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Abschiebung ausgesetzt
Amnesty Kerze
© Amnesty International Thailand
Die Fälle der syrischen Flüchtlinge M.F. und J.B. sind die ersten bekannt gewordenen Fälle, in denen im Rahmen des menschenrechtswidrigen Abkommens zwischen der EU und der Türkei Asylanträge im Berufungsverfahren für unzulässig erklärt wurden. Der Berufungsausschuss befand, dass die Türkei ein sicherer Drittstaat für M.F. und J.B. sei, und setzte sie damit unmittelbar der Gefahr aus, in die Türkei abgeschoben zu werden, wo ihre Sicherheit und ihr Schutz nicht garantiert wären.
Sachlage
M.F. und J.B. wurden am 1. beziehungsweise 22. Juli aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Ein Gericht setzte am 28. Juli die Abschiebeanordnungen der beiden Männer bis Ende September aus, wenn Anhörungen zu ihrem Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Berufungsausschusses stattfinden werden. Somit befinden sich die beiden nicht mehr in unmittelbarer Gefahr, abgeschoben zu werden.
Amnesty International bleibt in Kontakt mit M.F. und J.B. sowie mit deren Rechtsbeiständen und wird ihre Fälle weiterhin beobachten.
Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.