Kranker Blogger zurück im Gefängnis

Der iranische Blogger Hossein Ronaghi Maleki wurde wieder ins Gefängnis zurückgebracht, um seine 13-jährige Haftstrafe fortzusetzen. Er ist bei sehr schlechter Gesundheit, und das ihn behandelnde medizinische Personal hat dringend geraten, die fachärztliche Behandlung nicht zu unterbrechen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Islamic Republic Street –
End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @khamenei_ir (Englisch)
E-Mail: über die Website http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani, [c/o] Public Relations Office,
Number 4, Deadend of 1 Azizi
Above Pasteur Intersection, Vali Asr Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT VON TEHERAN
Abbas Ja'fari Dolat Abadi
Tehran General and Revolutionary Prosecution Office
Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square
Tehran
IRAN

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Arabisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, TWITTERNACHRICHTEN UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Hossein Ronaghi Maleki sofort und bedingungslos frei, da er sich nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft befindet. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

  • Sorgen Sie bitte dringend dafür, dass er umgehend Zugang zu fachärztlicher medizinischer Betreuung außerhalb des Gefängnisses erhält.

  • Leiten Sie umgehend eine unabhängige und unparteiische Untersuchung zu seinen Vorwürfen über Folter und andere Misshandlungen, auch während seiner Zeit in Einzelhaft, ein. Sorgen Sie bitte dafür, dass er vor weiterer Folter und Misshandlung geschützt ist, wozu auch die Verweigerung einer medizinischen Betreuung gehört.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Hossein Ronaghi Maleki immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association.

  • Urging them to ensure that he is immediately granted access to specialized medical care outside the prison.

  • Calling on them to ensure an independent and impartial investigation into his allegations of torture and other ill-treatment, including during solitary confinement, and that he is protected from further torture and other ill-treatment, such as denying him adequate medical care.

Sachlage

Hossein Ronaghi Maleki wurde am 20. Januar in das Teheraner Evin-Gefängnis gebracht, nachdem er bei der Staatsanwaltschaft vorstellig geworden war. Er wird nun im Trakt 7 des Gefängnisses festgehalten. Auf seiner Facebook-Seite schrieb er am selben Tag: "Wenn ich nicht [ins Gefängnis] zurückgehe, bedeutet dies den Einzug der hinterlegten Kautionssumme. Damit würde ich das Vertrauen des Kautionsbürgen verletzen und mich von all meinen Verpflichtungen und moralischen Prinzipien lossagen."

Hossein Ronaghi Maleki hat nur noch eine funktionierende Niere und bedarf einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, die er im Gefängnis nicht bekommt. Dennoch erhielt er am 20. Dezember 2015 eine Vorladung der Strafvollzugsbehörde, in der ihm mitgeteilt wurde, er müsse innerhalb eines Monats ins Gefängnis zurückkehren, um seine Haftstrafe fortzusetzen. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkäme, werde die Kautionssumme, die er hinterlegt hatte, eingezogen. Hossein Ronaghi Maleki war bereits zuvor inhaftiert gewesen, wurde aber im Juni 2015 aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend freigelassen. Trotz seines schlechten Gesundheitszustands haben die Behörden ihm mehrfach mitgeteilt, er müsse "[ins Gefängnis] zurückkehren".

Hossein Ronaghi Maleki war am 13. Dezember 2009 festgenommen und wegen "Mitgliedschaft in der [illegalen] Internet-Gruppe 'Iran Proxy’", "Verbreitung von systemfeindlicher Propaganda" und "Beleidigung des Religionsführers und des Präsidenten" zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Vorwürfe standen offenbar mit Artikeln auf seinem Blog in Verbindung. Nach seiner Festnahme wurde Hossein Ronaghi Maleki über ein Jahr lang in Einzelhaft gehalten. Eigenen Angaben zufolge wurde er während dieser Zeit gefoltert und anderweitig misshandelt, was vermutlich zur Verschlechterung seines Gesundheitszustandes beigetragen hat. Im Juni 2015 war ihm mitgeteilt worden, dass seine Haftstrafe auf 13 Jahre heruntergesetzt wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Hossein Ronaghi Maleki ist bereits mehrfach aus medizinischen Gründen aus der Haft entlassen worden. Vor seiner jüngsten Freilassung aus medizinischen Gründen am 17. Juni 2015 befand er sich im Trakt 7 des Evin-Gefängnisses. Hierhin war er überstellt worden, nachdem man ihn das letzte Mal aus der medizinischen Behandlung zurückbeordert hatte. Während der bedingten Freilassung war Hossein Ronaghi Maleki aufgefordert worden, dem Büro der Staatsanwaltschaft seine medizinischen Unterlagen zur Prüfung vorzulegen. Als er dieser Aufforderung am 28. Februar 2015 dann Folge leistete, wurde er festgenommen, um seine Haftstrafe fortzusetzen. Von diesem Zeitpunkt an bis Juni 2015 verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Hossein Ronaghi Maleki rapide. Obwohl ihn die Gefängnisbehörden mindestens vier Mal ins Krankenhaus brachten, erhielt er dort weder medizinische Hilfe, noch die dauerhafte fachärztliche Betreuung für seine Niere, die er zur Wahrung seines Gesundheitszustands benötigt.

In seinem Gerichtsverfahren im Jahr 2010 hatte Hossein Ronaghi Maleki keinen Zugang zu seinem Rechtsbeistand und berichtete eigenen Angaben zufolge dem Richter, dass er gefoltert worden war, woraufhin dieser jedoch nur entgegnete, dass er es "verdient habe". Er wurde von einem Revolutionsgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Im Juni 2015 wurde Hossein Ronaghi Maleki dann mitgeteilt, dass seine Strafe auf 13 Jahre reduziert wurde.

Die iranischen Behörden verlegen Gefangene, die der medizinischen Behandlung bedürfen, häufig ins Krankenhaus, doch wie Amnesty International erfuhr, werden die Gefangenen dort oft nicht wirklich medizinisch behandelt, sondern stattdessen einfach wieder ins Gefängnis zurückgebracht. Ob mit Absicht oder infolge von Nachlässigkeit: Die unzureichende medizinische Versorgung von Gefängnisinsass_innen verstößt gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Iran. Die Verweigerung medizinischer Behandlung könnte einem Verstoß gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dieses ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 7) festgeschrieben, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört. Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den der Iran ebenfalls unterzeichnet hat, garantiert zudem das Recht auf ein größtmögliches Maß an körperlicher und seelischer Gesundheit. Die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen legen fest, dass Hafteinrichtungen die angemessene medizinische Versorgung von Gefangenen sicherstellen müssen. Des Weiteren ist darin festgeschrieben, dass Gefangene, die fachärztliche Behandlung benötigen, in Spezialkliniken oder zivile Krankenhäuser verlegt werden müssen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf Englisch unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/2508/2015/en/.

Die iranischen Haftbestimmungen werden von Gefängnis- und Justizbeamt_innen ebenfalls regelmäßig missachtet. Die Bestimmungen für iranische Gefängnisse sehen vor, dass Gefangene, die unter ernsthaften medizinischen Problemen leiden, welche nicht im Gefängnis behandelt werden können, oder deren Gesundheitszustand sich im Gefängnis weiter verschlechtern würde, aus medizinischen Gründen aus der Haft zu entlassen sind, um die nötige Behandlung zu erhalten. Artikel 502 der neuen Strafprozessordnung, die im Juni 2015 in Kraft trat, schreibt vor, dass bei einer verurteilten Person, die an einer physischen oder psychischen Krankheit leidet und bei der die Vollstreckung der Strafe zu einer Verschlechterung der Erkrankung oder einer Verzögerung des Genesungsprozesses führen würde, der Richter nach Konsultation mit der Organisation für rechtsmedizinische Fragen die Vollstreckung der Strafe bis zur Genesung aussetzen kann. In Fällen von "Tazir"-Straftaten, bei denen keine spezifische Strafe im Strafgesetzbuch vorgeschrieben ist, obliegt es dem Richter, der über die Vollstreckung der Strafe entscheidet, festzustellen, ob die verurteilte Person so krank ist, dass sie nicht in der Lage ist, die Strafe anzutreten. Er kann dann den Fall an das ursprüngliche Gericht zurückzuverweisen, damit dieses ein alternatives angemessenes Strafmaß festsetzen kann.