Todesurteile aufgehoben!

Demo für Mohamed Kohail

Demo für Mohamed Kohail

Der Oberste Gerichtshof von Saudi Arabien hat die Todesurteile des 24-jährigen Kanadiers Mohamed Kohail und des 23-jährigen Jordaniers Mehanna Sa’d unerwartet aufgehoben und ein Neuverfahren angeordnet. Wenn sie für schuldig befunden werden, droht ihnen jedoch erneut die Todesstrafe.

Appell an

KÖNIG UND MINISTERPRÄSIDENT
His Majesty King ’Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty The King, Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN (korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (über das Innenministerium)

ZWEITER STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT UND INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN (korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISION
Mr Bandar Mohammed 'Abdullah Al-Aiban
The Human Rights Commission
P.O. Box 58889, King Fahad Road
Building No.373, Riyadh 11515, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Dear Mr al-Aiban)
Fax: (00 966) 1 461 2061
E-Mail:hrc@haq-ksa.org

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi, Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: saudi-embassy-berlin@t-online.de

Bitte beachten Sie, dass in Saudi-Arabien Donnerstag und Freitag keine Arbeitstage sind, so dass Faxe evtl. nicht durch-gehen. Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. März 2010 keine Appel-le mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die Behörden auf, gegen Mohamed Kohail, Mehanna Sa’d und Sultan Kohail ein faires Verfahren durchzuführen, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht, darunter die Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, die angemessene Möglichkeiten zur Verteidi-gung und Berufung festlegen und die das Verhängen der Todesstrafe verbietet, wenn die Gegebenheiten nicht eindeutig sind und eine andere Auslegung der Fakten möglich ist.

  • Appellieren Sie an die Behörden, zu garantieren, dass der 18-jährige Sultan Kohail nicht für eine Straftat zum Tode verurteilt wird, die er begangen haben soll, als er noch minderjährig war, da Saudi-Arabien ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to grant Mohamed Kohail, Mehanna Sa’d and Sultan Kohail fair trials in accordance with international standards for fair trial in capital cases, in particular the UN Safeguards guaranteeing the protection of the rights of those fac-ing the death penalty, which guarantee adequate opportunity for defence and appeal, and prohibit the imposition of the death penalty when there is room for alternative interpretation of the evidence;

  • Asking the authorities to guarantee that 18-year-old Sultan Kohail will not be sentenced to death for a crime he allegedly committed as a juvenile, as Saudi Arabia is a state party to the Convention on the Rights of the Child.

Sachlage

Die Todesurteile von Mohamed Kohail und Mehanna Sa’d wurden vom Obersten Gerichtshof am 9. Januar 2010 auf-gehoben und der Fall wurde an ein Gericht in der Stadt Jeddah zur Neuverhandlung übergeben. Wenn das Gericht die beiden Männer schuldig spricht, könnte wieder die Todesstrafe gegen sie verhängt werden. Mohamed Kohail und Mhanna Sa’d bleiben weiter inhaftiert.

Sultan Kohail, der 18-jährige Bruder von Mohamed Kohail und ebenfalls kanadischer Staatsbürger, wurde gegen Kau-tion freigelassen. Er wartet auf den Beginn des neuen Verfahrens vor dem zuständigen Gericht. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass er im Falle eines Schuldspruchs zum Tode verurteilt wird, obwohl er zur mutmaßlichen Tatzeit erst 16 Jahre alt war. Ursprünglich wurde Sultan Kohail im April 2008 vom Standgericht in Jeddah zu 200 Peitschenhie-ben und einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nichtsdestotrotz riet das Kassationsgericht daraufhin zu einer Überprüfung des Falles vor einem allgemeinen Gericht.

Mohamed Kohail und Mehanna Sa’d wurden wegen Mordes an einem syrischen Jungen verurteilt, der auf einem Schulhofgelände im Januar 2007 getötet worden war. Sie wurden im März 2008 zum Tode verurteilt. Dem Vernehmen nach soll das Verfahren unfair verlaufen sein. Nach ihrer Festnahme hielt man sie etwa sechs Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Um ein Geständnis zu erzwingen wurden sie geschlagen. Das Gerichtsverfahren gegen sie vor dem Gericht in Jeddah entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Ihr Anwalt war nur zu einem oder zwei Verhandlungstagen zugelassen worden. Er durfte die Beweise, die gegen seine Mandanten vorgebracht wurde, nicht anfechten. Ihr Fall wurde von Gericht zu Gericht hin und her gereicht. Im No-vember 2008 bestätigte das Kassationsgericht die Todesurteile gegen Mohamed Kohail und Mehanna Sa’d und übergab das Urteil zur Bestätigung an den Obersten Justizrat. Im Februar 2009 hat der Oberste Justizrat den Fall zur Prüfung zurück an das Gericht von Jeddah verwiesen, das im April 2009 die Todesurteile gegen Mohamed Ko-hail und Mehanna Sa’d aufrechterhalten hat. Daraufhin ging der Fall zur erneuten Überprüfung an den Obersten Gerichtshof, wo er derzeit anhängig ist. Die Anklage gegen Sultan Kohail steht in Verbindung mit derselben Straftat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Februar 2009 hat der Oberste Gerichtshof von Saudi-Arabien die Arbeit als oberste Berufungsinstanz aufge-nommen. Er ist Teil einer durch das Justizgesetz von 2007 eingeführten Reform des Gerichtswesens. Das Kassati-onsgericht, das bislang für Berufungsverfahren zuständig war, ist nun durch Berufungsgerichte ersetzt worden. Der Oberste Justizrat bleibt weiterhin bestehen. Ihm wurden neue Aufgaben übergetragen, wie die Aufsicht der Organi-sation der Justiz, das beinhaltet unter anderem die Ernennung und Beförderung von Richtern sowie Disziplinarmaßnahmen gegen sie.

Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, wel-ches die Hinrichtung von Personen verbietet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Straftat begangen haben. Dennoch haben die saudischen Behörden in der Vergangenheit minderjährige StraftäterInnen hingerichtet, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren und damit gegen die von ihnen eingegangenen internationalen Verpflichtungen verstoßen.

2007 richteten die saudischen Behörden mindestens 158 Personen hin, von denen 76 ausländische Staatsangehörige waren. 2008 wurden mindestens 102 Personen, darunter fast 40 ausländische Staatsangehörige, hingerichtet. Im Jahr 2009 weiß man von 69 hingerichteten Personen, darunter fast 20 mit ausländischer Staatsan gehörigkeit. Seit Beginn des Jahres 2010 sind mindestens vier Menschen hingerichtet worden.

In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe bei einer Vielzahl von Straftaten verhängt. Die Gerichtsverfahren entsprechen bei weitem nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess. Die Anhörungen finden oft hinter verschlossenen Türen statt, und den Angeklagten wird das Recht einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt meistens verwehrt. In vielen Fällen werden weder sie noch ihre Familien über den Stand des Gerichtsverfahrens gegen sie informiert. Zum Tode verurteilte Gefangene erfahren zum Teil erst von ihrer Hinrichtung, wenn sie morgens aus der Zelle geholt werden, um enthauptet zu werden. Sie können allein aufgrund von unter Zwang oder Täuschung erpressten Geständnissen verurteilt werden.

In einem Bericht über die Verhängung der Todesstrafe in Saudi-Arabien wies Amnesty International auf deren häufige Anwendung hin und auf die dabei unverhältnismäßig hohe Zahl an ausländischen Staatsangehörigen aus Entwick-lungsländern.