Drohende Hinrichtung
Demo für Mohamed Kohail
© Garth Gullekson, Darligton Mediaworks
Das Gericht von Jeddah hat die gegen den kanadischen Staatsangehörigen Mohamed Kohail und den Jordanier Mehanna Sa’d verhängten Todesurteile am 4. April 2009 aufrechterhalten. Ihre Fälle sind nun wieder an den Obersten Justizrat verwiesen worden. Wenn der Justizrat die Todesurteile bestätigt, können die beiden Männer jederzeit hingerichtet werden.
Appell an
KÖNIG
His Majesty King Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty The King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (über das Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Minister of the Interior, Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN (korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185
AUSSENMINISTER
His Royal Highness
Prince Saud al-Faisal bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Minister of Foreign Affairs, Ministry of Foreign Affairs
Nasseriya Street, Riyadh 11124, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 0645
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISION
Mr Bandar Mohammed Abdullah Al Aiban
The President
The Human Rights Commission
P.O. Box 58889, Riyadh 11515
King Fahad Road
Building No.373
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 461 2061
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
Bitte beachten Sie, dass in Saudi-Arabien Donnerstag und Freitag keine Arbeitstage sind, so dass Faxe evtl. nicht durchgehen.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Mai 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:
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urging the King as the head of the Supreme Judicial Council not to ratify the death sentences against Mohamed Kohail and Mehanna Sa’d and to commute their death sentences;
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reminding the authorities that they are bound by international standards for fair trial in capital cases, in particular the UN Safeguards Guaranteeing the Protection of the Rights of Those Facing the Death Penalty, which guarantee adequate opportunity for defence and appeal, and prohibits the imposition of the death penalty when there is room for alternative interpretation of the evidence;
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highlighting that the execution of child offenders is expressly prohibited by the Convention on the Rights of the Child, to which Saudi Arabia is a state party;
- expressing concern that 17-year-old Sultan Kohail may still be at risk of being sentenced to death and asking the authorities to guarantee that this will not happen, as Saudi Arabia is a state party to the Convention on the Rights of the Child.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
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den saudi-arabischen König in seiner Rolle als Vorsitzender des Obersten Justizrats auffordern, die gegen Mohamed Kohail und Mehanna Sa’d verhängten Todesurteile nicht zu ratifizieren, sondern umzuwandeln;
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die Behörden daran erinnern, dass sie an internationale Standards für ein faires Gerichtsverfahren gebunden sind, darunter die Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, in denen es heißt: "Die Todesstrafe darf nur dann verhängt werden, wenn die Schuld des Angeklagten eindeutig und überzeugend bewiesen und keine andere Erklärung der Fakten möglich ist";
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darauf hinweisen, dass die Hinrichtung von minderjährigen StraftäterInnen im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, dessen Vertragsstaat Saudi-Arabien ist, ausdrücklich untersagt wird;
- Ihre Sorge darüber ausdrücken, dass der 17-jährige Sultan Kohail immer noch Gefahr läuft, zum Tode verurteilt zu werden, und die Behörden um die Zusicherung bitten, dass dies nicht geschieht, da Saudi-Arabien ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist.
Sachlage
Sultan Kohail wartet derweil immer noch auf ein erneutes Verfahren vor einem Strafgericht und läuft daher weiter Gefahr zum Tode verurteilt zu werden, obwohl er erst 17 Jahre alt ist.
Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, welches die Hinrichtung von Personen verbietet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Straftat begangen haben. Dennoch haben die saudischen Behörden in der Vergangenheit minderjährige StraftäterInnen hingerichtet, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren.
Im November 2008 hatte das Berufungsgericht die Todesurteile gegen Mohamed Kohail und Mehanna Sa'd aufrecht erhalten und sie dann zur Bestätigung an den Obersten Justizrat weitergeleitet. Im Februar 2009 verwies der Oberste Justizrat die Fälle an das ursprüngliche Strafgericht, das Gericht in Jeddah, zur Prüfung zurück. Dieses Gericht hat die Todesurteile nun aufrecht erhalten und sie zur Bestätigung an den Obersten Justizrat übergeben.
Hintergrundinformation
2007 richteten die saudischen Behörden mindestens 158 Personen hin, von denen 76 ausländische Staatsangehörige waren. 2008 wurden mindestens 102 Personen, darunter fast 40 ausländische Staatsangehörige, hingerichtet. Im laufenden Jahr wurden bereits 24 Todesurteile vollstreckt.
In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe bei einer Vielzahl von Straftaten verhängt. Die Gerichtsverfahren entsprechen bei weitem nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess. Die Anhörungen finden oft hinter verschlossenen Türen statt, und den Angeklagten wird das Recht einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt meistens verwehrt. In vielen Fällen werden weder sie noch ihre Familien über den Stand des Gerichtsverfahrens gegen sie informiert. Zum Tode verurteilte Gefangene erfahren zum Teil erst von ihrer Hinrichtung, wenn sie morgens aus der Zelle geholt werden, um enthauptet zu werden. Sie können allein aufgrund von unter Zwang oder Täuschung erpressten Geständnissen verurteilt werden.
In einem kürzlich veröffentlichten Bericht über die Anwendung der Todesstrafe in Saudi-Arabien wies Amnesty International auf deren häufige Anwendung hin und auf die dabei unverhältnismäßig hohe Zahl an ausländischen Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern. Für weitere Informationen siehe Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia (MDE 23/027/2008, 14. Oktober 2008): http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-executions-target-foreign-nationals-20081014