Urteil erwartet
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 30. Oktober wurde der gewaltlose politische Gefangene Ibrahim Karimi aus dem Jaw-Gefängnis in der bahrainischen Hauptstadt Manama entlassen. Er hatte wegen "Beleidigung des Königs in der Öffentlichkeit" mehr als zwei Jahre Haft verbüßt. Am 31. Oktober wurde Ibrahim Karimi in den Irak ausgewiesen. Bereits 2012 hatte das bahrainische Innenministerium willkürlich entschieden, ihm die Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Am 31. Januar begann das Gerichtsverfahren von Ibrahim Karimi wegen "Beleidigung des Königs" durch Nachrichten, die von seinem Twitter-Konto gepostet worden sein sollen. Das Urteil wird am 31. März verkündet. Ihm droht die Abschiebung, da ein Berufungsgericht am 8. März in einem anderen Verfahren seinen Ausweisungsbefehl bestätigt hat.
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587
INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: über die Webseite:
www.interior.gov.bh/contact_en.aspx
Twitter: @moi_Bahrain
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie höflich auf, alle Anklagen gegen Ibrahim Karimi fallenzulassen, die sich auf die friedliche Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung beziehen.
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Bitte leiten Sie umgehend Untersuchungen zu seinen Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlung ein und schützen Sie ihn vor weiterer Misshandlung.
- Bitte heben Sie die Entscheidung über die Aberkennung seiner Staatsangehörigkeit auf und stoppen Sie seine Abschiebung.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to drop all charges against Ibrahim Karimi that arise from his peaceful exercise of the right to freedom of expression.
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Urging them to investigate his allegations of torture and other ill-treatment promptly, and protect him from further such ill-treatment.
- Calling on them to rescind the decision to strip Ibrahim Karimi of his nationality, and not to proceed with his expulsion.
Sachlage
Das Gerichtsverfahren von Ibrahim Karimi vor dem Fünften Strafgericht in der Hauptstadt Manama begann am 31. Januar 2016. Ihm wird vorgeworfen, mit Twitter-Nachrichten "öffentlich zu Hass und Verachtung gegen die Regierung aufgerufen", "öffentlich den König beleidigt" und "öffentlich Saudi-Arabien und seinen König beleidigt" zu haben. Ibrahim Karimi streitet alle Vorwürfe ab. Er ist außerdem wegen des "Besitzes eines Elektroschock-Gerätes ohne Genehmigung des Innenministeriums" angeklagt. Seine Familie hat Amnesty International erklärt, dass er das Elektroschock-Gerät von der Größe eines Kugelschreibers 2001 in Dubai für seine Frau gekauft hatte, damit sie sich im Notfall verteidigen könne. Diese Geräte sind in Bahrain seit 2008 verboten. Bislang haben acht Gerichtstermine zu seinem Fall stattgefunden. Beim letzten Termin, am 17. März, wurde es der Verteidigung nicht gestattet, Zeug_innen zur Befragung aufzurufen. Die Urteilsverkündung wurde für den 31. März festgelegt. Ibrahim Karimi wird im Dry-Dock-Gefängnis nordöstlich der Hauptstadt Manama festgehalten.
In einem anderen Verfahren hat das Berufungsgericht am 8. März einen Ausweisungsbefehl gegen Ibrahim Karimi bestätigt. Da er nicht über eine zweite Staatsangehörigkeit verfügt, droht ihm die sofortige Abschiebung, sobald das laufende Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Das bahrainische Innenministerium hatte Ibrahim Karimi am 7. November 2012 die Staatsangehörigkeit aberkannt, weil er gemäß Paragraf 10 (Absatz C) des Staatsangehörigkeitsgesetzes "die staatliche Sicherheit gefährdet" haben soll. Er ist seitdem faktisch staatenlos. Am 29. Oktober 2014 legte Ibrahim Karimi Rechtsmittel gegen seinen Ausweisungsbefehl ein. Er wurde am 26. September 2015 im Zusammenhang mit Twitter-Nachrichten festgenommen. Er sagt, er sei zu einem "Geständnis" gezwungen worden.
Hintergrundinformation
Ibrahim Karimi wurde am 26. September 2015 bei sich zu Hause in der Ortschaft al-Dair von Polizeikräften in Zivil festgenommen. Laut seiner Familie legten die Polizist_innen keinen Haftbefehl vor. Sie durchsuchten sein Haus und seinen Wagen und nahmen Mobiltelefone von Ibrahim Karimi und anderen Familienangehörigen sowie einen Laserpointer an sich. Ibrahim Karimi wurde zur Kriminalpolizei (Criminal Investigations Directorate) gebracht, wo man ihn ohne einen Rechtsbeistand zu Nachrichten befragte, die von einem Twitter-Konto (FreejKarimi) gepostet wurden. Darin wurden die saudi-arabischen Behörden als "unqualifiziert" bezeichnet und für ihren Umgang mit einer Massenpanik kritisiert, bei der im September 2015 während der Haddsch, der islamischen Pilgerfahrt nach Mekka, hunderte Menschen gestorben waren. Ibrahim Karimi gab an, dass das Twitter-Konto nicht ihm gehöre. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass dem Besitzer des Kontos vorgeworfen wird, "Hass gegen die Regierung geschürt", "den König öffentlich beleidigt", "soziale Medien missbräuchlich verwendet" und "sich illegal im Land aufgehalten zu haben". Außerdem sei bei der Durchsuchung des Hauses des Besitzers ein "Elektroschock-Gerät" gefunden worden.
Ibrahim Karimi sagte seiner Familie, dass Gefängnisbeamt_innen im Dry-Dock-Gefängnis gedroht hätten, dass sie an ihm für die anderen Gefangenen ein Exempel statuieren und ihn "verschwinden" lassen würden. Nach seiner Festnahme am 26. September 2015 wurde er zur Befragung zur Kriminalpolizei gebracht. Er berichtete, dass er in dieser Zeit in Einzelhaft gehalten und mit Schlafentzug und dauerndem Stehen gequält worden sei. Er sagte seinem Rechtsbeistand, dass er von den Verhörbeamt_innen der Kriminalpolizei beleidigt wurde. Sie sollen ihm zudem gedroht haben, seinen Sohn festzunehmen, wenn er die Vorwürfe nicht gestehe. Aus diesem Grund habe er das "Geständnis" unterschrieben.
Ibrahim Karimi hatte zudem Rechtsmittel gegen einen Ausweisungsbefehl eingelegt, mit dem er und neun weitere Personen abgeschoben werden sollten. Sie alle gehören zu einer Gruppe von insgesamt 31 Personen, denen das Innenministerium am 7. November 2012 willkürlich die Staatsangehörigkeit entzogen hatte, weil sie gemäß Paragraf 10 (Absatz C) des Staatsangehörigkeitsgesetzes "die staatliche Sicherheit gefährdet" haben sollen. Unter ihnen befinden sich im Ausland lebende Aktivist_innen, ein Rechtsanwalt, einige in Bahrain politisch aktive Personen, einige schiitische Geistliche, sowie auch Personen, die keine politischen oder religiösen Verbindungen aufweisen. Die meisten der in Bahrain lebenden Personen besitzen wie Ibrahim Karimi ausschließlich die bahrainische Staatsangehörigkeit und sind daher nun faktisch staatenlos. Die 31 Personen haben nie eine offizielle Mitteilung zu der Entscheidung erhalten, sondern erfuhren davon am Tag der Verkündigung aus den Medien.
Einer der 31 Personen, Shaikh Hussain al-Najati, musste Bahrain am 23. April 2014 verlassen. Ein vorinstanzliches Gericht entschied, dass die verbleibenden Personen, die über keine zweite Staatsangehörigkeit verfügten, am 28. Oktober 2014 aus Bahrain ausgewiesen werden sollten. Tags darauf legten die Rechtsbeistände der Betroffenen Rechtsmittel ein und die Abschiebungsanordnung wurde bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt. Seit 2012 hat das Innenministerium Hunderten Personen willkürlich die Staatsangehörigkeit entzogen.
Unter dem bahrainischen Staatsangehörigkeitsgesetz und seinen Änderungen legt Paragraf 10 dar, dass die Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, (Absatz A) wenn eine Person in einem fremden Land Militärdienst leistet, (Absatz B) wenn die Person den Dienst eines feindlichen Landes unterstützt oder in ihm mitwirkt, oder (Absatz C) wenn die Person die staatliche Sicherheit gefährdet. Eine genaue Definition von "Gefährdung der staatlichen Sicherheit" existiert nicht. Aus diesem Grund ist dieser Paragraf, auf dessen Grundlage den 31 Personen die Staatszugehörigkeit entzogen wurde, sehr breit auslegbar und kann angewendet werden, um die legitime und friedliche Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu bestrafen.