Todesstrafe droht erneut!
Demo für Mohamed Kohail
© Garth Gullekson, Darligton Mediaworks
Das Verfahren gegen den Kanadier Mohamed Kohail und den Jordanier Mehanna Sa’d ist wieder aufgenommen wor-den. Die Staatsanwaltschaft fordert in beiden Fällen erneut die Todesstrafe. Sultan Kohail wartet auf den Beginn eines neuen Verfahrens gegen ihn. Auch er könnte erneut zum Tode verurteilt werden.
Appell an
KÖNIG UND MINISTERPRÄSIDENT
His Majesty King ’Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty The King, Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax (über das Innenministerium): (00 966) 1 403 1185
ZWEITER STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT UND INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185
(Bitte mehrmals versuchen!)
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, King Fahad Road
Building No. 373, Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Dear Mr al-Aiban)
Fax: (00 966) 1 461 2061
E-Mail:hrc@haq-ksa.org
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobok-shi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: saudi-embassy-berlin@t-online.de
Bitte beachten Sie, dass in Saudi-Arabien Donnerstag und Freitag keine Arbeitstage sind, so dass Faxe evtl. nicht durchgehen. Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Mai 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
-
Fordern Sie die Behörden auf, Mohamed Kohail, Mehanna Sa’d und Sultan Kohail in einem fairen Verfahren vor Gericht zu stellen, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht. Dazu gehören auch die Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, in denen angemessene Mög-lichkeiten zur Verteidigung und Berufung festgelegt werden, und die das Verhängen der Todesstrafe verbieten, wenn die Beweislast nicht eindeutig ist und eine andere Auslegung der Fakten möglich ist.
-
Erinnern Sie die Behörden daran, dass Saudi-Arabien Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter ist, wonach unter Folter oder Misshandlung erzwungene "Geständnisse" nicht als Beweismittel zulässig sind.
- Appellieren Sie an die Behörden, zu garantieren, dass der 18-jährige Sultan Kohail nicht für eine Straftat zum Tode verurteilt wird, die er begangen haben soll, als er noch minderjährig war, insbesondere da Saudi-Arabien ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the authorities to grant Mohamed Kohail, Mehanna Sa’d and Sultan Kohail fair trials in accordance with international standards for fair trial in capital cases, in particular the UN Safeguards guaranteeing the protection of the rights of those facing the death penalty, which guarantee adequate opportunity for defence and appeal, and prohibit the imposition of the death penalty when there is room for alternative interpretation of the evidence;
-
Reminding them that any statements such as "confessions" made as a result of torture or other ill-treatment should not be used as evidence, in accordance with the Convention against Torture, to which Saudi Arabia is a party;
- Asking them to guarantee that 18-year-old Sultan Kohail will not be sentenced to death for a crime allegedly committed when he was under 18, as Saudi Arabia is a state party to the Convention on the Rights of the Child.
Sachlage
Am 23. März 2010 hat ein Gericht in der Stadt Jeddah das Verfahren gegen Mohamed Kohail und Mehanna Sa’d wieder aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft plädiert unter Verwendung derselben Beweismittel – einschließlich der nach Aussagen der Angeklagten unter Folter erzwungenen "Geständnisse" – erneut für die Todesstrafe. Obwohl der Oberste Gerichtshof die Todesurteile gegen Mohamed Kohail und Mehanna Sa’d am 9. Januar 2010 aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an ein Gericht in Jeddah übergeben hatte, könnten die beiden erneut zum Tode verurteilt werden.
Sultan Kohail, der 18-jährige Bruder von Mohamed Kohail, wurde gegen Kaution freigelassen. Er wartet auf den Be-ginn des neuen Verfahrens vor dem zuständigen Gericht. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass er im Falle eines Schuldspruchs zum Tode verurteilt wird, obwohl er zur mutmaßlichen Tatzeit erst 16 Jahre alt war. Ursprünglich hatte das Standgericht in Jeddah Sultan Kohail im April 2008 zu 200 Peitschenhieben und einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Nichtsdestotrotz übergab das Kassationsgericht den Fall daraufhin zur Überprüfung an ein allgemeines Gericht.
Mohamed Kohail und Mehanna Sa’d wurden Anfang 2007 wegen Mordes an einem syrischen Jungen verurteilt, der im Januar 2007 auf einem Schulhofgelände getötet worden war. Im März 2008 verurteilte man sie in einem unfai-ren Gerichtsverfahren zum Tode. Die beiden Männer geben an, nach ihrer Festnahme etwa sechs Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und geschlagen geworden zu sein, um ein Geständnis von ihnen zu erzwingen. Das Verfahren vor dem Gericht in Jeddah entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Der Anwalt der beiden wurde nur zu zwei Anhörungen zugelassen und er durfte die Beweise, die gegen seine Man-danten vorgebracht wurden, nicht anfechten. Im November 2008 bestätigte das Kassationsgericht die Todesurteile gegen Mohamed Kohail und Mehanna Sa’d und leitete das Urteil an den Obersten Justizrat. Im Februar 2009 ver-wies dieser den Fall zur Prüfung an das Gericht von Jeddah zurück, welches die Todesurteile gegen Mohamed Ko-hail und Mehanna Sa’d im April 2009 aufrecht erhielt. Der Fall ging daraufhin zur erneuten Überprüfung an den Obersten Gerichtshof.
Hintergrundinformation
Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, welches die Hinrichtung von Personen verbietet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Straftat begangen haben. Dennoch haben die saudi-schen Behörden in der Vergangenheit minderjährige StraftäterInnen hingerichtet, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, und damit gegen die von ihnen eingegangenen internationalen Verpflichtungen verstoßen.
2007 richteten die saudischen Behörden mindestens 158 Personen hin, von denen 76 ausländische Staatsangehörige waren. 2008 wurden mindestens 102 Personen, darunter fast 40 ausländische Staatsangehörige, hingerichtet. Im Jahr 2009 weiß man von 69 hingerichteten Personen, darunter 19 mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Seit Beginn des Jahres 2010 sind mindestens acht Menschen hingerichtet worden.
In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe bei einer Vielzahl von Straftaten verhängt. Die Gerichtsverfahren entsprechen bei weitem nicht den internationalen Standards für faire Prozesse. Angeklagten wird das Recht einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt meistens verwehrt und oft werden sie nicht über den Stand des gegen sie eingeleiteten Gerichts-verfahrens informiert. Dabei können die Betroffenen außerdem allein aufgrund von unter Zwang oder Täuschung er-pressten Geständnissen verurteilt werden.
Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter, das die Verwendung durch Folter oder Miss-handlung herbeigeführter Aussagen als Beweismittel verbietet. In Artikel 15 heißt es wörtlich: "Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass Aussagen, die nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werden, es sei denn gegen eine der Folter angeklagte Person als Beweis dafür, dass die Aussage gemacht wurde."
In einem Bericht über die Verhängung der Todesstrafe in Saudi-Arabien wies Amnesty International auf deren häu-fige Anwendung und auf die dabei unverhältnismäßig hohe Zahl an ausländischen Staatsangehörigen aus Entwick-lungsländern hin. Für weitere Informationen siehe Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia (MDE 23/027/2008, 14. Oktober 2008): http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-executions-target-foreign-nationals-20081014