Bevorstehende Hinrichtung

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge hat der jemenitische Staatspräsident die Todesurteile zweier Straftäter unterzeichnet, die zur Tatzeit vermutlich minderjährig gewesen sind. Die Hinrichtung einer der beiden Männer ist für den 19. Dezember angesetzt. Beide Männer könnten jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Ali Abdullah Saleh
Office of the President of the Republic of Yemen
Sana'a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 127 4147

GENERALSTAATSANWALT
His Excellency 'Abdullah al-'Ulufi
Office of the Attorney General
Sana’a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 137 4412

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSMINISTERIN
Her Excellency Dr Huda Ali Abdullatef Alban
Ministry for Human Rights
Sana’a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 419 700 (bitte mehrmals versuchen)
E-Mail: mshr@y.net.ye

BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
S.E. Herrn Prof. Dr. Mohammed L. Al-Eryani
Budapester Str. 37
10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@botschaft-jemen.de

BITTE SCHREIBEN SIE IHRE APPELLE MÖGLICHST SOFORT. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, die Hinrichtungen von Fuad Ahmed Ali Abdulla und Muhammed Taher Thabet Samoum zu verhindern.

  • Ich fordere Sie dringend auf, die Todesurteile von Fuad Ahmed Ali Abdulla und Muhammed Taher Thabet Samoum umzuwandeln.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie Ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen sollten, besonders denen aus Artikel 37 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, indem Sie das Verhängen der Todesstrafe gegen minderjährige StraftäterInnen verhindern.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the President of Yemen to halt the execution of Fuad Ahmed Ali Abdulla and Muhammed Taher Thabet Samoum;

  • Calling on the authorities to commute the death sentences of Fuad Ahmed Ali Abdulla and Muhammed Taher Thabet Samoum;

  • Reminding the authorities that they should act in accordance with their obligations under international law, particularly Article 37 of the Convention on the Rights of the Child and Article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, and end the use of the death penalty against juvenile offenders.

Sachlage

Die Hinrichtung von Fuad Ahmed Ali Abdulla ist für den 19. Dezember angesetzt. Er wurde wegen eines Mordes zum Tode verurteilt, den er als vermeintlich Minderjähriger begangen haben soll.

Das Gericht sah es als ausreichend erwiesen an, dass er zur mutmaßlichen Tatzeit über 18 Jahre alt gewesen ist, es ist jedoch unklar, worauf diese Schlussfolgerung beruht. Amnesty International wurden Informationen zugetragen, nach denen Fuad Ahmed Ali Abdulla laut seiner Geburtsurkunde im Jahr 1988 geboren wurde und die mutmaßliche Straftat im Juni 2004 begangen wurde. Demnach wäre er zur Tatzeit 16 oder 17 Jahre alt gewesen und wäre heute ungefähr 22 Jahre alt. Er wird im Gefängnis von Ta’izz festgehalten.

Ein weiterer Fall ist der von Muhammed Taher Thabet Samoum. Er soll im Mai 2002 einen Mord begangen haben. Seinen Aussagen zufolge ist er heute ungefähr 24 Jahre alt, somit wäre er zur Tatzeit etwa 15 Jahre alt gewesen. Er verfügt über keine Geburtsurkunde. Wie das Gericht sein Alter festgestellt hat, ist unklar.

Die Todesurteile beider Männer wurden vom jemenitischen Staatspräsidenten bestätigt. Für Fuad Ahmed Ali Abdulla wurde ein Hinrichtungstermin festgesetzt, und auch Muhammed Taher Thabet Samoum droht jederzeit die Hinrichtung.

Amnesty International liegen mindestens acht weitere Fälle von vermutlich minderjährigen StraftäterInnen vor, die derzeit in der Todeszelle sitzen. Jemen ist Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Beide Verträge untersagen ausdrücklich die Hinrichtung von minderjährigen StraftäterInnen, d.h. Personen, die einer Straftat für schuldig befunden werden, die sie begangen haben sollen, als sie unter 18 Jahre alt waren. In Artikel 31 des jemenitischen Strafgesetzbuches ist außerdem ausdrücklich festgelegt, dass minderjährige StraftäterInnen nicht zum Tode verurteilt werden dürfen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Jemen hat bedeutende Fortschritte gemacht, was das Verbot der Verhängung der Todesstrafe gegen minderjährige StraftäterInnen angeht. Dennoch gibt es weiterhin Fälle, in denen Gerichte mutmaßlich minderjährige StraftäterInnen zum Tode verurteilen. Nachdem die Regierung 1991 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert hatte, wurden rechtliche Schritte unternommen, um das Verhängen der Todesstrafe gegen Minderjährige zu untersagen. Zu diesem Zeitpunkt galt das grundsätzliche Verbot der Todesstrafe gegen Minderjährige nur für StraftäterInnen, die zur Tatzeit unter 15 Jahre alt waren. 1994 wurde dieses Verbot jedoch auf Personen ausgeweitet, die bei der Begehung eines Kapitalverbrechens unter 18 Jahre alt waren. Diese Bestimmung findet sich in Artikel 31 des Strafgesetzbuches, Gesetz 12 aus dem Jahr 1994, und ist ein bedeutender Schritt hin zur Anpassung der jemenitischen Gesetzgebung an Artikel 37 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Beide Verträge verbieten grundsätzlich die Verhängung der Todesstrafe gegen StraftäterInnen, die zur mutmaßlichen Tatzeit unter 18 Jahre alt waren.

Diese Fortschritte auf legislativer Ebene gehen jedoch häufig nicht mit der gerichtlichen Praxis einher, da Gerichte zuweilen immer noch die Todesstrafe gegen StraftäterInnen verhängen, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren.

Amnesty International ist seit langem über die Anwendung der Todesstrafe in Jemen besorgt, insbesondere da Todesurteile häufig nach Verfahren verhängt werden, die den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Im Jahr 2009 wurden mindestens 59 Personen zum Tode verurteilt und wenigstens 30 Personen hingerichtet. Bisher fanden im Jahr 2010 mindestens zwölf Hinrichtungen statt. Hunderte Personen sollen sich im Todestrakt befinden.

Amnesty International erkennt das Recht der Regierungen an, Personen, die einer als Straftat erkennbaren Handlung verdächtigt werden, vor Gericht zu stellen. Die Organisation wendet sich aber grundsätzlich gegen die Todesstrafe, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen und einen Verstoß gegen das Recht auf Leben darstellt.