Freilassung und Abschiebung

Ergebnis dieser Urgent Action

Einer der beiden sudanesischen Männer, denen die rechtswidrige Abschiebung in den Sudan drohte, ist am 22. November freigelassen worden. Er befindet sich nicht länger in unmittelbarer Gefahr, abgeschoben zu werden. Der andere Mann ist am 2. Dezember in den Sudan ausgeflogen worden, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war.

Amnesty International

Amnesty International

Einer der beiden sudanesischen Männer, denen die rechtswidrige Abschiebung in den Sudan drohte, ist am 22. November freigelassen worden. Er befindet sich nicht länger in unmittelbarer Gefahr, abgeschoben zu werden. Der andere Mann ist am 2. Dezember in den Sudan ausgeflogen worden, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war.

Sachlage

Die beiden Sudanesen B.A. und I.C. wurden am 26. Oktober in Calais festgenommen. Gegen sie erging eine Ausweisungsanordnung, die damit begründet wurde, dass sie ohne offizielle Erlaubnis nach Frankreich eingereist seien und dort keinen Asylantrag gestellt hätten.

Zwei Rechtsmittel gegen die Abschiebung von B.A. in den Sudan wurden abgelehnt. Am 21. November weigerte er sich, ein Flugzeug nach Khartum zu besteigen. Aus der Haft beantragte er dann internationalen Schutz in Frankreich. B.A. gibt an, aus der sudanesischen Konfliktregion Südkordofan zu stammen. Sein Asylantrag wurde dennoch am 1. Dezember abgelehnt. Einen Tag später flog man ihn in den Sudan aus.

I.C., der aus Darfur stammt, wurde am 20. November auf Anweisung der Präfektur im Département Pas-de-Calais aus der Haft entlassen und befindet sich nicht länger in unmittelbarer Gefahr, abgeschoben zu werden.

Auch wenn sie in die sudanesische Hauptstadt Khartum geflogen werden, befinden sich Personen, die aus Konfliktgebieten im Sudan wie Darfur und Südkordofan stammen, in großer Gefahr, nach einer Rückführung Opfer von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu werden. Es scheint, als würden die französischen Behörden alle sudanesischen Staatsangehörigen mit Ausnahme von Personen aus Darfur in den Sudan abschieben wollen. Amnesty International wird die Situation weiter beobachten. Die französischen Behörden müssen umfassende individuelle Überprüfungen der Gefahren durchführen, die den betroffenen Personen bei einer Rückführung drohen würden, bevor sie Ausweisungsanordnungen erlassen. Dies muss unabhängig davon passieren, ob die Betroffenen in Frankreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben.

Es sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.