Haftstrafe

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 30. Oktober wurde der gewaltlose politische Gefangene Ibrahim Karimi aus dem Jaw-Gefängnis in der bahrainischen Hauptstadt Manama entlassen. Er hatte wegen "Beleidigung des Königs in der Öffentlichkeit" mehr als zwei Jahre Haft verbüßt. Am 31. Oktober wurde Ibrahim Karimi in den Irak ausgewiesen. Bereits 2012 hatte das bahrainische Innenministerium willkürlich entschieden, ihm die Staatsangehörigkeit zu entziehen.

Bahrain

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Ibrahim Karimi ist unter anderem wegen "Beleidigung des Königs" zu zwei Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Er bestreitet die Vorwürfe. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen. Nach Verbüßen seiner Haftstrafe ist er in Gefahr, des Landes verwiesen zu werden, da ihm seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen wurde.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: info@interior.gov.bh
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: (über die Webseite) http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle Urteile gegen Ibrahim Karimi aufzuheben, die sich aus der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung ergeben.

  • Bitte heben Sie die Entscheidung über die Aberkennung seiner Staatsangehörigkeit auf und stoppen Sie seine Ausweisung.

  • Leiten Sie bitte umgehend Untersuchungen zu seinen Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlung ein und schützen Sie ihn vor weiterer Misshandlung.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to quash all convictions against Ibrahim Karimi that arise from his peaceful exercise of the right to freedom of expression.

  • Urging them to rescind the decision to strip Ibrahim Karimi of his nationality, and not to proceed with his expulsion.

  • Urging them to investigate his allegations of torture and other ill-treatment promptly, and protect him from further torture or ill-treatment.

Sachlage

Ibrahim Karimi wurde am 31. März vom Fünften Strafgericht in der Hauptstadt Manama zu einer zweijährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe von 2.000 Bahrainischen Dinar (etwa 4.700 Euro) verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, über ein Twitter-Konto (FreejKarimi) "öffentlich zu Hass und Verachtung gegen die Regierung aufgerufen", "öffentlich den König beleidigt" und "öffentlich Saudi-Arabien und seinen König beleidigt" zu haben. Ibrahim Karimi bestreitet, dass ihm das Twitter-Konto gehört. Er gibt an, dass er gezwungen wurde, zu "gestehen", in Verbindung mit Kommentaren, die über das Twitter-Konto veröffentlicht wurden, Straftaten begangen zu haben. Während des Gerichtsverfahrens hat er sein "Geständnis" jedoch wieder zurückgezogen und alle Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Twitter-Konto bestritten. Amnesty International ist der Ansicht, dass die oben genannten Anklagen gegen Ibrahim Karimi alleine auf der Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit gründen und dass er weder Gewalt angewandt noch dazu aufgerufen hat. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Ibrahim Karimi wurde außerdem wegen des "Besitzes eines Elektroschock-Gerätes ohne Genehmigung des Innenministeriums" zu einem Monat Haft und einer Geldstrafe von 100 Bahrainischen Dinar (ca. 230 Euro) verurteilt. Er wurde in das Jaw-Gefängnis im Südosten von Bahrain gebracht, um dort seine Gefängnisstrafe abzuleisten. Sein Rechtsbeistand hat Rechtsmittel gegen die Urteile im Zusammenhang mit allen Anklagen eingereicht. Das Rechtsmittelverfahren beginnt am 4. Mai.

In einem anderen Verfahren hat das Berufungsgericht am 8. März 2016 einen Ausweisungsbefehl gegen Ibrahim Karimi bestätigt. Das bahrainische Innenministerium hatte Ibrahim Karimi ebenso wie 30 weiteren Angeklagten am 7. November 2012 die Staatsangehörigkeit aberkannt, weil er gemäß Paragraf 10 (Absatz C) des Staatsangehörigkeitsgesetzes "die staatliche Sicherheit gefährdet" haben soll. Da er nicht über eine zweite Staatsangehörigkeit verfügt, droht ihm die sofortige Ausweisung des Landes, sobald er seine Haftstrafe verbüßt hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ibrahim Karimi wurde am 26. September 2015 bei sich zu Hause in der Ortschaft al-Dair von Polizeikräften in Zivil festgenommen. Laut seiner Familie legten die Polizist_innen keinen Haftbefehl vor. Sie durchsuchten sein Haus und seinen Wagen und nahmen Mobiltelefone von Ibrahim Karimi und anderen Familienangehörigen sowie ein Elektroschock-Gerät von der Größe eines Kugelschreibers an sich. Ibrahim Karimi wurde zur Kriminalpolizei gebracht, wo man ihn ohne einen Rechtsbeistand zu Nachrichten befragte, die von einem Twitter-Konto (FreejKarimi) gepostet wurden. Darin wurden die saudi-arabischen Behörden als "unqualifiziert" bezeichnet und für ihren Umgang mit einer Massenpanik kritisiert, bei der im September 2015 während der Haddsch, der islamischen Pilgerfahrt nach Mekka, hunderte Menschen gestorben waren. Ibrahim Karimi gab an, dass das Twitter-Konto nicht ihm gehöre. Laut seinen Angaben wurde er während seiner Befragung in Einzelhaft gehalten und mit Schlafentzug und dauerndem Stehen gequält. Er sagte seinem Rechtsbeistand, dass er von den Verhörbeamt_innen der Kriminalpolizei beleidigt wurde. Sie sollen ihm zudem gedroht haben, seinen Sohn festzunehmen, wenn er die Vorwürfe nicht gestehe. Aus diesem Grund habe er das "Geständnis" unterschrieben. Er sagte den Verhörbeamt_innen ebenfalls, dass er der Besitzer des Elektroschock-Gerätes sei, und bekannte sich später in seinem Gerichtsverfahren in diesem Punkt schuldig. Seine Familie hat Amnesty International erklärt, dass er das Gerät 2001 in Dubai für seine Frau gekauft hatte, damit sie sich im Notfall verteidigen könne. Diese Geräte sind in Bahrain seit 2008 verboten.

Im Anschluss an seine Befragung bei der Kriminalpolizei wurde Ibrahim Karimi in das Dry-Dock-Gefängnis nordöstlich von Manama gebracht. Er sagte seiner Familie, dass Gefängnisbeamt_innen im Dry-Dock-Gefängnis gedroht hätten, dass sie an ihm für die anderen Gefangenen ein Exempel statuieren und ihn "verschwinden" lassen würden. Sein Gerichtsverfahren begann am 31. März. Beim vorletzten Termin, am 17. März, wurde es der Verteidigung nicht gestattet, Zeug_innen zur Befragung aufzurufen.

Am 8. März wurde das Rechtsmittel abgelehnt, das Ibrahim Karimi gegen einen Ausweisungsbefehl eingelegt hatte. Das Innenministerium hatte ihm und 30 weiteren Personen am 7. November 2012 willkürlich die Staatsangehörigkeit entzogen, weil sie gemäß Paragraf 10 (Absatz C) des Staatsangehörigkeitsgesetzes "die staatliche Sicherheit gefährdet" haben sollen. Unter ihnen befinden sich im Ausland lebende Aktivist_innen, ein Rechtsanwalt, einige in Bahrain politisch aktive Personen, einige schiitische Geistliche, sowie auch Personen, die keine politischen oder religiösen Verbindungen aufweisen. Die 31 Personen haben nie eine offizielle Mitteilung zu der Entscheidung erhalten, sondern erfuhren davon am Tag der Verkündigung aus den Medien. Die meisten der in Bahrain lebenden Personen besitzen wie Ibrahim Karimi ausschließlich die bahrainische Staatsangehörigkeit und sind daher nun faktisch staatenlos.

Einer der 31 Personen, Shaikh Hussain al-Najati, musste Bahrain am 23. April 2014 verlassen. Ein vorinstanzliches Gericht entschied am 28. Oktober 2014, dass die verbleibenden Personen, die über keine zweite Staatsangehörigkeit verfügten, aus Bahrain ausgewiesen werden sollten. Tags darauf legten die Rechtsbeistände der Betroffenen Rechtsmittel ein und die Abschiebungsanordnung wurde bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt. Seit 2012 hat das Innenministerium Hunderten Personen willkürlich die Staatsangehörigkeit entzogen.

Unter dem bahrainischen Staatsangehörigkeitsgesetz und seinen Änderungen legt Paragraf 10 dar, dass die Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, (Absatz A) wenn eine Person in einem fremden Land Militärdienst leistet, (Absatz B) wenn die Person den Dienst eines feindlichen Landes unterstützt oder in ihm mitwirkt, oder (Absatz C) wenn die Person die staatliche Sicherheit gefährdet. Eine genaue Definition von "Gefährdung der staatlichen Sicherheit" existiert nicht. Aus diesem Grund ist dieser Paragraf, auf dessen Grundlage den 31 Personen die Staatszugehörigkeit entzogen wurde, sehr breit auslegbar und kann angewendet werden, um die legitime und friedliche Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu bestrafen.