Anwalt und Menschenrechtler in Haft
Mbugua Mureithi, kenianischer Anwalt, und Al-Amin Kimathi, Mitglied der kenianischen Menschenrechtsorganisation Muslim Human Rights Forum, wurden am 15. September von ugandischen BehördenvertreterInnen festgenommen. Sie werden ohne Kontakt zur Außenwelt an einem unbekannten Ort in Kampala, der Hauptstadt Ugandas, in Haft gehalten. Amnesty International befürchtet, dass sie gefoltert oder auf andere Weise misshandelt werden.
Appell an
INNENMINISTER
Hon. Ali Kirunda Kivejinja
PO Box 7191
Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 256) 414 343 088
POLIZEICHEF
Major General Kale Kayihura
Uganda Police Force,
Nsambya Police Headquarters
PO BOX 7055,
Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Dear Major General)
Fax: (00 256) 414 342 985
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK UGANDA
S.E. Herrn Francis Kamujanduzi Butagira
Axel-Springer-Straße 54a
10117 Berlin
Fax: 030 2404 7557
E-Mail: ugembassy@yahoo.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Oktober 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere die sofortige und bedingungslose Freilassung von Mbugua Mureithi und Al-Amin Kimathi, sofern man sie keiner erkennbar strafbaren Handlung anklagt und vor Gericht stellt.
-
Beiden Männern muss der Kontakt zu ihren rechtlichen Beiständen und ihren Familien erlaubt werden.
-
Zudem bitte ich Sie, beiden Männern ungehinderten Zugang zu ihren Mandanten zu gewähren.
- Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden, um die für die Bombenanschläge vom Juli 2010 Verantwortlichen zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Dabei müssen aber internationale Menschenrechtsstandards und die Verfassung Ugandas eingehalten werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the immediate release of Mbugua Mureithi and Al-Amin Kimathi, unless they are promptly charged with a recognizable criminal offense and brought before a court.
-
Calling on the Inspector General of Police and Minister for Internal Affairs to ensure that both men have access to their lawyer and family,
-
Calling on the Inspector General of Police and Minister for Internal Affairs to ensure that both men have unhindered access as legal representatives to their clients.
- Calling on the Ugandan authorities to ensure that any measures taken to investigate, prosecute and bring to justice alleged perpetrators of the July 2010 bombings fully comply with international human rights law and standards and the Ugandan Constitution.
Sachlage
Mbugua Mureithi und Al-Amin Kimathi wurden bei ihrer Ankunft in Entebbe im Süden Ugandas von der Polizei und VetreterInnen der Einwanderungsbehörde festgenommen. Die beiden Männer waren nach Uganda gereist, um mindestens drei kenianische StaatsbürgerInnen zu vertreten, die im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen vom 11. Juli in Kampala in Haft genommen worden waren.
Bislang sind Mbugua Mureithi und Al-Amin Kimathi nicht unter Anklage gestellt worden. Sie werden an einem unbekannten Haftort in Kampala festgehalten und haben keinen Kontakt zur Außenwelt. Ein ugandischer Anwalt, der auch einige der wegen der Bombenanschläge angeklagten Männer vertritt, durfte sie nicht besuchen. Die Festnahmen und die fortgesetzte Haft ohne Kontakt zur Außenwelt beeinträchtigen das Recht der Gefangenen auf ein faires Gerichtsverfahren, insbesondere ihr Recht auf rechtlichen Beistand. Da die beiden Männer sofort nach ihrer Ankunft in Uganda festgenommen wurden, konnten sie ihre Mandanten nicht treffen, die wegen Straftaten wie Mord und Terrordelikten unter Anklage stehen und nach ugandischem Recht zum Tode verurteilt werden könnten. Nach der Festnahme von Mbugua Mureithi und Al-Amin Kimathi sind die Gerichtsverfahren gegen ihre Mandanten in Abwesenheit der beiden Rechtsbeistände fortgesetzt worden.
Im August hatten Mbugua Mureithi und Al-Amin Kimathi im Namen von mindestens drei der Tatverdächtigen mit kenianischer Staatsbürgerschaft beim kenianischen Strafgericht Rechtsmittel bezüglich der Festnahme und rechtswidrigen Überstellung der Männer von Kenia nach Uganda durch kenianische und ugandische Sicherheitskräfte eingelegt. Das Rechtsmittel ist noch anhängig. Amnesty International befürchtet, dass die Festnahme und fortgesetzte Inhaftierung von Mbugua Mureithi und Al-Amin Kimathi auch Auswirkungen auf ihre Mandanten haben wird, die im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen vom Juli vor Gericht stehen.
Hintergrundinformation
Am 11. Juli verübten Unbekannte an zwei öffentlichen Plätzen in der ugandischen Hauptstadt Kampala Bombenanschläge. Dabei wurden über 76 Personen getötet und Hunderte weitere verletzt. Nach strafrechtlichen Ermittlungen sowohl in Kenia als auch in Uganda sind in den vergangenen Wochen über 30 Personen verschiedener Nationalität, darunter ugandischer, kenianischer und somalischer, festgenommen und unter Anklage gestellt worden. Die Anklagen lauten unter anderem auf Mord, Terrordelikte und versuchten Mord. Die Gerichtsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Amnesty International hat die rechtswidrige Überstellung von Straftatverdächtigen von Kenia nach Uganda sowie Fälle von Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und Misshandlungsvorwürfe von mehreren Gefangenen, die sich nach wie vor in Haft befinden, dokumentiert. Amnesty International befürchtet zudem, dass die öffentliche Berichterstattung über mutmaßliche Geständnisse Auswirkungen auf die Fairness der Verfahren haben könnte.
Auch in der Vergangenheit haben Amnesty International, die ugandische Menschenrechtskommission und lokale Menschenrechtsorganisationen immer wieder Fälle von Folterungen von Gefangenen durch die ugandische Polizei dokumentiert.
Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, einschließlich des Rechts auf rechtlichen Beistand, ist in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 7 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker festgeschrieben, zu deren Vertragsstaaten Uganda gehört. Diese Rechte sind auch Bestandteil der ugandischen Verfassung.