Als Terrorist angeklagt

Nach sechs Tagen in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Haftprüfung ist der kenianische Menschenrechtsaktivist Al-Amin Kimathi am 21. September wegen Terrordelikten, Mordes und versuchten Mordes im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen im Juli 2010 angeklagt worden. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Appell an

INNENMINISTER
Hon Ali Kirunda Kivejinja
PO Box 7191
Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 256) 414 343 088

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK UGANDA
S.E. Herrn Francis Kamujanduzi Butagira
Axel-Springer-Straße 54a
10117 Berlin
Fax: 030 2404 7557
E-Mail: ugembassy@yahoo.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. November 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie dringend auffordern, Al-Amin Kimathi und seinem Rechtsbeistand unverzüglich und in aller Form über die Einzelheiten und die Grundlage der Anklagen gegen ihn zu unterrichten oder ihn umgehend freizulassen.

  • Erlauben Sie Al-Amin Kimathi in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsabkommen und –standards und der ugandischen Verfassung den regelmäßigen Kontakt und regelmäßige Besuche seines Rechtsbeistands und seiner Familie und gewährleisten Sie die Vertraulichkeit der Kommunikation mit dem Rechtsbeistand.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden, um die für die Bombenanschläge vom Juli 2010 Verantwortlichen zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Dabei müssen aber internationale Menschenrechtsstandards und die Verfassung Ugandas eingehalten werden und insbesondere alle Personen, die im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen festgenommen wurden, umgehend unter Anklage gestellt oder freigelassen werden – egal, wo sie inhaftiert sind.

  • Tragen Sie bitte auch Sorge dafür, dass eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Festnahme von Verdächtigen und deren Überstellung unter Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben von Kenia nach Uganda eingeleitet wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging that Mr. Kimathi and his legal counsel are immediately and formally informed of the detailed particulars and basis of the charges against him or he be released.

  • Demanding that Mr. Kimathi has full access to visits by and communications with his legal counsel and family in accordance with international human rights standards, and that the confidentiality of his communications with legal counsel is fully respected.

  • Urging that all measures taken to investigate, prosecute and bring to justice alleged perpetrators of the July 2010 bombings fully comply with international human rights law and standards and the Ugandan Constitution and in particular, that anyone detained in connection with the bombings anywhere is promptly charged or released.

  • Demanding an independent and impartial inquiry is established into human rights violations associated with the arrest and transfer outside of established legal procedures of suspects from Kenya to Uganda.

Sachlage

Al-Amin Kimathi, der die kenianische Menschenrechtsorganisation Muslim Human Rights Forum leitet, wurde zusammen mit dem kenianischen Anwalt Mbugua Mureithi am 15. September festgenommen. Die beiden Männer waren nach Uganda gereist, um der Anhörung von sechs kenianischen Staatsbürger_innen beizuwohnen, die im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen vom 11. Juli in Kampala wegen Terrordelikten angeklagt waren. Bei den Anschlägen starben über 76 Menschen, die das Endspiel der Fußballweltmeisterschaft verfolgten. Mbugua Mureithi wurde nach drei Tagen am 18. September freigelassen und nach Kenia abgeschoben.

In Artikel 23(4) der ugandischen Verfassung heißt es, dass spätestens 48 Stunden nach einer Festnahme eine Haftprüfung erfolgen muss. Herr Kimathi wurde sechs Tage, nachdem er inhaftiert wurde, vor das Gericht Nakawa Magistrate gebracht und im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen vom Juli des Terrorismus, Mordes und versuchten Mordes beschuldigt. Die Klageschrift enthält keine detaillierten Anschuldigungen, die das konkrete Verhalten benennen würde, dessen er beschuldigt wird, oder in welcher Weise er mit den beschriebenen Verbrechen in Verbindung steht. Der einzige Zusatz zu der ursprünglichen Klageschrift fügte die Namen von Herrn Kimathi und dem 37. und 38. Verdächtigen des Falls hinzu. Herr Kimathi befindet sich in Untersuchungshaft.

Amnesty International ist in Sorge, dass angesichts fehlender anderer sachlicher Begründungen seitens der ugandischen Behörden die Umstände von Herrn Kimathis Festnahme, Inhaftierung und Anklage darauf hindeuten, dass seine Behandlung auf seine Tätigkeit als Menschenrechtsverteidiger zurückzuführen ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 11. Juli 2010 starben mehr als 76 Menschen und Hunderte wurden verletzt, als Unbekannte an zwei Orten in der ugandischen Hauptstadt Kampala Bombenanschläge verübten. Nach Ermittlungen in Uganda und Kenia wurden in den vergangenen Wochen über 30 Menschen verschiedener Nationalitäten im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen festgenommen. Es wurde Anklage erhoben, wegen Mordes, Terrordelikten und versuchtem Mordes. Die Angeklagten stammen aus Uganda, Kenia und Somalia. Der Prozess dauert an.

Im August 2010 reichte Herr Mureithi auf Anweisung des Muslim Human Rights Forums, das im Auftrag der Familien der zuerst festgenommenen kenianischen Verdächtigen handelte, einen Antrag beim zuständigen Gericht in Kenia (Kenyan High Court) ein. In dem Antrag wurde die Überstellung von Verdächtigen von Kenia nach Uganda durch kenianische und ugandische Behörden mit dem Argument bemängelt, dass bei der Überstellung die eingeführten rechtlichen Verfahren für solche Transporte nicht eingehalten wurden. Das Muslim Human Rights Forum hatte in der Vergangenheit in anderen Zusammenhängen zu ähnlichen Vorgehensweisen gearbeitet, insbesondere 2007, als es die willkürliche Inhaftierung, heimliche Ausweisung und rechtswidrige Überstellung von zahlreichen Männern, Frauen und Kindern dokumentierte, die 2006 und Anfang 2007 aus Somalia nach Kenia geflohen waren.

Das Fehlen konkreter Vorwürfe gegen Herrn Kimathi ist ein Verstoß gegen Artikel 14 (3) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der lautet: "Er ist unverzüglich und im Einzelnen in einer ihm verständlichen Sprache über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Anklage zu unterrichten".

Die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidiger_innen verdient gemäß der UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger, die 1998 von allen UN-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde, Schutz. Die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker hat ihre Mitgliedstaaten aufgerufen, "die UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger_innen einzuhalten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverteidiger_innen zu schützen".

Artikel 9 (3) (b) und (c) der UN-Erklärung führt aus:
"3. Zu demselben Zweck hat jeder Mensch, einzeln und in Gemeinschaft mit anderen, unter anderem das Recht: b) öffentlichen Anhörungen, Verfahren und Prozessen beizuwohnen sowie sich eine Meinung darüber zu bilden, inwieweit diese mit nationalem Recht und einschlägigen internationalen Verpflichtungen und Vereinbarungen übereinstimmen. c) professionellen und qualifizierten Rechtsbeistand oder anderen Rat und Unterstützung zur Verteidigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten anzubieten und zur Verfügung zu stellen."