Urteile aufgehoben

Amnesty-Aktion vor der ägyptischen Botschaft in Berlin am 19.08.2013 (Bildmitte: Amnesty-Generalsekretärin Selmin Çalışkan)

Amnesty-Aktion vor der ägyptischen Botschaft in Berlin am 19.08.2013 (Bildmitte: Amnesty-Generalsekretärin Selmin Çalışkan)

Das Oberste Berufungsgericht Ägyptens hat die Urteile und Schuldsprüche gegen eine Gruppe von Journalisten aufgehoben. Acht von ihnen hatten lebenslange Haftstrafen erhalten, ein weiterer war zum Tode verurteilt worden.

Appell an

STAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor
Madinat Al-Rihab
New Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)

PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi

Office of the President
Al Ittihadia Palace

Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
E-Mail: p.spokesman@op.gov.eg
Twitter: @AlsisiOfficial

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.US@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030 - 477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Januar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Das Kassationsgericht, das höchste Gericht in Ägypten, hat am 3. Dezember die Urteile und Schuldsprüche gegen eine Gruppe von Journalisten aufgehoben. Acht von ihnen waren wegen der "Verbreitung falscher Informationen" zu lebenslanger Haft (25 Jahre) verurteilt worden. Ein weiterer Journalist war von dem Gericht wegen der "Schaffung eines Medienkomitees mit dem Ziel, falsche Informationen über die Situation im Land zu verbreiten" sowie des "Anführens und der Finanzierung einer verbotenen Gruppe" zum Tode verurteilt worden. Bisher liegt keine schriftliche Begründung dieser Entscheidung vor. Die Journalisten sind noch nicht aus der Haft entlassen worden und warten auf eine Neuverhandlung ihrer Fälle vor dem Strafgericht.

Ein Strafgericht hatte die Journalisten zusammen mit führenden Mitgliedern der Muslimbruderschaft im April 2015 wegen der Absicht, "falsche Informationen" zu verbreiten, um im August 2013 "Chaos" in Ägypten zu verursachen, für schuldig befunden. Die Anklagen stehen im Zusammenhang mit einem Sitzstreik von Anhänger_innen des gestürzten Präsidenten, der gewaltsam von Sicherheitskräften aufgelöst worden war.

Die Rechtsbeistände der Journalisten hatten argumentiert, dass es zahlreiche Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren gegeben habe. So habe die Staatsanwaltschaft die Angeklagten beispielsweise in Abwesenheit ihrer Rechtsbeistände verhört. Außerdem habe das Strafgericht mehrere Anhörungen ohne die Rechtsbeistände oder die Angeklagten abgehalten. Die Rechtsbeistände berichteten zudem, dass die Journalisten dem Verfahren nicht weiter folgen konnten, nachdem Beamt_innen einen Glaskäfig im Gerichtssaal aufgebaut hatten, in dem sie während der Anhörungen festgehalten wurden.

Das Strafgericht berief sich bei der Urteilsfindung überwiegend auf Untersuchungen des nationalen Sicherheitsdienstes. Den Untersuchungen lagen jedoch keine materiellen Beweise zugrunde.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

E-MAILS, FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie die Journalisten frei.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass bei einer Neuverhandlung die Anklagen wegen "Verbreitung falscher Informationen" fallengelassen und internationale Standards für ein faires Verfahren eingehalten werden. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass Informationen, die rechtswidrig erhalten wurden, darunter auch Aussagen, die die Journalisten in Abwesenheit ihrer Rechtsbeistände abgegeben haben, nicht als Beweismittel genutzt werden.

[APPELLE AN]

STAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor
Madinat Al-Rihab
New Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)

PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi

Office of the President
Al Ittihadia Palace

Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
E-Mail: p.spokesman@op.gov.eg
Twitter: @AlsisiOfficial

KOPIEN AN
STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
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BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
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E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Januar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Anhänger_innen des ehemaligen Präsidenten Mursi initiierten nach dessen Sturz im Juli 2013 einen Sitzstreik auf dem Rabaa al-Adawiya-Platz in Kairo. Als Sicherheitskräfte den Sitzstreik am 14. August 2013 gewaltsam auflösten, wurden Hunderte Protestierende getötet und eine Welle politischer Gewalt im gesamten Land ausgelöst. 51 Menschen wurden anschließend wegen der Absicht, "Chaos" in Ägypten zu verursachen und dem Ansehen des Landes Schaden zuzufügen, vor Gericht gestellt. Dieser Fall wurde in den ägyptischen Medien unter dem Namen "Operationszentrale Rabaa" bekannt. Angeklagt waren unter anderem mehrere Journalisten, der Anführer der Muslimbruderschaft Mohamed Badie und deren Sprecher Gehad El-Haddad sowie der amerikanische Staatsbürger Mohamed Soltan.

Das Kassationsgericht hat nun die Urteile und Schuldsprüche gegen folgende Journalisten aufgehoben:
Waleed Shalaby, ein Journalist der offiziellen Zeitung der Freiheits- und Gerechtigkeitspartei. Er wurde vom Strafgericht wegen der Schaffung und Beaufsichtigung von Medienkomitees während des Sitzstreiks auf dem Rabaa al-Adawiya-Platz mit dem Ziel, "falsche Informationen" zu verbreiten, die zu Angriffen auf staatliche Institutionen geführt haben, zum Tode verurteilt. Zudem wurde er des "Anführens und der Finanzierung einer verbotenen Gruppe", welche von der ägyptischen Regierung als "terroristische Organisation" betrachtet wird (gemeint ist die Muslimbruderschaft), für schuldig befunden.

Abdallah Alfakhrany und Samhi Mostafa, zwei Journalisten des Nachrichtennetzwerks Rassd News, und der Fernsehmoderator Mohamed Eladly von Amgad TV. Alle drei waren am 25. August 2013 im Rahmen einer Durchsuchung des Hauses eines Mitglieds der Muslimbruderschaft festgenommen worden. Die Journalisten hatten den Sohn von Salah Soltan, Mohamed Soltan, besucht. Die Sicherheitskräfte schlugen auf die Männer ein, nachdem diese auf unterschiedliche Polizeistationen und in unterschiedliche Gefängnisse gebracht worden waren. Im April 2015 waren die drei Männer vom Strafgericht zu je 25 Jahren Haft verurteilt worden, was einer lebenslangen Haftstrafe entspricht.

Ahmed Sebeh, Leiter des Fernsehsenders Al-Aqsa. Er war im April 2015 ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am 4. Oktober 2013 hatte man ihn in seinem Haus festgenommen und zur Helwan-Polizeistation im Großraum Kairo gebracht. Dort wurde er 13 Monate lang ohne Anklage festgehalten. Während dieser Zeit durchsuchten Sicherheitskräfte das Büro von Al-Aqsa in Kairo. Dabei beschlagnahmten sie Ausrüstung, Kameras sowie Film- und Tonbänder. Der Rechtsbeistand von Ahmed Sebeh gab gegenüber Amnesty International an, die Staatsanwaltschaft sei später zu dem Schluss gekommen, dass durch das konfiszierte Material keinerlei Verbindung zur Muslimbruderschaft nachgewiesen werden konnte und darin keine Erwähnungen zur politischen Situation in Ägypten zu finden gewesen seien.

Mosaad Elbarbary, Leiter des Fernsehsenders Ahrar 25. Libanesische Sicherheitskräfte nahmen ihn am 2. April 2014, offenbar auf Anordnung der ägyptischen Behörden, fest und hielten ihn fünf Tage lang in der Hafteinrichtung des Allgemeinen Sicherheitsdienstes in Beirut fest. Danach brachten ihn Angehörige der libanesischen und ägyptischen Sicherheitskräfte zum Flughafen und setzten ihn in ein Flugzeug nach Ägypten. Bei seiner Ankunft wurde er von Sicherheitskräften in Empfang genommen, die ihn ins Tarhelat al-Giza-Gefängnis brachten. Dort verhörten ihn Angehörige der Abteilung für nationale Sicherheit. Das Strafgericht hatte ihn zu 25 Jahren Haft verurteilt.

Hani Salah Eldin, ehemalige Leiter der Nachrichtenwebseite Youm7 und Mitglied des Ägyptischen Pressesyndikats. Er war am 28. November 2014 am Flughafen von Kairo von Sicherheitskräften festgenommen worden. Angehörige der Polizei verhörten ihn auf der Polizeistation von Nasr City, bevor er in das al-Aqrab-Gefängnis verlegt wurde. Dort verbrachte er fünf Monate in Einzelhaft, anschließend wurde er in das Tora-Liman-Gefängnis überstellt. Nach Angaben seiner Familie wurde er erst 21 Tage nach seiner Festnahme von der Staatsanwaltschaft verhört, obwohl die ägyptische Verfassung vorsieht, dass Inhaftierte innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Festnahme der Staatsanwaltschaft vorgeführt werden müssen.

Der Leiter von Ikhwanwiki, Abdo Mostafa Desouky, der in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, obwohl er an der Gerichtsverhandlung teilgenommen hatte. Das Kassationsgericht hat den Schuldspruch und die Haftstrafe gegen ihn aufgehoben, nachdem seine Rechtsbeistände bewiesen haben, dass er während der Anhörungen anwesend war.

Auch Youssef Talaat, Fernsehmoderator bei Al Seha Wal Jamal und al-Shabbab, gehört zu den Journalisten, deren Urteil und Schuldspruch aufgehoben wurden.

Das Kassationsgericht hat jedoch die Fälle von sechs weiteren Journalisten, die das Strafgericht in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt hat, nicht berücksichtigt. Das ägyptische Recht schreibt vor, dass sie das Urteil vor dem Strafgericht, das dieses ursprünglich gefällt hat, anfechten müssen. Bei den sechs Journalisten handelt es sich um: Gamal Nassar, Online-Journalist bei al-Mokhtar al-Islamy, Magdy Abdelatif, Journalist bei Ikhwan Online, Ibrahim Eltaher, freiberuflicher Journalist, Amr Farag, Leiter der Nachrichtenwebseite Rassd, Khaled Hamza, Journalist bei Ikhwanweb und Hassan Al Kabany, Journalist bei der Tageszeitung Al-Karama. Khaled Hamza und Hassan Al Kabany befanden sich bereits während des Gerichtsverfahrens in Haft, die Verhandlung und die Urteilsverkündung fanden jedoch in Abwesenheit der Angeklagten statt.