Christinnen freigelassen
Die beiden zum Christentum konvertierten Iranerinnen Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad sind am 18. November 2009 aus dem Evin-Gefängnis im Iran entlassen worden. Beide waren von dem gegen sie erhobenen Vorwurf des "Handelns gegen die nationale Sicherheit" freigesprochen worden. Die zwei Frauen stehen jedoch noch wegen anderer Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Konvertierung unter Anklage.
Appell an
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT VON TEHERAN
Mr Ali Reza Avaei
Karimkhan Zand Avenue
Sana'i Avenue, Corner of Ally 17, No 152
Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Dear Mr Avaei)
E-Mail: avaei@Dadgostary-tehran.ir
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadeqh Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh (Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran, 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: via website http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Textzeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse. Appelltext in die große Textbox darunter.
Sende eine Kopie an
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St. Vali Asr. Ave., south of Serah-e Jomhuri Tehran 1316814737, IRAN
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Begrüßen Sie die Freilassung von Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad am 18. November und die Antwort der iranischen Botschaft in Norwegen.
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Äußern Sie sich besorgt darüber, dass den beiden Frauen immer noch ein Strafverfahren wegen Apostasie und Verbreitung des christlichen Glaubens droht und sie mit dem Tode bestraft werden könnten.
- Fordern Sie, dass alle Anklagen gegen die Betroffenen, die lediglich auf der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Religionsfreiheit gründen, fallen gelassen werden. Sollten die Frauen auf der Grundlage dieser Anklagen dennoch für schuldig befunden und inhaftiert werden, wären sie gewaltlose politische Gefangene und Amnesty International würde ihre sofortige und bedingungslose Freilassung fordern.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Welcoming the release of Maryam Rostampour and Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad on 11 November, and the response by the Iranian Embassy in Norway;
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Expressing concern that they remain at risk of prosecution for "apostasy" and "propagation of Christianity" which could lead to the imposition of the death penalty;
- Urging that any charges against them relating solely to their peaceful expression of their right to freedom of religion be dropped, as if convicted and imprisoned on such charges, they would be prisoners of conscience and Amnesty International would call for their immediate and unconditional release.
In der Antwort von der iranischen Botschaft in Norwegen vom 18. November hieß es:
Die Botschaft der islamischen Republik hat in letzter Zeit einige Briefe von norwegischen Staatsangehörigen erhalten (die meisten ohne Absender, E-Mail-Adresse oder anderen Kontaktangaben), in denen behauptet wird, dass die beiden iranischen Christinnen Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad wegen ihrer Religion am 5. März festgenommen und inhaftiert worden seien.
Die Botschaft möchte Ihnen Folgendes mitteilen:
- Die beiden Frauen sind vor Kurzem ohne Kaution freigelassen worden, obwohl das Verfahren gegen sie noch nicht abgeschlossen ist.
- Im Iran wird niemand wegen seines Glaubens verfolgt oder festgenommen. Das Christentum ist eine anerkannte Religion. Nach unseren Informationen sind Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad festgenommen worden, weil eine Privatperson Klage erhoben hat.
- Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Wir würden es begrüßen, wenn Sie diese Antwort den Appellschreibern zur Kenntnis zu bringen und in angemessener Weise die Öffentlichkeit und die christlichen Gemeinden in Norwegen zu informieren.
Die Aussagen der iranischen Botschaft, dass es einen privaten Kläger gibt und der Fall noch nicht abgeschlossen ist,stimmt zwar mit den Informationen, die Amnesty International vorliegen, überein. Dass "im Iran niemand wegen seines Glaubens verfolgt oder festgenommen wird", entspricht jedoch nicht den Tatsachen, da die Anklagen gegen beiden Frauen eindeutig mit ihrem Glauben in Zusammenhang stehen.
Sachlage
Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad waren am 5. März 2009 festgenommen worden. Einen Großteil ihrer Haft verbrachten die beiden iranischen Christinnen im Evin-Gefängnis. Als sie am 9. August vor einem Richter des Revolutionsgerichts in Teheran erschienen, versuchte der Richter sie dazu zu drängen, dem christlichen Glauben zu abzuschwören und wieder zum Islam überzutreten. Die beiden Frauen weigerten sich jedoch. Bei dieser Anhörung war es ihnen zum ersten Mal seit ihrer Festnahme erlaubt, einen Anwalt zu treffen.
Am 7. Oktober brachte man Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad zu einer anderen Abteilung des Revolutionsgerichts, wo sie der Richter von dem Vorwurf des "Handelns gegen die nationale Sicherheit" freisprach. Er soll aber die Anklagen wegen "Apostasie" (Abfall vom Islam) und "Propagierung des christlichen Glaubens" an eine Abteilung eines anderen Gerichts verwiesen haben. Am 18. November ließ man die beiden Frauen frei. Amnesty International liegen keine Informationen darüber vor, ob und wann es einen Termin für eine erneute Anhörung gibt.
Im iranischen Strafgesetzbuch sind Apostasie und Verbreitung des christlichen Glaubens keine Straftatbestände. Richter werden jedoch dazu angehalten, ihr Wissen über das islamische Recht zur Urteilsfindung in den Fällen anzuwenden, in denen das Strafgesetzbuch keine spezifischen Regelungen enthält. Nach islamischem Recht kann Apostasie mit dem Tode bestraft werden. Am 19. November erhielt Amnesty International eine kurze Antwort von der iranischen Botschaft in Norwegen, in der man die Freilassung von Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad bestätigte. Der Vorwurf, dass die beiden Frauen wegen ihres Glaubens inhaftiert worden waren, wurde darin jedoch zurückgewiesen.
Hintergrundinformation
Nachdem Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad am 18. März 2009 vor dem Revolutionsgericht in Teheran erschienen waren, brachte man sie ins Evin-Gefängnis, wo sie bis zu ihrer Freilassung blieben. Anfang Mai verlegte man sie in Einzelzellen in den Trakt 209 des Evin-Gefängnisses. Nach den Unruhen, die auf den Wahlsieg von Präsident Ahmadinedschad im Juni folgten, wurden die beiden Frauen in eine Gefängnisbereich für Frauen verlegt. Dies geschah offenbar, um Platz für neue Häftlinge zu schaffen, die bei den Unruhen festgenommen wurden.
Obwohl das Christentum in Iran eine anerkannte Religion darstellt, werden evangelikale ChristInnen, von denen einige vom Islam übergetreten sind, häufig von den Behörden drangsaliert. Konvertiten vom Islam riskieren unter Umständen Festnahmen, Angriffe oder die Todesstrafe. Die Konvertierung vom Islam (Apostasie) gilt nach islamischem Recht als verboten. Es verlangt die Tötung von Apostaten, sofern sie sich weigern, wieder zum Islam überzutreten. Das iranische Strafgesetzbuch enthält keine Bestimmungen zu Apostasie. Richter sind allerdings angewiesen, ihr Wissen über das islamische Recht zur Urteilsfindung in den Fällen anzuwenden, zu denen das Strafgesetzbuch keine spezifischen Regelungen enthält.
Im Juni wurde berichtet, dass in einer neuen Version des iranischen Strafgesetzbuches, die derzeit im Parlament beraten wird und die ein Paragraph zur Kriminalisierung der Apostasie enthalten sollte, gestrichen wurde. Der Wächterrat, der jedes Gesetz hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Verfassung und mit dem Islamischen Recht genau überprüft, könnte aber dafür sorgen, dass es dennoch in Kraft tritt. Im Iran werden bestimmte Verbrechen vor dem Revolutionsgericht gehört.
Dazu zählen Verbrechen gegen die Staatssicherheit (darunter Spionage, bewaffneter Aufstand und Verschwörung), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verleumdung des Gründers oder des Religionsführers der islamischen Republik sowie bestimmte Straftatbestände der Korruption. Andere Verbrechen werden vor einem ordentlichen Gericht verhandelt.
Artikel 23 der iranischen Verfassung besagt: "Gegen niemanden darf wegen seines Glaubens ermittelt werden, und niemand darf belästigt oder getadelt werden, nur weil er einem bestimmten Glauben angehört". Artikel 18 (1) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dem der Iran als Vertragsstaat angehört, besagt: "Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden".