Protestierende vor Gericht
In Malaysia sind ein Parlamentarier der Opposition sowie acht weitere politisch und bürgerrechtlich aktive Personen unter Anklage gestellt worden, weil sie im Februar und März an friedlichen Demonstrationen teilgenommen haben.
Appell an
MINISTERPRÄSIDENT
Datuk Seri Najib Tun Razak
Prime Minister's Office of Malaysia
Main Block, Perdana Putra Building
Federal Government Administrative Centre
62502 Putrajaya, MALAYSIA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 60) 3 8888 3444
E-Mail: ppm@pmo.gov.my
GENERALSTAATSANWALT
Tan Sri Mohamed Apandi Ali
Attorney General’s Office, No. 45, Persiaran Perdana, Precint 4, 62100 Putrajaya, W.P Putrajaya, MALAYSIA
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 60) 3 8890 5670
E-Mail: pro@agc.gov.my
Sende eine Kopie an
LEITER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION VON MALAYSIA (SUHAKAM)
Tan Sri Hasmy Agam
11th Floor, Menara TH Perdana
Jalan Sultan Ismail, 50250
Kuala Lumpur
MALAYSIA
Fax: (00 60) 3 2612 5620
E-Mail: humanrights@suhakam.org.my
BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herr Zulkifli Bin Adnan
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin
Fax: 030-88 57 49 50 oder 030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Oktober 2015 keine Appelle mehr zu verschicken. Schreiben Sie in gutem Malaysisch, Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte lassen Sie alle Anklagen gegen Sim Tze Tzin, Maria Chin Abdullah, Mohd Fariz Abd Talib Musa, Mandeep Singh, Adam Adli, Chang Lih Kang, Mohd Rozan Azen Mat Rasip, Lee Chean Chung und Fakhrulrazi Mohd Mokhtar fallen, da die Anklagen lediglich auf der friedlichen Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit basieren.
-
Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Menschen in Malaysia friedlich von ihren Rechten Gebrauch machen können, ohne Strafverfolgung oder Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.
- Bitte heben Sie umgehend alle Gesetze auf, die die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken.
Sachlage
Neun Personen, darunter ein Oppositionspolitiker, sind am 8. September vor dem Amtsgericht in Kuala Lumpur unter Anklage gestellt worden. Die Vorwürfe basieren auf ihrer Teilnahme an einer Protestkundgebung, die am 28. März von Oppositionsparteien, NGOs und Studierenden veranstaltet wurde und unter dem Motto "Wir kämpfen" (#KitaLawan) stand. Die Angeklagten müssen sich zudem wegen der Teilnahme an Straßendemonstrationen im Februar dieses Jahres verantworten. All diese Kundgebungen liefen friedlich ab. Alle neun Personen hatten am 28. März an der #KitaLawan-Kundgebung teilgenommen, um politische Reformen zu fordern und sich für die Freilassung des ehemaligen Vize-Ministerpräsidenten Anwar Ibrahim einzusetzen, welcher im Februar auf Grundlage einer politisch motivierten Anklage ("homosexuelle Handlungen") inhaftiert wurde. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.
Acht der Angeklagten wird "Organisieren von oder Teilnahme an einer Straßendemonstration" gemäß Paragraf 4 (2) (c) des Gesetzes über friedliche Versammlungen (Peaceful Assembly Act) aus dem Jahr 2012 vorgeworfen. Die Anhörungen sind für den 16. und 19. Oktober angesetzt. Fakhrulrazi Mohd Mokhtar ist unter Paragraf 4 (1) (b) des Gesetzes gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) angeklagt. Die Anklage bezieht sich auf eine Rede, die er am 21. März auf einer Protestveranstaltung gehalten haben soll. Seine erste Anhörung soll am 11. Dezember stattfinden.
Die Anklagen gegen die neun Politiker_innen und Aktivist_innen scheinen eine Vergeltungsmaßnahme für in Kuala Lumpur am 29. und 30. August abgehaltene Massendemonstrationen zu sein, an denen alle neun Angeklagten ebenfalls teilgenommen haben. Die Kundgebungen, bekannt als "Bersih 4", wurden von Bersih 2.0 organisiert, einer Koalition von NGOs, die das Wahlverfahren Malaysias zu reformieren versuchen. Auf den Demonstrationen wurden bessere Regierungs- und Institutions-Reformen gefordert.
Hintergrundinformation
Seit den Wahlen im Jahr 2013 gehen die malaysischen Behörden scharf gegen die freie Meinungsäußerung vor und berufen sich auf das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) von 1948, um gegen Menschenrechtler_innen sowie Oppositionspolitiker_innen, Journalist_innen, Wissenschaftler_innen und Studierende zu ermitteln und sie anzuklagen und zu inhaftieren. Seit Anfang 2015 sind mindestens 60 Personen des Gesetzes gegen staatsgefährdende Aktivitäten unter Strafverdacht gestellt, festgenommen oder angeklagt worden. 2014 belief sich diese Zahl auf 44.
Der Rechtsdozent Azmi Sharom wurde ebenfalls auf der Grundlage des Gesetzes gegen staatsgefährdende Aktivitäten angeklagt. Er hat vor einem Bundesgericht einen Rechtsbehelf gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes eingelegt. Daher wurden alle anderen Fälle, in denen Personen unter diesem Gesetz angeklagt wurden, vorerst ausgesetzt. Die malaysischen Behörden bedienen sich daher anderer repressiver Gesetze, um die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken, so z. B. des Versammlungsgesetzes (Peaceful Assembly Act) und des Gesetzes zur Regulierung der Druckpresse (Printing Presses and Publications Act). Auch strafgesetzliche Bestimmungen werden zur Unterdrückung abweichender Meinungen herangezogen, insbesondere Paragraf 124b zur Kriminalisierung von "Aktivitäten, die die parlamentarische Demokratie gefährden", und Paragraf 143, obwohl dieser gesetzlich nur auf gewaltsame Versammlungen krimineller Personen anwendbar ist.
Die Unterdrückung Andersdenkender hat in jüngster Zeit noch zugenommen, seit der malaysische Staatsfonds 1MDB (1Malaysia Development Berhad) in einen Skandal verwickelt ist, bei dem Ministerpräsident Najib Razak hunderte Millionen Dollar veruntreut haben soll. Statt den Korruptionsanschuldigungen entschieden nachzugehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, greifen die malaysischen Behörden auf Schikane und Inhaftierung zurück, um diejenigen zum Schweigen zu bringen, die Aufklärung und Konsequenzen fordern. Einige Oppositionspolitiker_innen wurden mit Reiseverboten belegt, allem Anschein nach allein deshalb, weil sie das Vorgehen der Regierung im 1MDB-Skandal kritisiert haben. Die Arbeit zweier Pressepublikationen, The Edge Financial Daily und The Edge Weekly, wurde am 24. Juli von Regierungsseite ausgesetzt. Sie hatten über den Skandal in einer Weise berichtet, die von der Regierung als "schädlich oder potenziell schädlich für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bzw. für das öffentliche und nationale Interesse" angesehen wird.