Protestierende in Haft

Ein oppositionelles Parlamentsmitglied und fünf weitere AktivistInnen befinden sich ohne Anklage in Haft, weil sie die Reformierung des malaysischen Wahlsystems forderten. Jetzt droht ihnen Folter.

Appell an

INNENMINISTER
Datuk Seri Hishammudin Hussein
Ministry of Home Affairs
Blok D1 & D2, Kompleks D
Pusat Pentadbiran
Kerajaan Persekutuan
62546 Putrajaya
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Minister of Home Affairs/ Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax : (0060) 3 8889 1613 oder (0060) 3 8889 1610
E-Mail: hishammuddin@moha.gov.my

POLIZEIPRÄSIDENT
Tan Sri Ismail Omar
Ketua Polis Negara
Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia
50506 Bukit Aman
Kuala Lumpur
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Inspector General/ Sehr geehrter Herr Polizeipräsident)
E-Mail: rmp@rmp.gov.my

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSKOMMISSION VON MALAYSIA (SUHAKAM)
Tan Sri Hasmy Agam, Chairman
Suruhanjaya Hak Asasi Manusia Malaysia
Menara Tun Razak, 29th Floor
Jalan Raja Laut
50350 Kuala Lumpur
MALAYSIA
Fax: (0060) 3 2612 5620
E-Mail: humanrights@suhakam.com.my

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herrn Ibrahim Bin Abdullah
Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder 030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaiisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie sicher, dass die sechs Gefangenen Dr. Jeyakumar Devaraj, M. SaraswathY, Choo Chon Kai, M. Sugumaran, A. Letchumanan und R. Sarathbabu weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden.

  • Ich fordere Sie dazu auf, den sechs Gefangenen sofortigen und regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu gewähren.
    Außerdem fordere ich ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren sowie Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung für die sechs Gefangenen.

  • Klagen Sie die Gefangenen entweder umgehend einer international als Straftat erkennbaren Handlung an und stellen Sie sie vor Gericht oder lassen Sie die Inhaftierten frei.

  • Zudem möchte ich meine große Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass die Notstandsgesetzgebung Menschenrechte verletzt, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben wurden, einschließlich des Rechts auf Freiheit, auf eine faire und öffentliche Gerichtsverhandlung sowie das Recht, bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten.

Sachlage

Die malaysischen Behörden nutzten am 2. Juli die Notstandsgesetzgebung (Emergency Ordinance), um das Parlamentsmitglied Dr. Jeyakumar Devaraj und fünf weitere AktivistInnen festzuhalten. Das Gesetz gestattet Inhaftierungen ohne Anklage und verhindert die rechtliche Überprüfung.

Die fünf Männer und eine Frau gehören zu den insgesamt 30 Menschen, die am 25. Juni in Penang auf dem Weg zu einer Veranstaltung der Bewegung zur Wahlrechtsreform Bersih 2.0 ("Sauber 2.0"), verhaftet wurden. Die Polizei hielt sie sieben Tage lang unter dem Verdacht auf "Kriegsführung gegen den König" in Haft. Am 4. Juli wurden die übrigen 24 Personen zwar freigelassen, aber wegen ihrer Verbindung zu Bersih 2.0 angeklagt, obwohl die Organisation vor ihrer Festnahme noch nicht illegal war.

Am 4. Juli verhinderte die Polizei ein Treffen zwischen RechtsanwältInnen und den sechs Personen. Ihnen wird bislang generell untersagt, einen Rechtsbeistand zu sehen. Der sofortige Kontakt zu einem Rechtsbeistand ist ein grundlegendes Recht von Gefangenen und ein wichtiger Schutz vor Folter und Misshandlung. Nach Angaben von glaubwürdigen lokalen Quellen berichtete eine der 24 Freigelassenen, dass sie gezwungen wurde, während der siebenstündigen Vernehmung zu stehen.
Laut dem UN-Ausschuss gegen Folter und dem Sonderberichterstatter über Folter stellen anstrengende und schmerzhafte Positionen wie diese eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung dar und können insbesondere zusammen mit anderen Methoden Folter gleichkommen. Folter und andere Formen von Misshandlung sind nach dem Völkergewohnheitsrecht, an das alle Staaten gebunden sind, grundsätzlich verboten.

Eine andere Gefangene berichtete, dass sie von einem Polizeibeamten geschlagen wurde, als sie und andere Gefangene sich dem Befehl widersetzten, sich vor männlichen Polizisten auszuziehen. Ein Polizeibeamter filmte die Frauen beim Entkleiden und andere machten sexuell erniedrigende Bemerkungen.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie sicher, dass die sechs Gefangenen Dr. Jeyakumar Devaraj, M. SaraswathY, Choo Chon Kai, M. Sugumaran, A. Letchumanan und R. Sarathbabu weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden.

  • Ich fordere Sie dazu auf, den sechs Gefangenen sofortigen und regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu gewähren.
    Außerdem fordere ich ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren sowie Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung für die sechs Gefangenen.

  • Klagen Sie die Gefangenen entweder umgehend einer international als Straftat erkennbaren Handlung an und stellen Sie sie vor Gericht oder lassen Sie die Inhaftierten frei.

  • Zudem möchte ich meine große Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass die Notstandsgesetzgebung Menschenrechte verletzt, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben wurden, einschließlich des Rechts auf Freiheit, auf eine faire und öffentliche Gerichtsverhandlung sowie das Recht, bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten.

[APPELLE AN]

INNENMINISTER
Datuk Seri Hishammudin Hussein
Ministry of Home Affairs
Blok D1 & D2, Kompleks D
Pusat Pentadbiran
Kerajaan Persekutuan
62546 Putrajaya
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Minister of Home Affairs/ Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax : (0060) 3 8889 1613 oder (0060) 3 8889 1610
E-Mail: hishammuddin@moha.gov.my

POLIZEIPRÄSIDENT
Tan Sri Ismail Omar
Ketua Polis Negara
Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia
50506 Bukit Aman
Kuala Lumpur
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Inspector General/ Sehr geehrter Herr Polizeipräsident)
E-Mail: rmp@rmp.gov.my

KOPIEN AN
MENSCHENRECHTSKOMMISSION VON MALAYSIA (SUHAKAM)
Tan Sri Hasmy Agam, Chairman
Suruhanjaya Hak Asasi Manusia Malaysia
Menara Tun Razak, 29th Floor
Jalan Raja Laut
50350 Kuala Lumpur
MALAYSIA
Fax: (0060) 3 2612 5620
E-Mail: humanrights@suhakam.com.my

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herrn Ibrahim Bin Abdullah
Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder 030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaiisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Notstandsgesetzgebung von 1969 erlaubt der Polizei, Gefangene für 60 Tage ohne rechtliche Überprüfung festzuhalten. Nach 60 Tagen kann die Haft durch eine Verfügung des Innenministers um bis zu zwei Jahre verlängert und diese Verlängerung anschließend beliebig oft erneuert werden.

Wie das Gesetz zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act – ISA) verletzt auch die Notstandsgesetzgebung internationale Menschenrechtsstandards, weil sie unbegrenzte Haft ohne Anklage oder Prozess ermöglicht. Beide verweigern den Gefangenen das Recht, ihre Haft vor einem Gericht anzufechten. Das Gesetz zur Inneren Sicherheit wird auf Ministerebene angewandt, während die Notstandsgesetzgebung auf Verlangen der Polizei zur Anwendung kommt.

Menschen, die auf der Grundlage von Gesetzen zur Sicherheit, wie der Notstandsgesetzgebung, verhaftet wurden, werden häufig von Angehörigen der Sondereinheit der Polizei gefoltert oder auf andere Weise misshandelt. Hat die Polizei nicht genug Beweise für eine Anklage, so ermöglicht die Notstandsgesetzgebung die Verlängerung der Vernehmung um weitere 60 Tage, sobald die siebentägige Untersuchungshaft beendet ist. Der Polizeipräsident darf den Kontakt zu RechtsanwältInnen und der Familie verbieten, somit läuft der Gewahrsam auf eine Haft ohne Kontakt zur Außenwelt hinaus.

Die Notstandsgesetzgebung trat 1969 als vorübergehende Maßnahme in Kraft. Der Notstand wurde ausgerufen, weil in Folge einer Parlamentswahl ethnische Gewalt ausgebrochen war. Mehr als vier Jahrzehnte danach hat Malaysia die Notstandsgesetze noch immer nicht aufgehoben.

Amnesty International ist auch über weitverbreitete willkürliche Festnahmen vor einer Großdemonstration für die Wahlrechtsreform besorgt. Bersih 2.0 hat für den 9. Juli zu dieser Demonstration aufgerufen.