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Jugendlicher Straftäterin droht Hinrichtung

Amnesty-Demonstration in Mexiko gegen die Hinrichtung von Minderjährigen im Iran (Archivaufnahme)
© Amnesty International
Razieh Ebrahimi ist wegen des Mordes an ihrem Ehemann zum Tode verurteilt worden. Zum Tatzeitpunkt war Razieh Ebrahimi 17 Jahre alt. Das gegen sie verhängte Todesurteil ist an die Behörde zur Vollstreckung von Strafen weitergeleitet worden. Somit steht zu befürchten, dass ihr unmittelbar die Hinrichtung droht.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
E-Mail: media@rouhani.ir
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) und
@Rouhani_ir (Persisch)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Juli 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE, TWITTERNACHRICHTEN UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte stellen Sie sicher, dass die Hinrichtung von Razieh Ebrahimi gestoppt wird.
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Ich bitte Sie außerdem, dafür einzutreten, dass der Fall gerichtlich überprüft wird mit dem Ziel, das Urteil aufzuheben. Außerdem müssen in diesem Fall die strafmildernden Umstände, die auf familiäre Gewalt hindeuten, geprüft werden.
-
Zudem möchte ich Sie daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, welche die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren, ausdrücklich verbieten.
- Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sieht in Artikel 6(4) vor, dass jede zum Tode Verurteilte Person das Recht hat, um Begnadigung oder die Umwandlung der Strafe zu bitten.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Iranian authorities to immediately halt the execution of Razieh Ebrahimi.
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Calling on them to ensure her case is reviewed urgently with a view to overturning her death sentence and that any extenuating circumstances relating to allegations of domestic violence are considered.
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Reminding them that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), both of which prohibit the use of the death penalty against people convicted of crimes committed when they were under 18.
- Reminding them that under Article 6(4) of the ICCPR, anyone sentenced to death shall have the right to seek pardon or commutation of the sentence.
Sachlage
Razieh Ebrahimi wurde im Jahr 2010 auf der Grundlage des Prinzips "Qesas" (Vergeltung) von der Abteilung 17 des Strafgerichts von Ahvaz zum Tode verurteilt. Das Gericht befand sie für schuldig, im Alter von 17 Jahren ihren Ehemann ermordet zu haben. Razieh Ebrahimi soll zugegeben haben, ihren Ehemann im Schlaf getötet zu haben. Sie hat erklärt, die Tat nach jahrelangen körperlichen und seelischen Misshandlungen begangen zu haben. Razieh Ebrahimi wurde im Alter von 14 Jahren verheiratet.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge sollte das Todesurteil bereits vor einigen Monaten vollstreckt werden, wurde dann aber ausgesetzt, nachdem Razieh Ebrahimi den Behörden gegenüber erklärt hatte, dass sie zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war. Ihr Rechtsbeistand hat daraufhin beim Obersten Gericht des Iran eine Neuverhandlung beantragt und diesen damit begründet, dass Razieh Ebrahimi zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt war. Das Oberste Gericht hat diesen Antrag jedoch abgelehnt.
Unter dem "Qesas"-Prinzip verhängte Strafen können nicht vom Religionsführer aufgehoben oder abgeändert werden. Sobald eine "Qesas"-Strafe vom Obersten Gericht bestätigt wurde, kann sie auf Verlangen der Familie des Mordopfers jederzeit vollstreckt werden.
Hintergrundinformation
Razieh Ebrahimi wurde im Jahr 2010 festgenommen. Sie befindet sich derzeit Gefängnis Sepidar in der im Süden des Iran gelegenen Provinz Chuzestan.
Kinderheirat und Zwangsverheiratung von Mädchen unter 18 Jahren sind im Iran nach wie vor möglich. Nach Artikel 1041 des iranischen Zivilgesetzbuchs liegt das Mindestheiratsalter für Mädchen bei 13 Jahren. Der Vater oder der Großvater väterlicherseits können jedoch noch jüngere Mädchen verheiraten und den Ehemann bestimmen, wenn ein Gericht zustimmt. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sind die iranischen Behörden verpflichtet, Frauen und Mädchen vor Verletzungen ihrer Menschenrechte zu schützen, einschließlich häuslicher Gewalt und Zwangsverheiratung durch nicht-staatliche Akteure.
Nach dem neuen Islamischen Strafgesetzbuch, das im Mai 2013 verabschiedet wurde, ist die Hinrichtung von zur Tatzeit unter 18-Jährigen bei bestimmten Straftaten, wie Drogendelikten, verboten. Das neue Strafgesetzbuch sieht die Todesstrafe für Mord aber weiterhin vor. Hier handelt es sich um die Prinzipien "Qesas" (Vergeltung) und "Hodoud" (z. B. Ehebruch und Prostitution), für die nach islamischem Recht bestimmte Strafen vorgesehen sind. Im Fall von zur Tatzeit Jugendlichen schließt Artikel 91 die Todesstrafe bei "Qesas" oder "Hodoud" jedoch aus, wenn der oder die Jugendliche die Art der Straftat oder die Konsequenzen nicht versteht oder Zweifel an der geistigen Zurechnungsfähigkeit der Person bestehen.
Die Hinrichtung jugendlicher Straftäter ist nach dem Völkerrecht verboten. In Artikel 6(5) des IPBPR und im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, deren Mitgliedsstaat der Iran ist, ist festgelegt, dass niemand für einen Mord hingerichtet werden darf, den er vor Vollendung des 18. Lebensjahrs begangen hat. Außerdem kann eine im Iran wegen Mordes verurteilte Person beim Staat keinen Antrag auf Amnestie oder Strafumwandlung stellen. Diese Regelung verstößt gegen Artikel 6(4) des IPBPR. Die Familie des Opfers kann entweder auf einer Hinrichtung bestehen oder den Täter begnadigen und das sogenannte Blutgeld (Diyeh) erhalten.
Im Iran werden nach China weltweit die meisten Todesurteile vollstreckt. Nach offiziellen Angaben der iranischen Behörden bzw. staatlich kontrollierter Medien wurden 2013 insgesamt 369 Hinrichtungen vollzogen, nach anderen Quellen wurden jedoch noch mindestens 335 weitere Todesurteile vollstreckt. Somit läge die Zahl der Hinrichtungen im Jahr 2013 bei mindestens 704. Berichte deuten darauf hin, dass mindestens elf der Hingerichteten zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat unter 18 Jahre alt waren. Nach offiziellen Angaben sind in diesem Jahr (Stand 10. Juni 2014) 157 Menschen im Iran hingerichtet worden. Verlässlichen Quellen zufolge gab es jedoch in diesem Zeitraum mindestens 197 weitere Exekutionen in dem Land.