 17. November ausgeflogen werden, der Flug wurde dann jedoch abgesagt. I.C. erhielt am 17. November die Information, dass er am 19. November in den Sudan ausgeflogen werden sollte. Beide haben Rechtsmittel vor einem Verwaltungsgericht eingelegt. Der genaue Stand des Verfahrens ist nicht bekannt, beide Männer könnten jedoch schon bald in den Sudan gebracht werden.

Vor Ausstellung der Ausweisungsanordnungen wurde keine individuelle Prüfung der Gefahren durchgeführt, die beiden im Sudan drohen könnten. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Die französischen Behörden haben Kontakt zur sudanesischen Botschaft in Frankreich aufgenommen, um die Nationalität der Männer zu überprüfen. Dies könnte für sie bei einer Rückkehr in den Sudan ein zusätzliches Risiko darstellen.

Personen, die aus Konfliktgebieten im Sudan wie Darfur und Südkordofan stammen, befinden sich in großer Gefahr, nach einer Rückführung verfolgt zu werden – vor allem durch den sudanesischen Geheimdienst NISS, gegen den immer wieder Vorwürfe über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Inhaftierungen und Folter erhoben werden. In einigen Fällen sollen Beamt_innen des NISS Personen direkt nach der Ankunft in Khartum geschlagen haben. Besonders gefährdet sind Menschen aus Konfliktgebieten, denen vorgeworfen wird, bewaffnete Gruppierungen zu unterstützen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International befürchtet, dass B.A. und I.C. bei einer Abschiebung schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden würden. Dies stellt einen Verstoß gegen das Prinzip des Non-Refoulement dar, welches besagt, dass niemand in ein Land abgeschoben oder zurückgeschickt werden darf, in dem ihm oder ihr schwere Menschenverletzungen drohen. Unabhängig davon, ob die Männer einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben oder nicht, hätten die französischen Behörden vor Ausstellung der Ausweisungsanordnungen eine individuelle Überprüfung der Fälle der beiden Männer durchführen müssen, wie es das Völkerrecht vorsieht.

Im Januar 2016 hat Amnesty International zwölf sudanesische Staatsangehörige interviewt, die größtenteils aus Darfur stammten und einen Monat zuvor aus Jordanien in den Sudan rückgeführt worden waren. Sie gaben an nach ihrer Ankunft im Sudan von Angehörigen des Geheimdienstes NISS festgenommen worden zu sein. Die Beamt_innen wollten wissen, welchem "Stamm" sie angehörten, beschuldigten sie, "Rebell_innen" zu sein, die "den Ruf des Sudan beschädigt haben", und schlugen und folterten sie.

Im August 2016 wurden 40 Personen, bei denen es sich laut einer Überprüfung um sudanesische Staatsangehörige handelte, von Italien nach Khartum abgeschoben. Amnesty International hat mit einem 23-jährigen Mann aus Darfur gesprochen, der zu dieser Gruppe gehörte. Er beschrieb, wie Angehörige des NISS am Flughafen in Khartum auf sie warteten: "Sie brachten uns in einen abgetrennten Bereich des Flughafens. Ich habe gesehen, wie ein Mann geschlagen wurde. Wir wurden einer nach dem anderen befragt. Jetzt habe ich Angst, dass der Geheimdienst nach mir sucht. Wenn sie mich finden, weiß ich nicht, was mit mir passieren wird."