Erneut vor Gericht

Ebrahim Sharif mit seiner Frau

Ebrahim Sharif mit seiner Frau

Der gewaltlose politische Gefangene Ebrahim Sharif wurde am 11. Juli nach Ableisten seiner einjährigen Haftstrafe aus dem Jaw-Gefängnis entlassen. Er war im Juli 2015 im Zusammenhang mit einer Rede verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen das 2015 ergangene Urteil eingelegt und Ebrahim Sharif muss am 13. Oktober erneut vor Gericht erscheinen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khaled bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über die Website http://www.moj.gov.bh/en
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. September 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, sicherzustellen, dass der Schuldspruch gegen Ebrahim Sharif aufgehoben wird und jegliche strafrechtliche Maßnahmen gegen ihn gestoppt werden, die sich ausschließlich auf die friedliche Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung beziehen.

  • Ich appelliere an Sie, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen und Gesetze außer Kraft zu setzen oder abzuändern, die die friedliche Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit als Straftat einstufen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Bahraini authorities to ensure Ebrahim Sharif’s conviction is quashed and any ongoing proceedings against him are halted if they stem solely from the peaceful exercise of his right to freedom of expression.

  • Urging them to uphold the right to freedom of expression and repeal or amend laws that criminalize the peaceful exercise of the rights to freedom of expression, association and assembly.

Sachlage

Der politische Aktivist Ebrahim Sharif ist am 11. Juli aus dem Jaw-Gefängnis im Südosten Bahrains entlassen worden. Er war am 24. Februar vom Hohen Strafgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen "Anstiftung zu Hass und Verachtung der Regierung" und sprach ihn der "Anstiftung zum Umsturz der Regierung mithilfe von Gewalt und illegalen Mitteln" frei. Beide Anklagen standen in Zusammenhang mit einer Rede, die er im Juli 2015 gehalten hatte. Dabei hatte er weder Gewalt angewandt noch zu Gewalt aufgerufen. Ebrahim Sharif war am 12. Juli 2015 inhaftiert worden und hat seine Haftstrafe somit vollständig abgeleistet. Amnesty International betrachtete ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Hohen Strafgerichts eingelegt. Sollte Ebrahim Sharif nun im Rechtsmittelverfahren sowohl wegen "Anstiftung zu Hass und Verachtung der Regierung" als auch wegen "Anstiftung zum Umsturz der Regierung mithilfe von Gewalt und illegalen Mitteln" für schuldig befunden werden, drohen ihm gemäß der Paragrafen 160 und 165 des bahrainischen Strafgesetzbuchs bis zu 13 Jahre Haft. Das Rechtsmittelverfahren hat am 31. Mai begonnen. Der nächste Gerichtstermin soll am 13. Oktober stattfinden.

In seiner Rede vom Juli 2015, die Amnesty International einsehen konnte, sprach Ebrahim Sharif über notwendige Veränderungen in Bahrain, hob das Bekenntnis der Opposition gegen Gewalt hervor und forderte die Regierung auf, wichtige wirtschaftliche Reformen umzusetzen, um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage des Landes zu verhindern. Sollte er erneut im Zusammenhang mit dieser Rede inhaftiert werden, wäre er wieder als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ebrahim Sharif ist der ehemalige Generalsekretär der Wa’ad, einer säkularen Oppositionsvereinigung in Bahrain, der sowohl Schiit_innen als auch Sunnit_innen angehören. Der politische Aktivist war am 12. Juli 2015 um 02.30 Uhr in seinem Haus festgenommen worden. Man brachte ihn zur Kriminalpolizei, wo er zu einer Rede befragt wurde, die er am 10. Juli 2015 bei einer öffentlichen Versammlung gehalten hatte. Dabei hatte er weder Gewalt angewandt noch zu Gewalt aufgerufen. Anschließend nahm man ihn für 48 Stunden in Untersuchungshaft. Am 13. Juli befragte die Staatsanwaltschaft Ebrahim Sharif im Zusammenhang mit Anklagen, die gemäß der Paragrafen 165 und 160 des bahrainischen Strafgesetzbuchs gegen ihn erhoben wurden. Ebrahim Sharif stritt die Vorwürfe über "Anstiftung zu Hass und Verachtung der Regierung" und "Anstiftung zum Umsturz der Regierung mithilfe von Gewalt und illegalen Mitteln" ab.

Ebrahim Sharifs Verfahren vor dem Hohen Strafgericht begann am 24. August 2015. Während der Anhörung durfte er eine fünfminütige Erklärung verlesen, in der er sein Bekenntnis gegen Gewalt bekräftigte und betonte, dass es Aufgabe der Opposition sei, zu kritisieren und Fehlverhalten aufzuzeigen, damit die Regierung dieses einstellen und Reformen anstrengen kann. Er fügte außerdem hinzu, dass die Situation in Bahrain nur durch eine friedliche politische Lösung geändert werden könne. Ebrahim Sharif wurde am 24. Februar zu einem Jahr Haft verurteilt. Das Hohe Strafgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama verurteilte ihn wegen "Anstiftung zu Hass und Verachtung der Regierung" und sprach ihn der "Anstiftung zum Umsturz der Regierung mithilfe von Gewalt und illegalen Mitteln" frei. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen die einjährige Haftstrafe und den Freispruch im zweiten Anklagepunkt ein. Auch die Rechtsbeistände von Ebrahim Sharif haben Rechtsmittel eingelegt.

Nach der Festnahme von Ebrahim Sharif konnten seine Rechtsbeistände ihn auf der al-Hala-Polizeistation, nördlich der bahrainischen Hauptstadt Manama, besuchen. In dem Raum, in dem sie sich trafen, waren jedoch immer zwei Polizist_innen anwesend, die Tür stand offen, und die Treffen wurden mit einer Kamera und einem Mikrofon aufgezeichnet. In der Folge war es ihnen nicht möglich, Anliegen zu seinem Verfahren vertraulich zu besprechen. Ebrahim Sharif wurde erst erlaubt, eine Kopie seiner Akten von seinen Rechtsbeiständen zu erhalten, nachdem Beamt_innen der Polizeistation und der Kriminalpolizei die Dokumente inspiziert hatten. Das Recht auf ein vertrauliches Gespräch mit einem Rechtsbeistand ist wichtiger Bestandteil des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren.

2011 war Ebrahim Sharif in einem unfairen Verfahren wegen des Anführens friedlicher regierungskritischer Proteste zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Zwölf weitere Aktivist_innen erhielten Haftstrafen zwischen fünf Jahren und lebenslänglich. Ebrahim Sharif wurde am 19. Juni 2015 im Rahmen eines königlichen Straferlasses aus der Haft entlassen. Salah al-Khawaja, ein weiterer Aktivist, kam am 19. März 2016 frei, nachdem er seine fünfjährige Haftstrafe abgeleistet hatte. Die anderen elf Aktivist_innen befinden sich weiterhin im Jaw-Gefängnis.