Haftstrafe bestätigt
Bahrain
© Courtesy of the University of Texas Libraries
Das Berufungsgericht für Strafsachen bestätigte am 3. Juli die einjährige gegen Mahdi al-Basri verhängte Haftstrafe. Dem bahrainischen Anwalt wird vorgeworfen, den König in Twitternachrichten beleidigt zu haben. Möglicherweise handelt es sich bei Mahdi al-Basri um einen gewaltlosen politischen Gefangenen.
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587
INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior, P.O. Box 13
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. August 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bin sehr besorgt darüber, dass die Haftstrafe von Mahdi al-Basri bestätigt worden ist und er womöglich als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten ist. In diesem Fall sollte er umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
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Stellen Sie bitte sicher, dass das Rechtsmittelverfahren vor dem Kassationsgericht unverzüglich stattfindet.
- Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Inhaftierung der fünf Männer gegen die Verpflichtung verstößt, nach der Bahrain als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen hat.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Expressing concern that Mahdi al-Basri’s one-year prison sentence has been upheld and that he may be a prisoner of conscience, in which case he should be released immediately and unconditionally.
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Calling on the Bahraini authorities to ensure that the review of Mahdi al-Basri’s case before the Court of Cassation takes place without delay.
- Noting that his and the other four men’s detention is in breach of Bahrain’s international obligation to uphold freedom of expression as guaranteed in the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), to which Bahrain is a state party.
Sachlage
Am 3. Juli bestätigte die Abteilung 3 des Berufungsgerichts für Strafsachen in der Hauptstadt Manama die einjährige Freiheitsstrafe, die gegen den 25-jährigen Anwalt Mahdi al-Basri verhängt worden war. Seine Rechtsbeistände werden beim Kassationsgericht Rechtsmittel einlegen, allerdings wird befürchtet, dass Mahdi al-Basri bis zu einem solchen Verfahren seine Strafe bereits verbüßt haben wird. Mahdi al-Basri wird derzeit im Jaw-Gefängnis am Stadtrand von Manama festgehalten.
Mahdi al-Basri wurde am 11. März nach einer Polizeirazzia in seinem Haus in Karrana im Norden Bahrains festgenommen. Vier weitere Männer, Mahmood 'Abdul-Majeed 'Abdullah Al-Jamri, Hassan 'Abdali 'Issa, Mohsen 'Abdali 'Issa und 'Ammar Makki Mohammad Al-Aali, wurden am 12. März bei Tagesanbruch festgenommen. Die Gerichtsverfahren der fünf Männer, denen in unterschiedlichen Fällen vorgeworfen wird, den König auf Twitter beleidigt zu haben, begannen am 24. März vor der Abteilung 3 des vorinstanzlichen Strafgerichts. Mahdi al-Basri wurde beschuldigt, im Juni 2012 Twitternachrichten veröffentlicht zu haben, die auf seine IP-Adresse zurückgeführt worden waren. Er streitet die Vorwürfe jedoch ab. Sein persönliches Twitter-Benutzerkonto sei nicht das, von dem aus die Nachrichten veröffentlicht wurden, und er habe keine Verbindungen zu dem Benutzerkonto, das von seiner IP-Adresse aus genutzt wurde. Alle fünf Männer wurden am 15. Mai gemäß Paragraf 214 des bahrainischen Strafgesetzbuches zu einem Jahr Haft verurteilt. Der genannte Paragraf stellt die Beleidigung des Königs, der Nationalflagge und des Nationalwappens unter Strafe.
Amnesty International liegen derzeit keine neuen Informationen zu den Fällen der anderen vier Männer vor.
Hintergrundinformation
Das bahrainische Kabinett billigte am 14. April einen Ergänzungsantrag zu Paragraf 214 des Strafgesetzbuches bezüglich einer Verschärfung der Strafe im Falle der Beleidigung des Königs Hamad bin Isa Al Khalifah, der Nationalflagge oder anderen nationalen Symbolen. Der Ergänzungsantrag ist von der Nationalversammlung gebilligt und zur Ratifizierung an den König weitergeleitet worden. Durch die Änderung würden solche Straftaten mit bis zu fünf Jahren Haft zuzüglich einer Geldstrafe von 10.000 Bahrain-Dinar (etwa 20.000 Euro) bestraft werden.
Paragraf 214 des bahrainischen Strafgesetzbuches stellt "die Beleidigung des Emirs [Königs], der Nationalflagge und des Nationalwappens" unter Strafe. Dies stellt eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar.
Über zwei Jahre nach dem Aufstand in Bahrain und den angekündigten Reformen befinden sich immer noch gewaltlose politische Gefangene in Haft – darunter auch Demonstrierende, die während der Proteste festgenommen wurden. Ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden weiterhin unterdrückt. In den vergangenen Monaten wurde gewaltlosen politischen Gefangenen nicht nur die Freilassung verwehrt, es ist sogar vermehrt zu Inhaftierungen von Personen gekommen, die auf Twitter oder bei Demonstrationen friedlich ihre Meinung geäußert haben. Bahrainische Gerichte scheinen stärker darauf bedacht zu sein, sich der Regierung unterzuordnen, als wirksame Rechtsmittel für BahrainerInnen anzubieten und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.
Die Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry – BICI), die am 29. Juni 2011 vom König benannt wurde, ist damit beauftragt worden, während der Proteste 2011 begangene Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und einen Bericht zu erstellen. Nach der Veröffentlichung dieses Berichts im November 2011 verpflichtete sich die bahrainische Regierung öffentlich zur Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen. Der Bericht beleuchtete die Reaktion der Regierung auf die Massenproteste und dokumentierte weitreichende Menschenrechtsverletzungen. In einer der Schlüsselempfehlungen forderte der Bericht die Regierung auf, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen wie Folter und exzessive Gewaltanwendung vor Gericht zu stellen und unabhängige Untersuchungen zu Foltervorwürfen durchzuführen.
Viele der Versprechen der Regierung sind jedoch bis heute nicht eingelöst worden. Die Einberufung der BICI und ihr Bericht wurden als bahnbrechende Initiative angesehen, doch nach 18 Monaten ist das Versprechen bedeutender Reformen von der Regierung immer noch nicht in die Tat umgesetzt worden. Die bahrainische Regierung kommt den wesentlichen Empfehlungen der BICI zur Rechenschaftslegung nicht nach. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem englischen Bericht Bahrain: Reform shelved, repression unleashed vom November 2012 unter: http://amnesty.org/en/library/info/MDE11/062/2012/en.
Im September 2012 gaben die bahrainischen Behörden eine Stellungnahme zu den Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus dem Bericht der Arbeitsgruppe zur Universellen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review – UPR) ab, der auf der 21. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen förmlich angenommen wurde. In der Stellungnahme hieß es: "Die Rede- und Meinungsfreiheit werden in der bahrainischen Verfassung, der nationalen Gesetzgebung und internationalen Abkommen, denen Bahrain angehört, garantiert. Darüber hinaus sind alle Anklagen, die sich auf die Meinungsfreiheit beziehen, fallengelassen worden. Alle Fälle werden nun von zivilen Gerichten überprüft. Zudem werden gesetzliche Änderungen bezüglich des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Betracht gezogen".
Nach Meinung des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte überwacht, ist die mutmaßliche Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens, z. B. PolitikerInnen, nicht unter Strafe zu stellen. Vielmehr seien Personen des öffentlichen Lebens, somit auch Staatsoberhäupter, berechtigterweise Kritik und politischer Opposition ausgesetzt. Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, "sollten ein höheres Maß an Kritik als 'NormalbürgerInnen' hinzunehmen bereit sein". Er weist zudem darauf hin, dass die Rechte auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung das Recht voraussetzen, an PolitikerInnen und anderen Personen des öffentlichen Lebens Kritik zu üben.