Drohende Hinrichtungen

Amnesty International vorliegende Informationen lassen befürchten, dass Fuad Ahmed Ali Abdulla und Muhammed Taher Thabet Samoum am 19. Januar hingerichtet werden könnten. Die beiden Männer sind wegen eines Verbrechens zum Tode verurteilt worden, das sie offenbar im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Ali Abdullah Saleh
Office of the President of the Republic of Yemen
Sana'a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 127 4147

GENERALSTAATSANWALT
His Excellency 'Abdullah al-'Ulufi
Office of the Attorney General
Sana’a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 137 4412

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSMINISTERIN
Her Excellency Dr Huda Ali Abdullatef Alban
Ministry for Human Rights
Sana’a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 419 700 (bitte mehrmals versuchen)
E-Mail: mshr@y.net.ye

BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
S.E. Herrn Prof. Dr. Mohammed L. Al-Eryani
Budapester Str. 37
10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@botschaft-jemen.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Februar 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, die Hinrichtung von Muhammed Taher Thabet Samoum zu verhindern.

  • Ich bitte Sie, die gegen Fuad Ahmed Ali Abdulla und Muhammed Taher Thabet Samoum verhängten Todesurteile umzuwandeln.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, den völkerrechtlichen Verpflichtungen des Jemen nachzukommen, besonders denen aus Artikel 37 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, indem Sie die Anwendung der Todesstrafe gegen minderjährige StraftäterInnen verhindern.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the President of Yemen to halt the execution of Muhammed Taher Thabet Samoum.

  • Calling on the authorities to commute the death sentences of Fuad Ahmed Ali Abdulla and Muhammed Taher Thabet Samoum.

  • Reminding the authorities that they should act in accordance with their obligations under international law, particularly Article 37 of the Convention on the Rights of the Child and Article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, and end the use of the death penalty against juvenile offenders.

Sachlage

Muhammed Taher Thabet Samoum war im September 2001 vom Strafgericht der im Südwesten des Landes gelegenen Stadt Ibb eines Mordes schuldig gesprochen und zum Tod verurteilt worden. Zum Tatzeitpunkt im Juni 1999 soll er noch keine 18 Jahre alt gewesen sein. Das Todesurteil war im Mai 2005 von der Berufungsinstanz aufrecht erhalten und im April 2010 vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden. Inzwischen ist es auch vom Staatspräsidenten ratifiziert worden. Muhammed Taher Thabet Samoum befindet sich von Gefängnis in Ibb in Haft.

Muhammed Taher Thabet Samoum versichert, er sei zum Zeitpunkt der Tat noch keine 18 Jahre alt gewesen. Über eine Geburtsurkunde verfügt er nicht. Sein Hinrichtungstermin war für den 12. Januar 2010 angesetzt gewesen, der Termin wurde jedoch vom Generalstaatsanwalt zunächst einmal ausgesetzt. Daraufhin beantragte die Verteidigung von Muhammed Taher Thabet Samoum, Bescheinigungen über erfolgte Impfungen und den Schulbesuch seines Mandanten als Beleg dafür beizubringen, dass er zum Tatzeitpunkt noch nicht das Alter von 18 Jahren erreicht hatte. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Generalstaatsanwalt hat zwar in der Zwischenzeit verlauten lassen, dass die Hinrichtung des Gefangenen stattfinden könne, den Hinrichtungsbefehl hat er allerdings noch nicht unterzeichnet.

Fuad Ahmed Ali Abdulla ist wegen eines Mordes zum Tod verurteilt worden, den er im Alter von unter 18 Jahren begangen haben soll. Das Gericht vertrat die Auffassung, der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre alt gewesen, ließ jedoch offen, auf welcher Grundlage es zu dieser Einschätzung gelangt war. Die für den 19. Dezember 2010 geplante Hinrichtung von Fuad Ahmed Ali Abdulla wurde nach Intervention seines Rechtsanwalts zunächst einmal ausgesetzt. Vermutlich wird die Generalstaatsanwaltschaft nun einen forensischen Sachverständigen damit beauftragen, das tatsächliche Alter des Gefangenen zu ermitteln. Nach Amnesty vorliegenden Informationen ist Fuad Ahmed Ali Abdulla laut Geburtsurkunde im Jahr 1988 zur Welt gekommen, das ihm zur Last gelegte Verbrechen ist im Juni 2004 verübt worden. Somit wäre er zum Tatzeitpunkt 16 oder 17 Jahre alt gewesen und hätte heute das Alter von rund 22 Jahren erreicht. Derzeit wird Fuad Ahmed Ali Abdulla in der Strafvollzugsanstalt von Ta’iz in Haft gehalten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Jemen ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Rechte des Kindes wie auch des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Beide Abkommen enthalten ein ausdrückliches Verbot der Hinrichtung von minderjährigen StraftäterInnen, d.h. von Personen, die einer Straftat schuldig gesprochen werden, die sie im Alter von weniger als 18 Jahren begangen haben. Auch das Strafgesetzbuch der Republik Jemen verbietet in Paragraph 31 die Anwendung der Todesstrafe gegen Jugendliche unter 18 Jahren.

Jemen hat bedeutende Fortschritte gemacht, was das Verbot der Verhängung der Todesstrafe gegen minderjährige StraftäterInnen angeht. Dennoch gibt es weiterhin Fälle, in denen Gerichte mutmaßlich minderjährige StraftäterInnen zum Tode verurteilen. Nachdem die Regierung 1991 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert hatte, wurden rechtliche Schritte unternommen, um das Verhängen der Todesstrafe gegen Minderjährige zu untersagen. Zu diesem Zeitpunkt galt das grundsätzliche Verbot der Todesstrafe gegen Minderjährige nur für StraftäterInnen, die zur Tatzeit unter 15 Jahre alt waren. 1994 wurde dieses Verbot jedoch auf Personen ausgeweitet, die bei der Begehung eines Kapitalverbrechens unter 18 Jahre alt waren. Diese Bestimmung findet sich in Artikel 31 des Strafgesetzbuches, Gesetz 12 aus dem Jahr 1994, und ist ein bedeutender Schritt hin zur Anpassung der jemenitischen Gesetze an Artikel 37 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Beide Verträge verbieten grundsätzlich die Verhängung der Todesstrafe gegen StraftäterInnen, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren.

Diese Fortschritte auf legislativer Ebene gehen jedoch häufig nicht mit der gerichtlichen Praxis einher, da Gerichte zuweilen immer noch die Todesstrafe gegen StraftäterInnen verhängen, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren. Amnesty International liegen Informationen über acht in der Republik Jemen zum Tod verurteilte minderjährige StraftäterInnen vor.

Amnesty International ist seit langem über die Anwendung der Todesstrafe in Jemen besorgt, insbesondere da Todesurteile häufig nach Verfahren verhängt werden, die den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Im Jahr 2009 wurden mindestens 53 Personen zum Tode verurteilt und wenigstens 30 Personen hingerichtet. Im Jahr 2010 fanden mindestens zwölf und im Jahr 2011 bislang mindestens zwei Hinrichtungen statt. Hunderte Personen sollen sich im Todestrakt befinden.

Amnesty International erkennt das Recht der Regierungen an, Personen, die einer als Straftat erkennbaren Handlung verdächtigt werden, vor Gericht zu stellen. Die Organisation wendet sich aber grundsätzlich gegen die Todesstrafe, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen und einen Verstoß gegen das Recht auf Leben darstellt.