Todesurteile aufgehoben
Die von einem bahrainischen Militärgericht verhängten Todesurteile gegen 'Ali 'Abdullah Hassan al-Sankis und 'Abdulaziz 'Abdulridha Ibrahim Hussain wurden am 9. Januar 2012 aufgehoben. Die Fälle sind an ein Gericht der zivilen Justiz übertragen worden.
Sachlage
Am 9. Januar hat das Kassationsgericht von Bahrain die gegen 'Ali 'Abdullah Hassan al-Sankis und 'Abdulaziz 'Abdulridha Ibrahim Hussain verhängten Todesurteile aufgehoben. Die beiden Zivilisten waren am 28. April 2011 vom Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz, einem Militärgericht, zum Tod verurteilt worden. Das Gericht hatte sie schuldig gesprochen, während der Proteste gegen die Regierung im März zwei Polizisten getötet zu haben. Beide Männer legten gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel ein, die jedoch am 22. Mai vom Militärberufungsgericht (National Safety Court of Appeal) abgewiesen wurden. Das Kassationsgericht leitete die Fälle an das Obere Berufungsgericht von Bahrain weiter. Das Datum des Berufungsverfahrens steht jedoch noch nicht fest.
Sowohl 'Ali 'Abdullah Hassan al-Sankis als auch 'Abdulaziz 'Abdulridha Ibrahim Hussain haben den Vorwurf erhoben, in der Haft gefoltert worden zu sein. Ihre "Geständnisse" waren vor Gericht gegen sie verwendet worden. Geständnisse, die unter Folter erzwungen wurden, dürfen jedoch nicht als Beweise bei Gerichtsverfahren verwendet werden. Dazu hat sich das Königreich Bahrain durch die Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verpflichtet.
Amnesty International wendet sich grundsätzlich und ohne jede Ausnahme gegen die Todesstrafe und vertritt den Standpunkt, dass Zivilpersonen nicht vor ein Militärgericht gestellt werden dürfen.
Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Amnesty International wird die Situation weiter beobachten. Sollten die Männer erneut zum Tode verurteilt werden, wird Amnesty International entsprechend reagieren.