Gefangene in geheimer Haft

Sechs AktivistInnen, die auf der Grundlage eines Notstandsgesetzes inhaftiert wurden, werden nun an einem geheimen Ort festgehalten. Dadurch steigt die Folter- und Misshandlungsgefahr.

Appell an

INNENMINISTER
Datuk Seri Hishammudin Hussein
Ministry of Home Affairs
Blok D1 & D2, Kompleks D, Pusat Pentadbiran,
Kerajaan Persekutuan, 62546 Putrajaya, MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Minister of Home Affairs/ Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax : (0060) 3 8889 1613 oder (0060) 3 8889 1610
E-Mail: hishammuddin@moha.gov.my

POLIZEIPRÄSIDENT
Tan Sri Ismail Omar
Ketua Polis Negara, Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia
50506 Bukit Aman, Kuala Lumpur, MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Inspector General/ Sehr geehrter Herr Polizeipräsident)
E-Mail: rmp@rmp.gov.my

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSKOMMISSION VON MALAYSIA (SUHAKAM)
Tan Sri Hasmy Agam, Chairman
Suruhanjaya Hak Asasi Manusia Malaysia
Menara Tun Razak, 29th Floor
Jalan Raja Laut
50350 Kuala Lumpur
MALAYSIA
Fax: (00 60) 3 2612 5620

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herrn Ibrahim Bin Abdullah
Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder 030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaiisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie sicher, dass die sechs Gefangenen weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden und geben Sie den Ort ihrer Haft bekannt.

  • Ich bitte Sie eindringlich, den sechs Gefangenen sofortigen und regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu gewähren. Außerdem fordere ich ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren sowie Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung für die Gefangenen.

  • Klagen Sie die Gefangenen entweder umgehend einer international als Straftat erkennbaren Handlung an und stellen Sie sie vor Gericht oder lassen Sie die Inhaftierten frei.

  • Zudem möchte ich meine große Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass die Notstandsgesetzgebung Menschenrechte verletzt, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind, einschließlich des Rechts auf Freiheit, auf eine faire und öffentliche Gerichtsverhandlung sowie das Recht, bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten.

Sachlage

Nach fast zweiwöchiger Haft wurde den AktivistInnen, die sich für eine Reform des Wahlrechts einsetzen, am 7. Juli kurzzeitiger Kontakt zu Rechtsbeiständen gestattet. Sie werden auf der Grundlage einer Notstandsgesetzgebung (Emergency Ordinance) festgehalten, die unbegrenzte Inhaftierung ohne Anklage ermöglicht.

Die Rechtsbeistände berichteten, dass die AktivistInnen mit verbundenen Augen und in Handschellen in einen Konferenzraum in Kuala Lumpur gebracht wurden und man ihnen nur 15 Minuten Zeit für das Gespräch einräumte. Die Rechtsbeistände haben einen Antrag auf Haftprüfung eingereicht, der allerdings, wie ihnen mitgeteilt wurde, erst am 11. Juli bearbeitet wird.

Die Gefangenen werden an einem unbekannten Ort festgehalten. In ihrem Haftbefehl steht, dass sie in Polizeipräsidien festgehalten werden, aber es gibt glaubwürdige Indizien dafür, dass sie andernorts in einem polizeilichen Untersuchungsgefängnis sitzen. Werden Gefangene an einem unbekannten Ort festgehalten, so fehlt ihnen der gesetzliche Schutz und sie laufen Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.

Alle sechs AktivistInnen haben Positionen in der Sozialistischen Partei (PSM) inne, einschließlich des Parlamentsmitglieds Dr. Jeyakumar Devaraj. Sie gehören zu den insgesamt 30 Menschen, die am 25. Juni in Penang festgenommen wurden, als sie auf dem Weg zu einer Veranstaltung von Bersih 2.0 waren, ein Bündnis für faire Wahlen, das die Behörden am 2. Juli für verboten und illegal erklärten.

Seit dem 22. Juni wurden mehr als 230 Menschen noch vor einer Bersih 2.0-Kundgebung am 9. Juli festgenommen. Die Behörden haben 15 führenden AktivistInnen verboten, sich am Tag der Kundgebung in Kuala Lumpur aufzuhalten, wo viele von ihnen wohnen. Am 8. Juli, einen Tag vor der geplanten Zusammenkunft, haben die Behörden einen Genehmigungsantrag für die Kundgebung abgelehnt.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie sicher, dass die sechs Gefangenen weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden und geben Sie den Ort ihrer Haft bekannt.

  • Ich bitte Sie eindringlich, den sechs Gefangenen sofortigen und regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu gewähren. Außerdem fordere ich ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren sowie Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung für die Gefangenen.

  • Klagen Sie die Gefangenen entweder umgehend einer international als Straftat erkennbaren Handlung an und stellen Sie sie vor Gericht oder lassen Sie die Inhaftierten frei.

  • Zudem möchte ich meine große Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass die Notstandsgesetzgebung Menschenrechte verletzt, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind, einschließlich des Rechts auf Freiheit, auf eine faire und öffentliche Gerichtsverhandlung sowie das Recht, bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten.

[APPELLE AN]

INNENMINISTER
Datuk Seri Hishammudin Hussein
Ministry of Home Affairs
Blok D1 & D2, Kompleks D, Pusat Pentadbiran,
Kerajaan Persekutuan, 62546 Putrajaya, MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Minister of Home Affairs/ Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax : (0060) 3 8889 1613 oder (0060) 3 8889 1610
E-Mail: hishammuddin@moha.gov.my

POLIZEIPRÄSIDENT
Tan Sri Ismail Omar
Ketua Polis Negara, Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia
50506 Bukit Aman, Kuala Lumpur, MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Inspector General/ Sehr geehrter Herr Polizeipräsident)
E-Mail: rmp@rmp.gov.my

KOPIEN AN
MENSCHENRECHTSKOMMISSION VON MALAYSIA (SUHAKAM)
Tan Sri Hasmy Agam, Chairman
Suruhanjaya Hak Asasi Manusia Malaysia
Menara Tun Razak, 29th Floor
Jalan Raja Laut
50350 Kuala Lumpur
MALAYSIA
Fax: (00 60) 3 2612 5620

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herrn Ibrahim Bin Abdullah
Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder 030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaiisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die sechs Gefangenen werden auf der Grundlage eines Notstandsgesetzes festgehalten, das eine unbegrenzte Inhaftierung ohne Anklage gestattet und die rechtliche Überprüfung verhindert. Die Notstandsgesetzgebung von 1969 erlaubt der Polizei, Gefangene für 60 Tage ohne rechtliche Überprüfung festzuhalten. Nach 60 Tagen kann die Haft durch eine Verfügung des Innenministers um bis zu zwei Jahre verlängert und diese Verlängerung anschließend beliebig oft erneuert werden.

Wie das Gesetz zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act – ISA) verletzt auch die Notstandsgesetzgebung internationale Menschenrechtsstandards, weil sie unbegrenzte Haft ohne Anklage oder Prozess ermöglicht. Beide verweigern den Gefangenen das Recht, ihre Haft vor einem Gericht anzufechten. Das Gesetz zur Inneren Sicherheit wird auf Ministerebene angewandt, während die Notstandsgesetzgebung auf Verlangen der Polizei zur Anwendung kommt.

Menschen, die auf der Grundlage von Gesetzen zur Sicherheit, wie der Notstandsgesetzgebung, verhaftet wurden, werden häufig von Kräften der Polizeisondereinheit gefoltert oder auf andere Weise misshandelt. Hat die Polizei nicht genug Beweise für eine Anklage, so ermöglicht die Notstandsgesetzgebung die Verlängerung der Vernehmung um weitere 60 Tage, sobald die siebentägige Untersuchungshaft beendet ist. Der Polizeipräsident darf den Kontakt zu Rechtsbeiständen und der Familie verbieten, somit läuft der Gewahrsam auf eine Haft ohne Kontakt zur Außenwelt hinaus.

Die Notstandsgesetzgebung trat 1969 als vorübergehende Maßnahme in Kraft. Der Notstand wurde ausgerufen, weil in Folge einer Parlamentswahl ethnische Gewalt ausgebrochen war. Mehr als vier Jahrzehnte danach hat Malaysia die Notstandsgesetze noch immer nicht aufgehoben.