Hinrichtung gestoppt
Ergebnis dieser Urgent Action
Am 20. Juli um 12 Uhr Ortszeit hat der Hinrichtungsbefehl gegen den zum Tode verurteilten Warren Hill seine Gültigkeit verloren. Der von einer Richterin des US-Bundesstaates Georgia verfügte Hinrichtungsaufschub ist weiterhin in Kraft.
Aktion zum Tag gegen die Todesstrafe am 10.10.2012
© Amnesty International
Am 20. Juli um 12 Uhr Ortszeit hat der Hinrichtungsbefehl gegen den zum Tode verurteilten Warren Hill seine Gültigkeit verloren. Der von einer Richterin des US-Bundesstaates Georgia verfügte Hinrichtungsaufschub ist weiterhin in Kraft.
Sachlage
Am 12. Juli hatten die Rechtsbeistände von Warren Hill einen Eilantrag bei einem Bezirksgericht in Georgia gestellt, in dem sie die Rechtmäßigkeit des derzeit in Georgia gültigen Hinrichtungsverfahrens mittels einer tödlichen Injektion anzweifeln. In dem Antrag geht es um die kürzlich in Georgia verabschiedete Gesetzgebung, mit der die anhaltenden Schwierigkeiten, die Substanzen für die Zusammensetzung der tödlichen Injektion zu erhalten, beseitigt werden sollen. Diese Gesetzgebung erklärt "Informationen zur Identifizierung" von Personen, die bei Hinrichtungen direkt oder indirekt an der Verabreichung der tödlichen Injektion beteiligt sind, sowie Personen oder Unternehmen, die die "Substanzen, medizinische Ausstattung und Gerätschaften" herstellen, liefern, mischen oder verschreiben, zur "Geheimsache" und scheint daher darauf abzuzielen, deren richterliche Überprüfung zu verhindern.
Etwa drei Stunden vor dem geplanten Hinrichtungstermin am Abend des 15. Juli setzte Richterin Gail Tusan die Hinrichtung vorerst aus und beraumte für den 18. Juli eine Anhörung an. Die bundesstaatlichen Behörden setzten einen neuen Hinrichtungsbefehl für den 19. Juli fest. Nach der Anhörung vom 18. Juli entschied die Richterin jedoch, dass der Hinrichtungsaufschub in Kraft bleibt, um genügend Zeit zu haben, die vorgebrachten Einwände zu prüfen und darüber zu befinden.
Die Anklagebehörde hat zwar erklärt, beim Obersten Gericht von Georgia Rechtsmittel gegen den Hinrichtungsaufschub einzulegen, dies aber nicht getan.
Beim Obersten Gerichtshof der USA ist derweil nach wie vor eine Eingabe anhängig, die geltend macht, dass die Hinrichtung von Warren Hill einen Verstoß gegen die US-amerikanische Verfassung darstellen würde, da er eine "geistige Behinderung" hat.
Es ist derzeit nicht bekannt, wann ein weiteres Hinrichtungsdatum festgesetzt werden kann, sollte es der Anklagebehörde gelingen, alle Rechtsmittel gegen die Vollstreckung des Todesurteils zurückzuweisen. Amnesty International geht davon aus, dass bis mindestens Anfang September kein neuer Hinrichtungstermin festgesetzt wird. Warren Hill hatte in diesem Jahr bereits vier Hinrichtungstermine.
Er war 1991 wegen des 1990 begangenen Mordes an seinem Mithäftling Joseph Handspike zum Tode verurteilt worden.
Bislang sind in den USA in diesem Jahr 20 Menschen hingerichtet worden und damit insgesamt 1340 seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 1976.
Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt haben.