Gefangene droht zu sterben

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi

Der Gesundheitszustand der iranischen Frauenrechtsaktivistin Atena Daemi hat sich extrem verschlechtert. Nach nunmehr 46 Tagen im Hungerstreik ist ihr Zustand lebensbedrohlich und sie kann kein Wasser mehr bei sich behalten. Die Behörden weigern sich immer noch, die gewaltlose politische Gefangene zur Behandlung in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses zu verlegen.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT Ayatollah Sadegh Larijani c/o Public Relations Office Number 4, Deadend of 1 Azizi Above Pasteur Intersection Vali Asr Street, Tehran, IRAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

GENERALSTAATSANWALT VON TEHERAN Abbas Ja’fari Dolat Abadi Office of the General and Revolutionary Prosecutor Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square Tehran, IRAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT Hassan Rouhani The Presidency Pasteur Street, Pasteur Square Tehran IRAN

 

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN S. E. Herrn Ali Majedi Podbielskiallee 65-67 14195 Berlin Fax: 030-8435 3535 E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Juli 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte veranlassen Sie die sofortige Freilassung von Atena Daemi, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die lediglich ihre Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Atena Daemi Zugang zu qualifiziertem Gesundheitspersonal erhält, welches sie entsprechend der Medizinethik versorgt und die Grundsätze der Schweigepflicht, Patientenautonomie und Einwilligung nach Aufklärung einhält.

  • Heben Sie die Verurteilungen von Hanieh und Ensieh Daemi auf, die in einem unfairen Verfahren zustande kamen.

  • Bitte untersuchen Sie die Folter- und Misshandlungsvorwürfe von Atena Daemi, darunter der Vorwurf, in der Haft im November 2016 Gewalt ausgesetzt worden zu sein, und garantieren Sie, dass die Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.

Sachlage

Atena Daemi, die Menschenrechtsverteidigerin und Frauenrechtsaktivistin, ist inzwischen in einem lebensbedrohlichen Zustand. Sie befindet sich seit dem 8. April im Hungerstreik. Laut Angaben ihrer Familie hustet sie Blut und leidet unter Schwindelanfällen, Erbrechen und Nierenschmerzen. Sie hat Blutdruckschwankungen und dramatisch an Gewicht verloren. Am 8. Mai wurde sie, nachdem sie bereits Tage zuvor das Bewusstsein verloren hatte, für kurze Zeit in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht. Dort wurden einige medizinische Untersuchungen durchgeführt. Man brachte sie jedoch ins Gefängnis zurück, noch ehe die Untersuchungsergebnisse vorlagen. Die Ärzt_innen im Krankenhaus warnten, dass sie eine schwere Nierenentzündung habe und umgehend stationär im Krankenhaus behandelt werden müsse. Inzwischen hat ihr Körper begonnen, Wasser zurückzuweisen.

Seit dem 20. Mai trinkt sie Wasser mit einem lokalen Betäubungsmittel, um ihren Körper dabei zu unterstützen, das Wasser bei sich zu behalten. Trotz früherer Warnungen der Krankenhausärzt_innen weigern sich die Behörden immer noch, Atena Daemi zur Behandlung in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses zu lassen.

Ende April wurde sie in die Gefängnisklinik gebracht, um ein EKG zu erstellen, doch der Krankenpfleger weigerte sich, die Untersuchung durchzuführen. Er rechtfertigte seine Weigerung damit, dass es für männliches medizinisches Personal "unangemessen" sei, diese Untersuchung an Patientinnen durchzuführen, da sie dabei ihre Brust entblößen müssen. Weibliche politische Gefangene sehen sich häufig zusätzlichen Formen geschlechtsspezifischer Diskriminierung gegenüber, wenn sie Zugang zu medizinischer Behandlung suchen. Weiblichen Gefangenen mit abendlichen oder nächtlichen Herzproblemen wurden bereits bei mehreren Gelegenheiten Notfall-EKGs verweigert, da die Gefängnisbehörden darauf bestanden, dass diese Tests von weiblichem Personal durchgeführt werden müssen, weil die Patientinnen für die Untersuchung ihre Brust entblößen.

Am 8. April trat die iranische Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi, die wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsaktivitäten zu sieben Jahren Haft verurteilt worden ist, im Evin-Gefängnis in den Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die ihren Schwestern Hanieh und Ensieh auferlegten ausgesetzten Gefängnisstrafen wegen "Beleidigung von Beamt_innen im Dienst". Beide wurden am 13. März 2017 von einem Strafgericht in Teheran zu ausgesetzten Gefängnisstrafen von drei Monaten und einem Tag verurteilt. Die Urteile standen in Zusammenhang mit dem Protest der Schwestern während der gewaltätigen Festnahme von Atena Daemi durch drei Angehörige der Revolutionsgarden am 26. November 2016. Das Gericht setzte die Haftstrafen von Hanieh und Ensieh Daemi aus. Die drei Schwestern werden am 27. Mai vor Abteilung 48 des Berufungsgerichts in Teheran erwartet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im März 2017 wurde Atena Daemi in die Klinik des Gefängnisses verlegt, nachdem sie auf ihrem rechten Auge vorübergehend nicht sehen konnte. Doch noch am selben Tag brachte man sie zurück in ihre Zelle, da die Klinik nicht die notwendigen Gerätschaften hatte, um ihre Erkrankung zu diagnostizieren. In den folgenden zwei Tagen übergab sie sich mehrmals und wurde schließlich in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht. Die Ärzt_innen im Krankenhaus informierten die Familie, dass Atena Daemi eine Kernspintomographie des Gehirns benötige. Doch die Behörden ließen die Untersuchung nicht durchführen und begründeten dies gegenüber der Familie mit den hohen Kosten dieser Behandlung, welche die Familie zu tragen habe. Damit verstoßen die Behörden gegen das Völkerrecht, in dem festgeschrieben ist, dass der Staat die medizinische Versorgung aller seiner Häftlinge kostenfrei und ohne Diskriminierung zu tragen hat.

Die Verurteilungen von Atena Daemi und ihren Schwestern stehen im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung, die sie und ihre Schwestern am 26. November 2016 mit drei Angehörigen der Revolutionsgarde hatte, als diese ihr Elternhaus durchsuchten, um sie festzunehmen. Atena Daemi berichtete, dass die Beamt_innen Gesichtsmasken trugen und weder ihren Ausweis noch einen Haftbefehl vorlegten. Sie schlugen Atena Daemi und besprühten sie mit Pfefferspray, als diese friedlich auf die Rechtswidrigkeit der Art und Weise ihrer Festnahme hinwies. Als ihre Schwester Hanieh versuchte, einzugreifen und die Beamt_innen zu stoppen, schlugen diese sie mit der Faust auf die Brust. Nach ihrer Festnahme erstattete Atena Daemi beim Büro der Staatsanwaltschaft im Evin-Gefängnis Anzeige gegen die Revolutionsgarde. Doch die Behörden bearbeiteten ihre Anzeige nicht und behaupteten, ihre Anzeigeschrift sei verlorengegangen. Scheinbar als Vergeltungsmaßnahme nahmen sie stattdessen die strafrechtliche Verfolgung von Atena Daemi und ihren Schwestern auf.

Im Januar 2017 klagten die Behörden Atena Daemi und ihre Schwestern wegen "Beleidigung des Religionsführers", "absichtlichen tätlichen Angriffs", "Behinderung von Beamten bei der Ausübung ihrer Amtes" und "Beleidigung von Beamten im Dienst" an. Im Februar 2017 erhielten Atena Daemi und ihre Schwestern einen offiziellen Brief des Büros der Staatsanwaltschaft, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die ersten beiden Anklagepunkte fallen gelassen worden seien. Doch die zwei weiteren Anklagen blieben anhängig und Atena Daemis Schwestern mussten 400 Millionen Rial (etwa 1.200 Euro) zahlen, um während der laufenden Ermittlungen auf freiem Fuß bleiben zu können. Sie erhielten keine weiteren Informationen zu den Anklagen, bis sie am 22. März 2017 eine Vorladung für die Gerichtsverhandlung vor der Abteilung 1162 des Strafgerichts in Teheran für den folgenden Tag bekamen. Die Anhörung dauerte etwa eine Stunde. Am nächsten Tag veröffentlichte das Gericht das Urteil, das auf drei Monate und einen Tag Gefängnis lautete. Das Gericht setzte die Haftstrafen von Hanieh und Ensieh Daemi bei "gutem Benehmen" für den Zeitraum eines Jahres aus. Das Urteil gegen Atena Daemi wurde an ihre bestehende siebenjährige Haftstrafe angehängt. In einem offenen Brief schrieb Atena Daemi am 1. Mai, dass die Leitung des Evin-Gefängnisses bestätigt habe, dass der Fall gegen sie und ihre Schwestern von Verfahrensunregelmäßigkeiten gekennzeichnet sei und versprochen habe, dies bei der Staatsanwaltschaft weiterzuverfolgen. Kürzlich teilte die Staatsanwaltschaft im Evin-Gefängnis der Familie mit, dass nichts unternommen werden könne, um Atena Daemi zu helfen und sie die Prüfung des Falls durch das Berufungsgericht abwarten müsse.

Atena Daemi wurde im Oktober 2014 festgenommen. Man hielt die Menschenrechtsverteidigerin 86 Tage im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses fest, der unter der Kontrolle der Revolutionsgarde steht. 51 Tage davon musste sie in Einzelhaft verbringen. Obwohl sie in dieser Zeit mehrfach verhört wurde, hatte sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Im März 2015 wurde sie vor der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran zu 14 Jahren Haft verurteilt. Das Verfahren war grob unfair und dauerte lediglich etwa 15 Minuten. Im September 2016 reduzierte die Abteilung 36 des Berufungsgerichts von Teheran das Strafmaß auf sieben Jahre Freiheitsentzug. Atena Daemi wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil sie sich mit friedlichen Mitteln für die Menschenrechte eingesetzt hat. Unter anderem hat sie auf Facebook Kritik an den hohen Hinrichtungszahlen im Iran geübt, Anti-Todesstrafen-Slogans an Wände gemalt, Flugblätter gegen die Todesstrafe verteilt, an einer Protestaktion gegen die Hinrichtung der jungen Iranerin Reyhaneh Jabbari im Jahr 2014 teilgenommen. Weiter hat sie die Gräber von Personen besucht, die während der Proteste nach den Präsidentschaftswahlen 2009 getötet wurden und Informationen über Menschenrechtsverletzungen an politischen Gefangenen an ausländische Menschenrechtsgruppen verschickt. In dem im April 2015 erlassenen Gerichtsurteil wurden diese Aktivitäten von der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran als Beweise für "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit", "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Beleidigung des Gründers der Islamischen Republik Iran und des Religionsführers" gewertet.

Für einen Appellbrief auf Englisch

  • Release Atena Daemi immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience targeted solely for peacefully exercising her rights to freedom of expression, association and assembly.

  • Ensure, pending her release, that she has access to a qualified health professional who can provide health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy and informed consent.

  • Quash the convictions and sentences of Hanieh and Ensieh Daemi, which were issued after an unfair trial.

  • Investigate Atena Daemi’s allegations of torture or other ill-treatment, including being subjected to violence during her November 2016 arrest, and ensure that those responsible are brought to justice in fair trials.