Unmittelbar drohende Hinrichtung
Ergebnis dieser Urgent Action
Rizana Nafeek ist am 9. Januar in der Stadt Dawadmi westlich der saudi-arabischen Hauptstadt Riad hingerichtet worden.
Rizana Nafeeks Pass
© privat
Rizana Nafeek, eine Hausangestellte aus Sri Lanka, hat alle Rechtsmittel in Saudi-Arabien ausgeschöpft. Nun droht ihr unmittelbar die Hinrichtung.
Sende eine Kopie an
GOUVERNEUR DER PROVINZ RIAD
His Royal Highness
Prince Sattam bin Abdul Aziz Al Saud
Riyadh, Riyadh Province
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 141 10470
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Februar 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Rizana Nafeek war im Mai 2005 unter der Anklage verhaftet worden, ein in ihrer Obhut befindliches Kind getötet zu haben. Zum Tatzeitpunkt war sie erst 17 Jahre alt. Ein Gericht in der westlich der Hauptstadt Riad gelegenen Stadt Dawadmi hatte Rizana Nafeek am 16. Juni 2007 zum Tode verurteilt. Das zuständige Kassationsgericht hielt das Urteil aufrecht und leitete es an den Obersten Richterrat zur Ratifizierung weiter. Der Rat sah jedoch zusätzlichen Klärungsbedarf und verwies das Urteil deshalb zurück an die Vorinstanz. Der Fall ging daraufhin an verschiedene Gerichte zur Beratung, bis schließlich am oder um den 25. Oktober 2010 herum der Oberste Gerichtshof von Riad das Todesurteil aufrechterhielt. Anschließend wurde das Urteil dem saudischen König zur Ratifizierung zugeleitet. Kürzlich erschienen Medienberichte, die darauf hindeuten, dass die Familie des verstorbenen Kindes, die über das Strafmaß bestimmen darf, Rizana Nafeek keine Begnadigung gewährt. Ihre Hinrichtung könnte daher jederzeit vollstreckt werden.
Die junge Frau hatte weder in der Untersuchungshaft noch während ihres ersten Prozesses Zugang zu anwaltlicher Beratung. Während der Verhöre hatte sie den Mord "gestanden", ihr Geständnis jedoch später mit der Begründung zurückgezogen, es sei ihr nach der Anwendung körperlicher Gewalt abgenötigt worden. Bei dem Mann, der ihre Aussagen vom Tamilischen in die saudische Sprache übersetzt hatte, hatte es sich nicht um einen anerkannten Übersetzer gehandelt. Möglicherweise war er gar nicht in der Lage, korrekt vom Tamilischen ins Arabische zu übersetzen. Mittlerweile lebt der Mann nicht mehr in Saudi-Arabien.
Rizana Nafeek war im Mai 2005 nach Saudi-Arabien gereist, um dort als Hausmädchen zu arbeiten. In dem von ihr mitgeführten Pass war ihr Geburtsdatum mit Februar 1982 angegeben, laut Geburtsurkunde kam sie jedoch erst im Februar 1988 zur Welt. Somit wäre sie zum Tatzeitpunkt gerade einmal 17 Jahre alt gewesen. Nach Kenntnis von Amnesty hatte man Rizana Nafeek nicht gestattet, dem Gericht ihre Geburtsurkunde oder einen anderen Nachweis ihres Alters vorzulegen. Vielmehr verließ sich das Gericht auf die Angaben in ihrem Pass und ging infolge dessen von einem Alter von 23 Jahren zum Tatzeitpunkt aus.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte Sie dringend bitten, Frau Rizana Nafeek nicht hinrichten zu lassen. Sie war zum Zeitpunkt des ihr zur Last gelegten Verbrechens aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht einmal 18 Jahre alt.
-
Wandeln Sie das Todesurteil gegen Frau Rizana Nafeek um. Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Damit würden Sie dem Umstand Rechnung tragen, dass das Alter von Frau Rizana Nafeek zum Tatzeitpunkt nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann.
- Ich möchte an die völkerrechtlichen Verpflichtungen der saudischen Behörden wie beispielsweise Artikel 37 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes erinnern, der die Anwendung der Todesstrafe gegen jugendliche StraftäterInnen untersagt.
[APPELLE AN ]
KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty The King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Minister of the Interior
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125
KOPIEN AN
GOUVERNEUR DER PROVINZ RIAD
His Royal Highness
Prince Sattam bin Abdul Aziz Al Saud
Riyadh, Riyadh Province
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 141 10470
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Februar 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.