Im Hungerstreik

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi ist am 8. April in den Hungerstreik getreten. Sie protestiert damit gegen die Gefängnisstrafen ihrer Schwestern Hanieh und Ensieh wegen "Beleidigung von Beamt_innen im Dienst". Atena Daemi beschuldigt die iranischen Sicherheitsbehörden, Familienangehörige zu schikanieren, um politischen Gefangenen zusätzlich Sorgen zu bereiten und Leid zuzufügen.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4, Deadend of 1 Azizi
Above Pasteur Intersection
Vali Asr Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

OBERSTAATSANWALT VON TEHERAN
Abbas Ja’fari Dolat Abadi
Office of the General and Revolutionary Prosecutor
Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juni 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte veranlassen Sie die sofortige Freilassung von Atena Daemi, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die lediglich ihre Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Atena Daemi Zugang zu qualifiziertem Gesundheitspersonal erhält, welches sie entsprechend der Medizinethik versorgt und die Grundsätze der Schweigepflicht, Patientenautonomie und Einwilligung nach Aufklärung einhält.

  • Heben Sie die Verurteilungen von Hanieh und Ensieh Daemi auf, die in einem unfairen Verfahren zustanden kamen.

  • Bitte untersuchen Sie die Folter- und Misshandlungsvorwürfe von Atena Daemi, darunter der Vorwurf, in der Haft im November 2016 Gewalt ausgesetzt worden zu sein, und garantieren Sie, dass die Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Release Atena Daemi immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience targeted solely for peacefully exercising her rights to freedom of expression, association and assembly.

  • Ensure, pending her release, that she has access to a qualified health professional who can provide health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy and informed consent.

  • Quash the convictions and sentences of Hanieh and Ensieh Daemi, which were issued after an unfair trial.

  • Investigate Atena Daemi’s allegations of torture or other ill-treatment, including being subjected to violence during her November 2016 arrest, and ensure that those responsible are brought to justice in fair trials.

Sachlage

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi, die sich aufgrund ihrer menschenrechtlichen Aktivitäten rechtswidrig in Haft befindet, ist am 8. April im Evin-Gefängnis in den Hungerstreik getreten. Laut ihrer Familie hat sie seither an Gewicht verloren und leidet unter Herzrasen sowie an einer Harnwegs- und Niereninfektion.

Atena Daemi protestiert mit dem Hungersteik gegen die Gefängnisstrafen von drei Monaten und einem Tag, die ein Strafgericht in Teheran am 23. März 2017 wegen "Beleidigung von Beamt_innen im Dienst" gegen ihre Schwestern Hanieh und Ensieh verhängt hat. Das Gericht verhängte dieselbe Gefängnisstrafe auch gegen Atena Daemi. Diese wird an die gegenwärtig sieben Jahre Haft angehängt. Die Verurteilungen stehen im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, die sie und ihre Schwestern am 26. November 2016 mit drei Angehörigen der Revolutionsgarden hatte, als diese ihr Elternhaus durchsuchten, um sie festzunehmen. Atena Daemi berichtete, dass die Beamt_innen Gesichtsmasken trugen und weder ihren Ausweis noch einen Haftbefehl vorlegten. Sie schlugen Atena Daemi und besprühten sie mit Pfefferspray, als diese die Art und Weise ihrer Festnahme friedlich als rechtswidrig bezeichnete. Als ihre Schwester Hanieh versuchte einzugreifen und die Beamt_innen zu stoppen, schlugen diese sie mit der Faust auf die Brust.

Nach ihrer Festnahme erstattete Atena Daemi beim Büro der Staatsanwaltschaft im Evin-Gefängnis Anzeige gegen die Revolutionsgarden. Doch die Behörden bearbeiteten ihre Anzeige nicht und behaupteten, ihre Anzeigeschrift sei verlorengegangen. Scheinbar als Vergeltungsmaßnahme nahmen sie stattdessen die strafrechtliche Verfolgung von Atena Daemi und ihren Schwestern auf. Amnesty International betrachtet das Verfahren, das zu ihrer Verurteilung führte, als unfair und Hanieh und Ensieh Daemi bei einer möglichen Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene, die nur deshalb zur Zielscheibe wurden, weil sie mit Atena Daemi verwandt sind. In einem Brief, den sie am 8. April 2017 im Gefängnis verfasste, schrieb sie: "Ich werde die Rechte meiner Schwestern bis zum letzten Atemzug verteidigen. Ich werde den Sicherheitsbehörden, die schon jetzt die Gesetze des Iran verletzen, nicht gestatten, unsere Familien dazu zu benutzen, uns psychisch zu foltern [...] Ich würde lieber sterben, als eine Sklavin der Unterdrückung zu sein."

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Haltung der Behörden zum Hungerstreik von Atena Daemi zeichnet sich durch Gleichgültigkeit aus. Am 12. April 2017 teilte die Staatsanwältin des Evin-Gefängnisses (Dadyar) ihrer Familie in einem Ton, den sie als "kalt und wenig einfühlsam" beschrieb mit, dass Atena Daemis Situation sie "nichts anginge". Als die Eltern sich wiederholt mit der Bitte um Unterstützung an die Staatsanwältin des Evin-Gefängnisses wandten, drohte diese, dass die Behörden Atena Daemi wegen des Hungerstreiks strafverfolgen könnten.

Im Januar 2017 klagten die Behörden Atena Daemi und ihre Schwestern wegen "Beleidigung des Religionsführers", "absichtlichen tätlichen Angriffs", "Behinderung von Beamten bei der Ausübung ihrer Amtes" und "Beleidigung von Beamten im Dienst" an. Im Februar 2017 erhielten Atena Daemi und ihre Schwestern einen offiziellen Brief des Büros der Staatsanwaltschaft, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die ersten beiden Anklagepunkte fallen gelassen worden seien. Doch die zwei weiteren Anklagen blieben anhängig und Atena Daemis Schwestern mussten 400 Millionen Rial (etwa 1.200 Euro) zahlen, um während der laufenden Ermittlungen auf freiem Fuß bleiben zu können. Sie erhielten keine weiteren Informationen zu den Anklagen, bis sie am 22. März 2017 eine Vorladung für die Gerichtsverhandlung vor der Abteilung 1162 des Strafgerichts in Teheran für den folgenden Tag bekamen. Die Anhörung dauerte etwa eine Stunde. Am nächsten Tag veröffentlichte das Gericht das Urteil, das auf drei Monate und einen Tag Gefängnis lautete. Das Gericht setzte die Haftstrafen von Hanieh und Ensieh Daemi bei "gutem Benehmen" für den Zeitraum eines Jahres aus.

Im März 2017 wurde Atena Daemi in die Klinik des Gefängnisses verlegt, nachdem sie auf ihrem rechten Auge vorübergehend nicht sehen konnte. Doch noch am selben Tag brachte man sie zurück in ihre Zelle, da die Klinik nicht die notwendigen Gerätschaften hatte, um ihre Erkrankung zu diagnostizieren. Amnesty International erfuhr, dass sie sich in den folgenden zwei Tagen mehrmals erbrach und dies die Behörden schließlich dazu veranlasste, sie in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses zu bringen. Die Ärzt_innen im Krankenhaus sagten, es könne eine Entzündung des Sehnervs vorliegen und sie benötige eine Kernspintomographie des Gehirns. Die Behörden brachten sie jedoch noch am selben Tag in das Gefängnis zurück und haben bislang nicht dafür gesorgt, dass sie die Kernspintomographie erhält. Sie teilten zudem der Familie mit, diese Behandlung sei teuer und die Familie müsse die Kosten tragen, wenn es einen Termin dafür gebe. Das verstößt gegen das Völkerrecht, in dem festgeschrieben ist, dass der Staat die medizinische Versorgung aller Häftlinge kostenfrei und ohne Diskriminierung übernimmt.

Atena Daemi wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil sie sich mit friedlichen Mitteln für die Menschenrechte eingesetzt hat. Unter anderem hat sie auf Facebook Kritik an den hohen Hinrichtungszahlen im Iran geübt, Anti-Todesstrafen-Slogans an Wände gemalt, Flugblätter gegen die Todesstrafe verteilt, an einer Protestaktion gegen die Hinrichtung der jungen Iranerin Reyhaneh Jabbari im Jahr 2014 teilgenommen. Weiter hat sie die Gräber von Personen besucht, die während der Proteste nach den Präsidentschaftswahlen 2009 getötet wurden und Informationen über Menschenrechtsverletzungen an politischen Gefangenen an ausländische Menschenrechtsgruppen verschickt. In dem im April 2015 erlassenen Gerichtsurteil wurden diese Aktivitäten von der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran als Beweise für "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit", "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Beleidigung des Gründers der Islamischen Republik Iran und des Religionsführers" gewertet.

Atena Daemi wurde im Oktober 2014 festgenommen. Man hielt die Menschenrechtsverteidigerin 86 Tage im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses fest, der unter der Kontrolle der Revolutionsgarden steht. 51 Tage davon musste sie in Einzelhaft verbringen. Obwohl sie in dieser Zeit mehrfach verhört wurde, hatte sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Im März 2015 wurde sie vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran zu 14 Jahren Haft verurteilt. Das Verfahren war grob unfair und dauerte lediglich etwa 15 Minuten. Im September 2016 reduzierte die Abteilung 36 des Berufungsgerichts von Teheran das Strafmaß auf sieben Jahre Freiheitsentzug.