In Militärhaft

Thailand, Landkarte

Thailand

Der gewaltlose politische Gefangene Watana Muangsook befindet sich ohne Kontakt zu Rechtsbeiständen oder seiner Familie in Haft. Dies ist bereits das dritte Mal, dass er seit Anfang März 2016 ohne Anklage und Verfahren in Militärhaft festgehalten wird.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
General Prayut Chan-ocha
Government House
Pitsanulok Road, Dusit
Bangkok 10300, THAILAND
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 66) 2 282 5131

AUSSENMINISTER
Don Pramudwinai
Ministry of Foreign Affairs
Sri Ayudhya Road, Bangkok 10400, THAILAND
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 66) 2 643 5320 oder (00 66) 2 643 5314
E-Mail: minister@mfa.go.th

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS THAILAND
I.E. Frau Nongnuth Phetcharatana
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin
Fax: 030-7948 1511 oder 030-79481251
E-Mail: general@thaiembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Thailändisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Watana Muangsook, ehemaliger Parlamentsabgeordneter und Handelsminister, wird seit dem 18. April ohne Kontakt zur Außenwelt in Militärhaft gehalten. Es ist weder Anklage gegen ihn erhoben worden, noch hat ein Verfahren stattgefunden. Vermutlich steht seine Inhaftierung mit einem Facebook-Kommentar in Verbindung, in dem er erklärte, dass er den Entwurf für die thailändische Verfassung nicht unterstütze. Über den Entwurf soll im August 2016 in einem Referendum entschieden werden. Es wird angenommen, dass er in ein Militärlager außerhalb von Bangkok gebracht wurde. Weder seine Familie noch seine Rechtsbeistände hatten seit seiner Inhaftierung Kontakt zu ihm.

Dies ist bereits das dritte Mal, dass Watana Muangsook seit Anfang März 2016 aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung ohne Anklage und Verfahren in Militärhaft festgehalten wird. Zwischen dem 2. und 3. März hatte man ihn wegen einer Statusmeldung auf Facebook in Gewahrsam genommen. Darin hatte er die Behörden dafür kritisiert, dass sie die zunehmende Überwachung des ehemaligen Ministerpräsidenten Yingluck Shinawatra rechtfertigten. Zwischen dem 28. und 31. März inhaftierten die Militärbehörden ihn erneut, nachdem er die Inhaftierung ohne Anklage und Verfahren von Worachai Hema kritisiert hatte. Worachai Hema, ein gewähltes Parlamentsmitglied der ehemaligen Regierung, war inhaftiert worden, nachdem er Kritik am Verfassungsentwurf geübt hatte.

Im Juli 2015 untersagten die Behörden Watana Muangsook, nach Singapur zu reisen und wiesen eine Beschwerde zurück, die er gegen diese Entscheidung eingereicht hatte. Dabei bezogen sich die Behörden auf die Übergangsverfassung und amtliche Anweisungen, die solche willkürlichen Einschränkungen erlauben.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Watana Muangsook sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein wegen der friedlichen Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurde.

  • Bitte gewähren Sie ihm sofort und bis zu seiner Freilassung Zugang zu einem unabhängigen Rechtsbeistand, seiner Familie, einem unabhängigen Zivilgericht, das die Rechtmäßigkeit seiner Haft überprüfen kann, sowie zu angemessener medizinischer Versorgung.

  • Bitte stoppen Sie in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen Thailands die Inhaftierung, strafrechtliche Verfolgung, Drangsalierung und Bestrafung von Personen, die lediglich friedlich ihre Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrnehmen.

  • Heben Sie die Verordnung 3/2015 des Nationalrats für Frieden und Ordnung auf, mit der es den Militärbehörden ermöglicht wird, Personen vorzuladen und willkürlich und ohne Kontakt zur Außenwelt zu inhaftieren. Heben Sie bitte zudem die Beschränkungen auf, die Personen nach ihrer Freilassung aus der Inhaftierung zum sogenannten "Bewusstseinswandel" auferlegt werden.

[APPELLE AN]

MINISTERPRÄSIDENT
General Prayut Chan-ocha
Government House
Pitsanulok Road, Dusit
Bangkok 10300, THAILAND
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 66) 2 282 5131

AUSSENMINISTER
Don Pramudwinai
Ministry of Foreign Affairs
Sri Ayudhya Road, Bangkok 10400, THAILAND
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 66) 2 643 5320 oder (00 66) 2 643 5314
E-Mail: minister@mfa.go.th

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS THAILAND
I.E. Frau Nongnuth Phetcharatana
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin
Fax: 030-7948 1511 oder 030-79481251
E-Mail: general@thaiembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Thailändisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Militärbehörden, die im Mai 2014 durch einen Putsch an die Macht kamen und das Kriegsrecht verhängten, haben eine Reihe von Maßnahmen erlassen, mit denen die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig und tiefgreifend eingeschränkt werden. Diese Maßnahmen, die einen schwerwiegenden Verstoß gegen Thailands Verpflichtungen gemäß internationalen Menschenrechtsnormen und -standards darstellen, sollten ursprünglich nur vorübergehend gelten, sind jedoch noch immer in Kraft.

Unter anderem wurden die Befugnisse zur Inhaftierung gemäß Kriegsrecht und durch Verordnung 3/2015 des Militärrats (National Council for Peace and Order) ausgeweitet. In der Folge dürfen die Militärbehörden vermeintliche und tatsächliche Kritiker_innen ihrer Regierung bis zu eine Woche lang an inoffiziellen Haftorten festhalten. Amnesty International fordert die Behörden in Thailand weiterhin auf, die Richtlinien der Verordnung 3/2015 aufzuheben, mit denen willkürliche Inhaftierungen ermöglicht werden, und die Freilassung von Gefangenen nicht länger an einschränkende Bedingungen zu knüpfen. Beides wird weitverbreitet eingesetzt, um Kritiker_innen zum Schweigen zu bringen und sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte einzuschränken.
Die Behörden können vermeintliche und tatsächliche Kritiker_innen an inoffiziellen Orten, ohne Anklage, Verfahren oder Schutzmaßnahmen wie den Zugang zu Rechtsbeiständen, Angehörigen oder Gerichten festhalten. Diese Form der Inhaftierung, die häufig als "Bewusstseinswandel" bezeichnet wird, wird als Maßnahme zur Erzwingung der Kooperation mit den Behörden gerechtfertigt. Die Umstände dieser Inhaftierungen erhöhen die Gefahr für die Betroffenen, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Sowohl in den Provinzen im Süden Thailands, in denen seit 2004 Kriegsrecht gilt und Notstandsbestimmungen in Kraft sind, als auch im Rest des Landes kommt es in Militärhaft immer wieder zu Fällen von Folter und anderweitiger Misshandlung.

Gegen Personen, die dem "Bewusstseinswandel" ausgesetzt wurden, werden nach ihrer Freilassung vage formulierte und einschränkende Auflagen verhängt, mit denen ihre Rechte auf Bewegungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung beschnitten werden. Unter anderem ist es ihnen verboten, sich politisch zu engagieren. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen, droht ihnen die erneute Inhaftierung.

Die Militärbehörden setzen derzeit ihre Pläne zum politischen Übergang und den für 2017 geplanten Wahlen um. Unter anderem haben sie einen Verfassungsentwurf vorgelegt, über den im August 2016 in einem Referendum entschieden werden soll. Amnesty International befürchtet, dass die Behörden auf dem Weg zum nächsten politischen Ziel die friedliche Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit noch weiter einschränken könnten. Beamt_innen drohen weiterhin damit, hart gegen jeden vorzugehen, der undefinierte Aktionen ergreift, von denen sie glauben, dass sie dazu führen könnten, dass Personen die Regierung "missverstehen". Zudem nehmen sie weiter friedliche Kritiker_innen ohne Anklage und Verfahren fest. Im März 2016 wurde ein Gesetz verabschiedet, dass zehn Jahre Haft für Personen vorsieht, die "beleidigende" Sprache im Zusammenhang mit dem geplanten Referendum benutzt. Die Behörden drohen darüber hinaus damit, rechtliche Schritte gegen jede Person einzuleiten, die in der Phase vor dem Referendum "aufwiegeln". Beamt_innen haben zudem angegeben, dass Personen, die nach ihrer willkürlichen Inhaftierung ihre Meinung nicht geändert haben, möglicherweise Kurse zur politischen "Umerziehung" in Militärlagern belegen müssten.