Drohende Hinrichtung am 5. August

Ergebnis dieser Urgent Action

Der psychisch kranke John Ferguson wurde am 5. August im US-Bundesstaat Florida hingerichtet. Er saß seit 35 Jahren im Todestrakt.

Todeskammer in Florida, in der die Giftspritze verabreicht wird

Todeskammer in Florida, in der die Giftspritze verabreicht wird

Der 65-jährige John Ferguson soll am 5. August im US-Bundesstaat Florida hingerichtet werden. Er sitzt seit 35 Jahren im Todestrakt. John Ferguson leidet seit Jahrzehnten an schweren psychischen Erkrankungen. Unter anderem haben GefängnisärztInnen wiederholt eine paranoide Schizophrenie bei ihm diagnostiziert.

Appell an

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES FLORIDA
Governor Rick Scott
Office of the Governor, The Capitol
400 S. Monroe St. Tallahassee
FL 32399-0001, USA
E-Mail: Rick.scott@eog.myflorida.com

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
Herr James Desmond Melville Jr
Geschäftsträger a. i., Gesandter-Botschaftsrat
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem
5. August 2013 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte die Schwere der Verbrechen, die zum Todesurteil gegen John Ferguson führten, in keiner Weise verharmlosen.

  • Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Behörden von Florida die Hinrichtung eines psychisch kranken Mannes planen, der bereits vor den Taten an einer psychischen Erkrankung litt, die während der drei Jahrzehnte im Todestrakt nicht abgenommen hat.

  • Ich fordere Sie daher eindringlich auf, die Hinrichtung von John Ferguson zu stoppen und das Todesurteil umzuwandeln.

Sachlage

In zwei separaten Gerichtsverfahren unter Vorsitz des selben Richters wurde John Ferguson 1978 wegen achtfachen Mordes für schuldig befunden. Sechs der Morde waren im Juli 1977 in Carol City im US-Bundesstaat Florida, zwei im Januar 1978 in Hialeah, ebenfalls in Florida, begangen worden. John Ferguson erhielt acht Todesurteile. Das Oberste Gericht von Florida verwies den Fall zurück an das ursprüngliche Gericht zur Neufestsetzung des Strafmaßes, da es in beiden Gerichtsverfahren jeweils in der Phase des Verfahrens, in der über das Strafmaß entschieden wurde, Fehler ausgemacht hatte. Da der Richter, der den Vorsitz in beiden Verfahren geführt hatte, inzwischen in den Ruhestand gegangen war, führte ein neuer Richter den Vorsitz. Er verhängte ohne Anhörung erneut acht Todesurteile. Diese wurden im Berufungsverfahren bestätigt.

John Ferguson litt bereits vor den ihm zur Last gelegten Straftaten an schweren psychischen Erkrankungen. Laut seinen Rechtsbeiständen berichtete John Ferguson 1965 im Alter von 17 Jahren zum ersten Mal von visuellen Halluzinationen. 1971 wurde bei ihm erstmals paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Die Diagnose wurde seitdem mehrfach wiederholt. Im Jahr 1975 kam ein vom Gericht bestellter Psychiater zu dem Schluss, dass John Ferguson aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung als gefährlich eingestuft werden müsse und deshalb "unter keinen Umständen aus einer psychiatrischen Hochsicherheitseinrichtung entlassen werden sollte". Er wurde dennoch entlassen und befand sich drei Jahre später im Todestrakt. Die Diagnose einer schweren psychischen Erkrankung wurde auch nach dem gegen ihn verhängten Todesurteil mehrfach wiederholt, auch von GefängnisärztInnen. So kamen die Gefängnisbehörden 1991 zu dem Schluss, dass John Ferguson "an einer chronischen Schizophrenie paranoider Form" leidet und "diese Krankheit bereits seit vielen Jahren hat, wahrscheinlich bereits seit 1971, und seine geistige Kompetenz, mit seinen Rechtsbeiständen zusammenzuarbeiten im besten Fall als fragwürdig zu bezeichnen ist".

Die Hinrichtung einer Personen, die nicht über die geistige Fähigkeit verfügt, die Gründe und die Konsequenz der Todesstrafe zu verstehen, stellt einen Verstoß gegen die US-Verfassung dar. Laut den Rechtsbeiständen von John Ferguson ist dies bei ihm der Fall, weil er unter anderem davon ausgeht, dass sein Leichnam nicht im Grab bleiben, sondern nach der Hinrichtung wieder auferstehen und an der "rechten Seite Gottes sitzen" werde. Zudem werde er die USA vor einer kommunistischen Verschwörung bewahren.

Die Hinrichtung von John Ferguson war bereits für Oktober 2012 angesetzt, wurde dann aber gestoppt, weil ein Rechtsstreit über die geistigen Kompetenzen des zum Tode Verurteilten und damit die Rechtmäßigkeit der Hinrichtung entstand. Am 21. Mai bestätigte ein dreiköpfiges Richtergremium des Bundesberufungsgerichts für den 11. Bezirk (US Court of Appeals for the 11th Circuit) die Einschätzung der Gerichte von Florida, dass John Ferguson zwar an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und diese nicht vortäuscht, er aber "durchaus weiß, dass die Behörden des Bundesstaats ihn hinrichten wollen und er durch die Hinrichtung sterben wird". Das Berufungsgericht erklärte, dass John Ferguson "wie mehrere zehn Millionen, wenn nicht hunderte Millionen andere Menschen auch, daran glaubt, dass es ein Leben nach dem Tod gibt. Zahllose Menschen glauben ebenso wie er, dass sie zu Gottes auserwähltem Volk gehören. Allerdings ist Fergusons Glaube noch etwas weitreichender als das, denn er glaubt, er ist der Prinz Gottes". Am 25. Juli reichten die Rechtsbeistände von John Ferguson beim Obersten Gerichtshof der USA (US Suprem Court) einen Antrag auf einen Hinrichtungsstopp ein und die Prüfung der Frage, ob es sich bei der Hinrichtung um einen Verstoß gegen die Verfassung handelt, wie sie es sehen.