Aus der Haft entlassen
Sechs AktivistInnen, deren Festnahme am 25. Juni in Penang erfolgt war, befinden sich inzwischen wieder in Freiheit. Die fünf Männer und eine Frau waren auf der Grundlage der Notstandsverordnung mehr als einen Monat lang ohne Anklageerhebung in Haft gehalten worden. Die Verordnung ermöglicht die Inhaftierung von Menschen auf unbegrenzte Zeit.
Sachlage
Am 29. Juli wurde der Parlamentsabgeordnete Dr. Jeyakumar Devaraj von der Sozialistischen Partei gemeinsam mit fünf weiteren Parteimitgliedern freigelassen. Die Männer und eine Frau waren auf der Polizeiwache von Jinjiang in der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur in Haft gehalten worden. Ihre Freilassung erfolgte nach tagelangen Protesten örtlicher Nichtregierungsorganisationen gegen die Inhaftierung der AktivistInnen der Sozialistischen Partei. Auch weltweit tätige Organisationen einschließlich Amnesty International hatten gegen die willkürliche Haft der Parteimitglieder protestiert.
Die sechs Parteimitglieder zählen zu einer Gruppe von 30 AktivistInnen, die am 25. Juli in Penang festgenommen worden waren. Sie hatten sich dort auf dem Weg zu einer Veranstaltung über Wahlreformen befunden. Die Polizei hielt die engagierten Parteimitglieder unter dem Verdacht in Haft, "Krieg gegen den König zu führen", ließ aber 24 von ihnen am 4. Juli wieder frei.
Am 9. Juli nahm die Polizei in Kuala Lumpur 1667 TeilnehmerInnen einer friedlichen Veranstaltung fest, ließ sie aber noch am selben Tag ohne Anklageerhebung wieder frei. Viele von ihnen wiesen bei ihrer Haftentlassung sichtbare Verletzungen auf.
Derzeit befinden sich in Malaysia allein unter Berufung auf die Notstandsverordnung schätzungsweise 2000 Menschen ohne Gerichtsverfahren in Haft. Das Gesetz über Vorbeugehaft stammt aus dem Jahr 1969. Es war unter dem damaligen Ausnahmezustand verkündet worden, um ethnischen Konflikte Herr zu werden und Frieden und Ordnung wiederherzustellen. In der Praxis ist es jedoch vorwiegend gegen straftatverdächtige Personen eingesetzt worden, die in Ermangelung von Beweisen oder aussagewilligen ZeugInnen in einem den üblichen Rechtsstaatsprinzipien gerecht werdenden Verfahren nur schwer überführt werden konnten.
Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.