Aus Psychiatrie entlassen
Die ukrainische Menschenrechtsverteidigerin Raisa Radchenko ist am 26. Juli aus der Psychiatrie entlassen worden. Es ist jedoch weiterer Einsatz notwendig, um eine strafrechtliche Untersuchung zu ihrer Zwangsbehandlung in der Psychiatrie, die ohne eine rechtmäßige Begründung durchgeführt wurde, zu erwirken.
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BOTSCHAFT DER UKRAINE
S. E. Herrn Pavlo Klimkin
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Fax: 030-2888 7163
E-Mail: emb_de@mfa.gov.ua oder
ukremb@ukrainische-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Ukrainisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Daryna Radchenko, die Tochter von Raisa Radchenko, hat sich bei Amnesty International für die Unterstützung bedankt und gesagt, dass sich die Situation ihrer in Folge der Urgent Actions vom 15. und 18. Juli allmählich verbesserte. Am 17. Juli reiste eine Delegation des Büros der Ombudsperson nach Zaporizhzhya (Saporischschja) und traf sich mit allen Beteiligten, darunter auch Raisa Radchenko. Eine VertreterIn des Büros der Ombudsperson äußerte Zweifel daran, ob eine Behandlung von Raisa Radchenko notwendig sei. Am 25. Juli besuchte ein Ausschuss des Gesundheitsministeriums Raisa Radchenko und kam zu dem Schluss, dass die Behandlung erfolgreich gewesen war. Der Chefarzt des Krankenhauses teilte daraufhin mit, dass die Behandlung aus diesem Grund ambulant stattfinden könne. Raisa Radchenko befindet sich derzeit mit ihrer Tochter und ihrem Enkel zu Hause. Sie wird aufgrund verschiedener körperlicher Beschwerden behandelt. Daryna Radchenko berichtete Amnesty International, dass sich die Beschwerden ihrer Mutter verschlechtert hatten, nachdem ihr in der Psychiatrie Medikamente verabreicht worden waren.
Ihr Rechtsbeistand rät Raisa Radchenko und ihrer Tochter, zu Hause zu bleiben, und hat darauf hingewiesen, dass die Anordnung einer ambulanten Behandlung problemlos wieder in eine stationäre Behandlung umgeändert werden kann. Raisa Radchenko wird erst außer Gefahr sein, wenn die ursprüngliche Anordnung für eine psychiatrische Zwangsbehandlung widerrufen wird.
Am 13. Juli hat der Staatsanwalt Ermittlungen zu Daryna Radchenkos Vorwürfen eingeleitet, dass sie und ihr Sohn von der Polizei misshandelt worden seien, als die Polizei Daryna Radchenko und ihren Sohn festhielt, während Raisa Radchenko zwangseingewiesen wurde. Am 22. Juli erhielt Daryna Radchenko jedoch eine Benachrichtigung darüber, dass sie am 1. und 5. August vor Gericht zu erscheinen hat. Ihr werden zwei Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, zum einen minderschweres Rowdytum, zum anderen die Missachtung von Anweisungen der Polizei während der Zwangseinweisung ihrer Mutter. Daryna Radchenko vermutet, dass diese Vorwürfe sie davon abhalten sollen, ihre Beschwerden über die Misshandlungen weiterzuverfolgen.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie auf, strafrechtliche Untersuchungen zur Zwangsbehandlung von Raisa Radchenko einzuleiten. Geben Sie bitte auch die psychische Erkrankung an, wegen der sie behandelt wurde.
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Des Weiteren fordere ich Sie auf, Raisa Radchenko eine psychiatrische Untersuchung außerhalb der Region Zaporizhzhya und im Beisein eines Angehörigen der Psychiatrischen Vereinigung der Ukraine zu ermöglichen, um die Unparteilichkeit der Untersuchung zu gewährleisten.
- Ich möchte Sie an ihre Verpflichtung erinnern, zu gewährleisten, dass MenschenrechtsverteidigerInnen ihre Tätigkeit uneingeschränkt wahrnehmen können und dass die ukrainischen Behörden sie darüber hinaus gemäß der UN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen aus dem Jahr 1999 vor Gewalt, Drohungen und Repressalien zu schützen haben.
[APPELLE AN ]
GENERALSTAATSANWALT
Viktor Pshonka
Vul Riznitska 13/15
01601 Kyiv
UKRAINE
(Anrede: Dear General Prosecutor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 380) 44 280 2851
OMBUDSFRAU
Valeriya Lutkowska
Vul Instytutska 21/8
01008 Kyiv
UKRAINE
(Anrede: Dear Ombudsperson / Sehr geehrte Frau Lutkowska)
E-Mail: omb@ombudsman.kiev.ua
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER UKRAINE
S. E. Herrn Pavlo Klimkin
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Fax: 030-2888 7163
E-Mail: emb_de@mfa.gov.ua oder
ukremb@ukrainische-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Ukrainisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Raisa Radchenko ist Mitglied mehrerer Bürgerverbände in Zaporizhzhya in der Ukraine und setzt sich gegen die dortige Korruption und Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei ein, indem sie MitbürgerInnen unterstützt, die versuchen, ihre Rechte einzufordern. Anfang Juni reiste sie in die Hauptstadt Kiew, um der Generalstaatsanwaltschaft und der Präsidialverwaltung Petitionen von Menschen aus Zaporizhzhya zu übergeben. Zuvor hatte sie bereits eine Petition organisiert, die den Rücktritt des Bürgermeisters von Zaporizhzhya fordert.
Daryna Radchenko, die Tochter von Raisa Radchenko, berichtete, am 10. Juli seien zwei PolizeibeamtInnen und ein/e PsychiaterIn zu ihnen nach Hause gekommen und hätten Raisa Radchenko darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie laut Gerichtsbeschluss stationär einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen werden solle. Es ist nicht bekannt, dass Raisa Radchenko jemals an psychischen Erkrankungen gelitten hätte. Raisa Radchenko weigerte sich, die Tür zu öffnen, da die PolizeibeamtInnen und der/die PsychiaterIn keine Dokumente vorlegen konnten, die den Gerichtsbeschluss bestätigten. Am 11. Juli begab sie sich mit ihrer Tochter und ihrem fünfjährigen Enkel zum Bezirksgericht Lenin, um nähere Informationen zu erhalten. Daryna Radchenko berichtete, dass bis zu 30 PolizeibeamtInnen ihre Mutter umgehend festnahmen und auch sie und ihren Sohn festhielten. Daryna Radchenko trug dadurch Blutergüsse an den Armen davon. Am darauffolgenden Tag traf Daryna Radchenko sich mit dem Chefarzt der psychiatrischen Klinik in Zaporizhzhya. Er setzte sie darüber in Kenntnis, dass der Gerichtsbeschluss aufgrund der Aussage zweier Reinigungskräfte zustande gekommen sei, die in Raisa Radchenkos Wohnblock arbeiten und sie des unsozialen Verhaltens beschuldigt hätten. Erst daraufhin wurde Daryna Radchenko eine Kopie des Gerichtsbeschlusses vorgelegt, in dem eine stationäre psychiatrische Beurteilung angeordnet wird.
Die ursprüngliche Anordnung zu einer psychiatrischen Zwangsbehandlung begründete weder, inwiefern Raisa Radchenkos Verhalten als Gefahr für die Gesellschaft angesehen werden könnte, noch gab sie eine Diagnose einer psychischen Erkrankung ab, die eine stationäre Behandlung erfordert. Der örtliche Staatsanwalt hat keine strafrechtliche Untersuchung zu der Zwangsbehandlung von Raisa Radchenko eingeleitet, die ausschließlich aufgrund von Berichten über ihr soziales Verhalten, jedoch nicht auf rechtlicher oder medizinischer Grundlage durchgeführt wurde.