Weiter drohende Abschiebung

Zwei syrische Flüchtlinge, die in Gefahr sind, auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Türkei und der EU in die Türkei abgeschoben zu werden, haben bei griechischen Gerichten Rechtsmittel gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge eingelegt. Ihre Abschiebeanordnung ist jedoch nicht zurückgenommen worden, sodass sie nach wie vor in die Türkei abgeschoben werden können, wo ihre Sicherheit und ihr Schutz nicht gewährleistet sind.

Appell an

POLIZEICHEFIN
Zacharoula Tsirigoti
P. Kanellopoulou 4
10177, Athens
GRIECHENLAND
(Anrede: Dear General / Sehr geehrte Frau Tsirigoti)
Fax: (00 30) 210 697 7102
E-Mail: tsirigoti@astynomia.gr

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR MIGRATION (ALTERNIEREND)
Ioannis Mouzalas
Stadiou 27
10183, Athens
GRIECHENLAND
Fax: (00 30) 213 136 4418
E-Mail: gram.anaplypourgou@ypes.gr

BOTSCHAFT DER HELLENISCHEN REPUBLIK
S.E. Herrn Theodoros Daskarolis
Jägerstraße 54/55
10117 Berlin
Fax: 030-206 264 44
E-Mail: info@griechische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass M.F. und J.B. nicht in die Türkei abgeschoben werden und ihre Asylanträge auf ihre Begründetheit geprüft werden.

  • Ich bitte Sie eindringlich, alle Rückführungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen in die Türkei mit der Begründung, dort seien sie sicher, einzustellen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Greek authorities to ensure that M.F and J.B. are not returned to Turkey and to examine the substance of their asylum claims in Greece.

  • Calling on them to immediately halt the return of all asylum-seekers and refugees to Turkey who would be returned on the grounds that Turkey is safe for them.

Sachlage

Die syrischen Flüchtlinge M.F. und J.B. (aus Sicherheitsgründen werden ihre vollständigen Namen nicht genannt) sind Anfang Juni von den griechischen Behörden darüber informiert worden, dass ihre Asylanträge abgelehnt wurden. Die beiden Männer sind deshalb die ersten, die im Rahmen des rechtswidrigen Türkei-EU-Abkommens in Gefahr sind, in die Türkei abgeschoben zu werden. Sie haben bei griechischen Gerichten Rechtsmittel gegen die Ablehnung ihrer Anträge eingelegt, was jedoch nicht bedeutet, dass ihre Abschiebung dadurch ausgesetzt würde.
M.F. wurde am 1. Juli vorübergehend aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Man informierte ihn darüber, dass die gerichtliche Anhörung seines Falls auf den 30. September festgesetzt wurde. Am 8. Juli wurden jedoch seine Rechtsbeistände informiert, dass das zuständige griechische Gericht es abgelehnt hatte, die Abschiebung bis zur Anhörung am 30. September auszusetzen. Somit ist er weiterhin in Gefahr, jederzeit in die Türkei abgeschoben zu werden.

J.B. wurde die vorläufige Haftentlassung am 7. Juli verweigert, so dass er sich nach wie vor auf der Polizeiwache von Lesbos in Gewahrsam befindet. Das Gericht hat noch nicht über den Antrag von J.B. befunden, seine Abschiebung in die Türkei zu stoppen, und bislang ist noch keine gerichtliche Anhörung zu seinem Rechtsmittel gegen die Ablehnung seines Asylantrags angesetzt worden. Auch er ist somit in unmittelbarer Gefahr, in die Türkei abgeschoben zu werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die syrischen Flüchtlinge M.F. und J.B. waren nach der am 18. März erfolgten Unterzeichnung des Abkommens zwischen der EU und der Türkei auf der Insel Lesbos angekommen und hatten bei den zuständigen griechischen Behörden einen Asylantrag gestellt.

Auf der Grundlage dieses Abkommens können die griechischen Behörden Asylsuchende und Flüchtling in die Türkei zurückschieben, wenn sie davon ausgehen, dass sie in der Türkei sicher sind. Die Recherchen von Amnesty International haben jedoch ergeben, dass die Türkei kein sicheres Land für Flüchtlinge und Asylsuchende ist, wenn sie dorthin abgeschoben werden. Flüchtlinge und Asylsuchende, darunter syrische Staatsangehörige, sind aus der Türkei in ihre Herkunftsländer abgeschoben worden, wo sie der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Innerhalb der Türkei erhalten die meisten Asylsuchenden und Flüchtlinge keine staatliche Unterstützung bzw. haben nicht die Möglichkeit, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Folglich leben viele von ihnen unter extrem schlechten und ärmlichen Bedingungen.

J.B. ist ein Christ armenischer Abstammung. Er floh über den Libanon aus Syrien und traf am 6. April 2015 in der Türkei ein. Dort wurde ihm vorübergehender Schutz gewährt und er arbeitete einige Monate im informellen Sektor. Er traf am 6. Mai 2016 in Griechenland ein und stellte dort am 13. Mai einen Asylantrag. Das Ergebnis des Asylverfahrens wurde ihm am 3. Juni mitgeteilt. Der Berufungsausschuss der Asylstelle befand, dass J.B. Verbindungen zur Türkei hergestellt habe und die Türkei deshalb ein sicheres Land für ihn sei. Der Ausschuss vertrat außerdem die Auffassung, dass die Türkei das Prinzip des Non-Refoulement (Nicht-Zurückweisung) beachte, also das Prinzip, niemanden in ein Land abzuschieben oder zurückzuschicken, in dem ihm oder ihr schwere Menschenverletzungen drohen. Der Ausschuss hielt somit seine erstinstanzliche Entscheidung, die Begründetheit des Asylantrags nicht zu prüfen, aufrecht.

M.F. traf am 29. März 2016 auf Lesbos ein und stellte am 5. Mai einen Asylantrag. Er gab an, aus der Türkei geflohen zu sein, weil er Drohungen von Mitgliedern der bewaffneten Gruppierung "Islamischer Staat" erhalten habe. M.F wurde am 1. Juni über die Entscheidung des Berufungsausschusses für Asylangelegenheiten informiert. Wie im Fall von J.B.lehnte der Ausschuss es ab, die Begründetheit seines Asylbegehrens zu prüfen, und erklärte J.B. habe Verbindungen zur Türkei, weil er eine Aufenthaltsgenehmigung (bis zum Juli 2016) besitze und dort auch gearbeitet habe. Somit sei die Türkei ein sicheres Land für ihn.

Dies sind die ersten bekannt gewordenen Fälle, in denen Asylanträge im Berufungsverfahren für unzulässig erklärt wurden. In einigen vorherigen Fällen hatte der griechische Berufungsausschuss befunden, dass die Türkei kein sicheres Land für syrische Asylbewerber_innen sei, weil sie in Gefahr seien, von dort abgeschoben zu werden, da die Türkei Flüchtlingen keinen Schutz auf der Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts biete. Die Türkei verweigert allen nicht-europäischen Flüchtlingen den vollen Flüchtlingsschutz und damit eine langfristige Integration.