Hinrichtung

Der 22-jährige Muhammad Basheer al-Ramaly wurde am 7. Dezember in der Stadt Hail durch Enthaupten hingerichtet und sein Leichnam anschließend gekreuzigt.

Sachlage

Kreuzigungen werden in Saudi-Arabien nach der Hinrichtung vorgenommen. Der Körper der Toten wird zusammen mit dem abgetrennten Kopf auf einem Pfahl befestigt und zur Abschreckung auf einem öffentlichen Platz ausgestellt.

Muhammad Basheer bin Sa’oud al-Ramaly al-Shammari war von einem Gericht (General Court) in Hail schuldig gesprochen worden, im Februar 2009 vier Menschen entführt und vergewaltigt zu haben. Urteil und Strafmaß waren im November vom Berufungsgericht und anschließend auch vom Obersten Gerichtshof aufrecht erhalten worden.

Über den Prozess gegen den jungen Mann liegen nur spärliche Informationen vor. In Saudi-Arabien werden Todesurteile stets nach unfairen Prozessen verhängt, zu denen die Öffentlichkeit nicht zugelassen ist. Muhammad Basheer bin Sa’oud al-Ramaly al-Shammari hatte während seines Gerichtsverfahrens keinen Zugang zu einem Rechtsanwalt. Überdies liegen Hinweise auf eine psychische Erkrankung vor. Sollten sich diese Hinweise verdichten, wäre mit seiner Hinrichtung gegen die Resolution 2004/67 der UN-Menschenrechtskommission verstoßen worden. In der Resolution werden alle Staaten, die nach wie vor die Todesstrafe anwenden, aufgefordert, diese Strafe nicht gegen Personen, die an einer psychischen Erkrankung leiden, zu verhängen oder an ihnen zu vollstrecken.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.