Reformbewegung weiter unterdrückt
Polizisten in Malaysia: Mit Schild und Schlagstöcken bewaffnet
© APGraphicsBank
Sechs AktivistInnen sind noch immer inhaftiert und mehr als 40 weitere Menschen werden strafrechtlich verfolgt.
Appell an
INNENMINISTER
Datuk Seri Hishammudin Hussein
Ministry of Home Affairs
Blok D1 & D2, Kompleks D
Pusat Pentadbiran
Kerajaan Persekutuan
62546 Putrajaya
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Minister of Home Affairs/ Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax : (00 60) 3 8889 1613 oder (00 60) 3 8889 1610
E-Mail: hishammuddin@moha.gov.my
POLIZEIPRÄSIDENT
Tan Sri Ismail Omar
Ketua Polis Negara
Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia
50506 Bukit Aman
Kuala Lumpur
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Inspector General/ Sehr geehrter Herr Polizeipräsident)
E-Mail: rmp@rmp.gov.my
Sende eine Kopie an
MENSCHENRECHTSKOMMISSION VON MALAYSIA (SUHAKAM)
Tan Sri Hasmy Agam
Chairman
Suruhanjaya Hak Asasi Manusia Malaysia
Menara Tun Razak, 29th Floor
Jalan Raja Laut
50350 Kuala Lumpur
MALAYSIA
Fax: (0060) 3 2612 5620
E-Mail: humanrights@suhakam.org.my
BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herrn Ibrahim Bin Abdullah
Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder 030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaiisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie höflich auf, die sechs Gefangenen Dr. Jeyakumar Devaraj, M. Saraswathy, Choo Chon Kai, M. Sugumaran, A. Letchumanan und R. Sarathbabu, die aufgrund der Notstandsgesetzgebung (Emergency Ordinance) festgehalten werden, freizulassen oder sie umgehend einer international als Straftat erkennbaren Handlung anzuklagen und vor Gericht zu stellen.
-
Ich bitte Sie eindringlich, den sechs Gefangenen sofortig regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu gewähren. Außerdem fordere ich ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren sowie Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung für die sechs Inhaftierten.
-
Ich bitte Sie, die Anklagen auf Grundlage des Gesetzes über Vereinigungen (Societies Act) fallen zu lassen, weil die AktivistInnen von Bersih 2.0 lediglich ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausüben.
- Zudem möchte ich meine große Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass die Notstandsgesetzgebung Menschenrechte verletzt, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind, einschließlich des Rechts auf eine faire und öffentliche Gerichtsverhandlung sowie das Recht, bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten.
Sachlage
Sechs malaysische AktivistInnen, die sich für eine Reform des Wahlrechts einsetzen, werden auf unbestimmte Zeit ohne Anklage festgehalten. Sie fechten ihre Inhaftierung gerade vor dem Gericht an und sind auf den Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen vor dem 15. Juli angewiesen, um eidesstattliche Erklärungen vorzubereiten. Am 22. Juli wird das Hohe Gericht den Antrag auf Haftprüfung verhandeln.
Seit dem 2. Juli werden das Parlamentsmitglied Dr. Jeyakumar Devaraj und fünf weitere Mitglieder der Sozialistischen Partei auf der Grundlage eines Notstandsgesetzes festgehalten, das die unbegrenzte Inhaftierung ohne Anklage ermöglicht.
Die sechs Personen gehören zu den insgesamt 30 Menschen, die am 25. Juni in Penang festgenommen wurden, als sie auf dem Weg zu einer Veranstaltung von Bersih 2.0 waren, ein Bündnis für faire Wahlen. Die Polizei nahm sie mit dem Verdacht auf "Kriegsführung gegen den König" in Haft. Am 4. Juli wurden die übrigen 24 Personen zwar freigelassen, aber wegen ihrer Verbindung zu Bersih 2.0 angeklagt, obwohl die Organisation erst nach ihrer Festnahme verboten wurde.
Am 9. Juli nahm die Polizei auf der friedlichen Kundgebung von Bersih 2.0 in Kuala Lumpur 1.667 Protestierende fest. Im Laufe des Abends wurden alle Gefangenen ohne Anklage, aber viele mit sichtbaren Verletzungen freigelassen.
Die Polizei schlug die Protestierenden und fügte ihnen Verletzungen zu, indem sie Tränengasgranaten direkt in die Menge feuerte. Ein 59-jähriger Demonstrant, Baharuddin Ahmad, brach zusammen und starb, als er versuchte, dem Tränengas auszuweichen.
Ungefähr 40 Menschen, die vor der Kundgebung festgenommen wurden, werden strafrechtlich verfolgt. Die meisten wurden auf der Grundlage des Gesetzes über Vereinigungen (Societies Act) für den Besitz illegaler Gegenstände angeklagt, zu denen die Bersih-T-Shirts gezählt werden. Falls man sie verurteilt, erwartet sie eine bis zu 5-jährige Haftstrafe und eine Geldbuße wegen der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie höflich auf, die sechs Gefangenen Dr. Jeyakumar Devaraj, M. Saraswathy, Choo Chon Kai, M. Sugumaran, A. Letchumanan und R. Sarathbabu, die aufgrund der Notstandsgesetzgebung (Emergency Ordinance) festgehalten werden, freizulassen oder sie umgehend einer international als Straftat erkennbaren Handlung anzuklagen und vor Gericht zu stellen.
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Ich bitte Sie eindringlich, den sechs Gefangenen sofortig regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu gewähren. Außerdem fordere ich ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren sowie Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung für die sechs Inhaftierten.
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Ich bitte Sie, die Anklagen auf Grundlage des Gesetzes über Vereinigungen (Societies Act) fallen zu lassen, weil die AktivistInnen von Bersih 2.0 lediglich ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausüben.
- Zudem möchte ich meine große Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass die Notstandsgesetzgebung Menschenrechte verletzt, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind, einschließlich des Rechts auf eine faire und öffentliche Gerichtsverhandlung sowie das Recht, bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten.
[APPELLE AN]
INNENMINISTER
Datuk Seri Hishammudin Hussein
Ministry of Home Affairs
Blok D1 & D2, Kompleks D
Pusat Pentadbiran
Kerajaan Persekutuan
62546 Putrajaya
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Minister of Home Affairs/ Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax : (00 60) 3 8889 1613 oder (00 60) 3 8889 1610
E-Mail: hishammuddin@moha.gov.my
POLIZEIPRÄSIDENT
Tan Sri Ismail Omar
Ketua Polis Negara
Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia
50506 Bukit Aman
Kuala Lumpur
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Dear Inspector General/ Sehr geehrter Herr Polizeipräsident)
E-Mail: rmp@rmp.gov.my
KOPIEN AN
MENSCHENRECHTSKOMMISSION VON MALAYSIA (SUHAKAM)
Tan Sri Hasmy Agam
Chairman
Suruhanjaya Hak Asasi Manusia Malaysia
Menara Tun Razak, 29th Floor
Jalan Raja Laut
50350 Kuala Lumpur
MALAYSIA
Fax: (0060) 3 2612 5620
E-Mail: humanrights@suhakam.org.my
BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herrn Ibrahim Bin Abdullah
Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder 030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaiisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Die Notstandsgesetzgebung von 1969 erlaubt der Polizei, Gefangene für 60 Tage ohne rechtliche Überprüfung festzuhalten. Nach 60 Tagen kann die Haft durch eine Verfügung des Innenministers um bis zu zwei Jahre verlängert und diese Verlängerung anschließend beliebig oft erneuert werden.
Wie das Gesetz zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act – ISA) verletzt auch die Notstandsgesetzgebung internationale Menschenrechtsstandards, weil sie unbegrenzte Haft ohne Anklage oder Prozess ermöglicht. Beide verweigern den Gefangenen das Recht, ihre Haft anzufechten. Das Gesetz zur Inneren Sicherheit wird auf Ministerebene angewandt, während die Notstandsgesetzgebung auf Verlangen der Polizei zur Anwendung kommt.
Das Gesetz über Vereinigungen von 1966 schränkt die Bildung von Organisationen, Vereinigungen und politischen Parteien sowie deren Aktionen ein. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beschnitten. Verstöße werden auch mit Haftstrafen geahndet. 1981 traten Änderungen in Kraft, die politische Vereinigungen mit einschließen. Dadurch wird jedwede Gruppe eingeschränkt, die "die Grundsätze und Aktionen der Regierung in irgendeiner Weise beeinflussen will", einschließlich der Wahlrechtsreformen.