Wegen Verleumdung angeklagt

Ergebnis dieser Urgent Action

Die indonesische Polizei hat ihre Untersuchung zum Vorwurf der Verleumdung gegen den Menschenrechtsaktivisten Haris Azhar vorläufig eingestellt. Es wurde nun eine Untersuchung zu den Vorwürfen über Korruption und Drogenhandel eingeleitet, die Haris Azhar gegen Sicherheits- und Ordnungskräfte erhoben hat.

Landkarte von Indonesien

Landkarte von Indonesien

Gegen Haris Azhar, den leitender Koordinator einer führenden Menschenrechts-NGO in Indonesien, wird wegen Verleumdung ermittelt. Er hatte eine Zeugenaussage in einem Sozialen Netzwerk veröffentlicht, in der Sicherheits- und Ordnungskräfte des Drogenhandels und der Korruption beschuldigt werden.

Appell an

PRÄSIDENT
H. E. Joko Widodo
C/o Presidential Staff Office
Gedung Bina Graha, Jalan Veteran No. 16
Jakarta Pusat 10110
INDONESIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 62) 21 345 0009
E-Mail: webmaster@ksp.go.id
Twitter: @jokowi

CHEF DER NATIONALPOLIZEI
General Pol. Drs. H.M. Tito Karnavian
National Police Headquarters

Jl. Trunojoyo No. 3, KebayoranBaru
Jakarta Selatan 12110
INDONESIEN
(Anrede: Dear General / Sehr geehrter Herr General)
Fax: (00 62) 21 7220 669 / (00 62) 21 7218 741
E-Mail: mabes@polri.go.id
Twitter: @DivHumasPolri

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VORSITZENDER DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION (KOMNAS HAM)
Mr. Imdadun Rahmat
Jl. Latuharhary No. 4
Menteng
Jakarta Pusat 10310
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 392 5227
E-Mail: info@komnasham.go.id

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. September 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Haris Azhar ist leitender Koordinator der NGO Commission for the Disappeared and Victims of Violence (KontraS). Am 28. Juli postete er in einem Sozialen Netzwerk eine Zeugenaussage, die auf Unterhaltungen beruht, welche er 2014 mit einem zum Tode verurteilten Drogenhändler führte. In der Aussage wurden Sicherheits- und Ordnungskräfte des Drogenhandels und der Korruption beschuldigt. 24 Stunden nach der Veröffentlichung des Dokuments wurde der Verurteilte zusammen mit drei weiteren Gefängnisinsass_innen wegen Rauschgiftdelikten auf der Insel Nusakambangan in Zentraljava hingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich das Dokument bereits weit verbreitet. Seit der Veröffentlichung der unter dem Titel "The dark story of a bandit: testimony from a meeting with Freddy Budiman in Nusakambangan Prison (2014)" bekannten Zeugenaussage hat Haris Azhar Drohungen von unbekannten Personen erhalten. Mitarbeiter_innen bei KontraS haben die Vermutung, dass sie unter erhöhter Beobachtung von Geheimdienst-Offizieren stehen, die als verdeckte Ermittler_innen ihr Büro besuchten.

Die indonesische Nationalpolizei, das indonesische Militär und die nationale indonesische Betäubungsmittelbehörde erstatteten am 2. August gemeinsam Strafanzeige gegen Haris Azhar wegen Verleumdung, da er gegen das 2008 in Kraft getretene Gesetz für elektronische Informationen und Transaktionen (ITE) verstoßen haben soll. Sie meldeten ihn außerdem bei der Kriminalabteilung der Nationalpolizei. Haris Azhar kann zu einer Strafe von bis zu sechs Jahren Gefängnis und 1 Milliarde indonesische Rupien (etwa 69.000 Euro) verurteilt werden.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS, FAXE UND TWITTER-NACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass alle strafrechtlichen Ermittlungen wegen Verleumdung gegen Haris Azhar auf der Grundlage des ITE-Gesetzes, des indonesischen Strafgesetzes oder jeglicher anderer Gesetze unverzüglich gestoppt werden.

  • Leiten Sie bitte unmittelbar und in Absprache mit Haris Azhar, seinen Kolleg_innen und seiner Familie Schutzmaßnahmen für sie ein.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Drohungen gegen Haris Azhar ein und stellen Sie die mutmaßlichen Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht.

  • Stellen Sie bitte unbedingt sicher, dass Menschenrechtler_innen ihrer Arbeit ohne Angst vor Einschüchterung und Drangsalierung nachgehen können.

[APPELLE AN]

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H. E. Joko Widodo
C/o Presidential Staff Office
Gedung Bina Graha, Jalan Veteran No. 16
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Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Jahr 2014 besuchte Haris Azhar die Insel Nusakambangan, um zwei Gefängnisinsassen in der Todeszelle zu besuchen. Dort sprach er mit Freddy Budiman, der 2012 vom Bezirksgericht in West-Jakarta wegen Rauschgiftdelikten zum Tode verurteilt wurde. Er traf außerdem den Gefängnisleiter, der ihm erzählte, dass die nationale Betäubungsmittelbehörde mehrfach angeordnet habe, Überwachungskameras in Freddy Budimans Zelle zu entfernen. Nach dem Besuch stellte KontraS ein Team zusammen, um diese Angaben zu untersuchen. Die Nachforschungen dauern noch an. Haris Azhar versuchte am 24. Juli, die Aussage des Gefängnisleiters als Beweis einzureichen, wurde jedoch angewiesen, das Dokument nicht zu veröffentlichen.

Artikel 27 (3) des ITE-Gesetzes wird hauptsächlich verwendet, um allgemeine Verleumdungsklagen zu verfolgen und wird angewendet auf "alle Personen, die vorsätzlich und rechtswidrig elektronische Informationen und/oder Dokumente diffamierenden und/oder beleidigenden Inhalts verteilen und/oder übermitteln oder diese zugänglich machen". 2014 wurde Abraham Sujoko vom Bezirksgericht in Dompu in West-Nusa Tenggara zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, da er nach Artikel 27 (3) des ITE-Gesetzes in einem Youtube-Beitrag den Islam beleidigt haben soll.

Indem Indonesien Verleumdung kriminalisiert, verstößt das Land gegen seine rechtliche Verpflichtung durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren und zu schützen. Der UN-Menschenrechtsausschuss appelliert an Staaten, Verleumdung zu entkriminalisieren. Der Ausschuss hat betont, dass Gesetze gegen Verleumdung sehr sorgfältig formuliert werden müssen, um sicherzustellen, dass sie den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der einzelnen Staaten Rechnung tragen und nicht effektiv das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Personen, die der Verleumdung angeklagt sind, sollten überdies das Recht haben, sich zu ihrer Verteidigung auf das öffentliche Interesse zu berufen. Nicht zuletzt ist der Menschenrechtsausschuss der Ansicht, dass unverhältnismäßige Strafen unbedingt zu vermeiden sind.

Das 2008 in Kraft getretene Gesetz für elektronische Informationen und Transaktionen (ITE) regelt die Informationsverbreitung im Internet. Es enthält ungenaue Formulierungen, die oft dazu führen, dass Verleumdung und Blasphemie sehr weit ausgelegt, und die freie Meinungsäußerung in Indonesien kriminalisiert werden. In Paragraf 28 (2) des Gesetzes geht es um Informationen, "die Hass oder Feindseligkeit [gegen] Einzelpersonen erzeugen sollen". Dieser Teil des Gesetzes wird in der Praxis häufig dazu genutzt, um Personen zu bestrafen, die beschuldigt werden, sich im Internet diffamierend oder beleidigend über Religion geäußert zu haben. Am 31. März 2015 verurteilte das Bezirksgericht in Bandung Wisni Yetty, eine 47-jährige Frau aus Bandung in der Provinz Westjava, zu fünf Monaten Gefängnis und einer Strafe von 100 Millionen Rupien (etwa 6.800 Euro). Sie wurde nach Artikel 27 (1) des ITE-Gesetzes wegen "Verbreitung von elektronischem Inhalt, der den Anstand verletzt" verurteilt, nachdem sie ihren Ex-Ehemann beschuldigte, sie in einem Privat-Chat mit einem Freund auf Facebook beleidigt zu haben. Der Ehemann griff auf ihr Benutzerkonto zu, druckte die Unterhaltung aus und meldete Wisni Yetty bei der Polizei. Am gleichen Tag verurteilte das Bezirksgericht von Yogyakarta in einem anderen Fall die Studentin Florence Sihombing zu sechs Monaten auf Bewährung oder zwei Monaten Gefängnis und einer Strafe von 10 Millionen Rupien (etwa 680 Euro). Sie wurde nach Artikel 27 (3) des ITE-Gesetzes wegen krimineller Verleumdung verurteilt, nachdem sie in einem Sozialen Netzwerk postete, dass "Jogja arm, dumm und unzivilisiert ist. Freunde in Jakarta und Bandung sollten niemals in Jogja leben". Laut dem vorsitzenden Richter enthielt ihre Nachricht "Beleidigungen" und führte zu "Unruhe" unter den Bewohner_innen von Yogyakarta.

2012 wurde Alexander An wegen Facebook-Posts, die als "beleidigend" gegenüber dem Islam und dem Propheten Mohammed beurteilt wurden, vom Bezirksgericht von Sijunjung in West-Sumatra zu einer Geldstrafe von 100 Millionen Rupien (etwa 6.800 Euro) und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. In einem anderen Fall wurde Sebastian Joe ebenfalls wegen eines mutmaßlich den Islam beleidigenden Facebook-Posts zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ursprünglich war er vom Bezirksgericht von Ciamis nach Paragraf 156 (a) des Strafgesetzes zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, die Strafe wurde jedoch vom Obersten Gericht in Bandung in Westjava unter Berufung auf Artikel 28 (2) des ITE-Gesetzes um ein Jahr verlängert.