Roma sollen einer Straße weichen
Smiljana mit ihrer Familie, Belvil-Siedlung, Belgrad, 2010
© Amnesty International
Die Behörden in der serbischen Hauptstadt Belgrad bereiten die rechtswidrige Zwangsräumung einer Roma-Gemeinde vor, die in einer informellen Siedlung in einem als Belvil bekannten Viertel Belgrads leben. Mindestens 300 Haushalte sollen einer neuen Straße weichen. Den Familien könnte durch die Zwangsräumung, die in den nächsten Tagen beginnen soll, die Obdachlosigkeit drohen.
Appell an
BÜRGERMEISTER VON BELGRAD
Dragan Djilas
Dragoslava Jovanovica 2,
Belgrade 11000, SERBIEN
(korrekte Anrede: Dear Mr Djilas)
E-Mail: gradonacelnik@beogradsg.org.rs oder natasa.golubovic@beogradsg.org.rs
Fax: (00 381) 11 3231 092
Sende eine Kopie an
PREMIERMINISTER
Mirko Cvetkovic
Predsednik Vlade Republike Srbije
Nemanjina 11
11000 Beograd, SERBIEN
E-Mail: predsednikvladesrbije@gov.rs
PRÄSIDENT DER REPUBLIK SERBIEN
Boris Tadic
Predsednik Republike Srbije
Andricev Venac 1
11000 Beograd, SERBIEN
E-Mail: kontakt.predsednik@predsednik.rs
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SERBIEN
S.E. Herrn Ivo Visković
Taubertstraße 18, 14193 Berlin
Fax: 030-825 2206
E-Mail: info@botschaft-serbien.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Serbisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Juni 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS
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Drängen Sie bei der Belgrader Stadtverwaltung darauf, weder die Roma aus Belvil noch aus anderen Belgrader Siedlungen zu vertreiben.
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Dringen Sie darauf, sicherzustellen, dass die BewohnerInnen von Belvil und anderen betroffenen Siedlungen zu allen Aspekten ihrer Zwangsräumung und Neuansiedlung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben für Zufahrtsstraßen zu der geplanten Sava-Brücke konsultiert werden.
- Fordern Sie die Behörden auf, in Konsultation mit allen betroffenen Gemeinden, die möglichen Alternativen zur Zwangsräumung zu identifizieren, die rechtlichen und verfahrenstechnischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und, falls die Zwangsräumungen unvermeidbar sind, einen umfassenden Plan zur Umsiedlung und Entschädigung aller betroffenen Gemeinschaften auszuarbeiten.
Sachlage
Am 30. März gab der stellvertretende Bürgermeister von Belgrad bekannt, dass die Zwangsräumung Ende April beginnen würde, damit solle einer Zufahrtsstraße zu einer geplanten Brücke über den Fluss Sava Platz gemacht werden. Die Roma in Belvil sind bislang nicht über die bevorstehende Räumung informiert worden. Die Behörden haben die betroffene Gemeinde auch nicht konsultiert, um die Räumungspläne zu besprechen oder mögliche Alternativen zu einer Zwangsräumung zu finden. Die Gemeinschaft ist weder über eine angemessene alternative Unterbringung informiert worden, noch wurde ihr eine solche angeboten. Der stellvertretende Bürgermeister hat stattdessen mitgeteilt, dass die Familien in Containern untergebracht würden. In solchen Containern leben bereits Belgrader Roma-Familien, die im vergangenen Jahr von einer Zwangsräumung betroffen waren. Die Container lassen sich schlecht belüften, sie sind feucht und überbelegt.
In der vergangenen Woche ist Amnesty International von verschiedener Seite darüber informiert worden, dass Angestellte der Belgrader Stadtverwaltung das Gelände in Belvil besucht und den Roma gedroht haben, sie bald zu vertreiben. In einem Bericht wird gesagt, dass vier Familien einen Räumungsbefehl erhalten haben. In der selben Woche wurden 35 Familien aus der Belgrader Roma-Siedlung Vidikovac vertrieben. Laut Angaben von Nichtregierungsorganisationen wird es in dieser Siedlung in der kommenden Woche weitere Zwangsräumungen geben.
In internationalen Menschenrechtsabkommen wird ausgeführt, dass Zwangsräumungen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen, und nur dann, wenn zuvor in echter Konsultation mit den betroffenen Gemeinden alle möglichen Alternativen ausgeschöpft wurden. Die Behörden müssen die Betroffenen in diesem Fall mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf schriftlich über die Räumung in Kenntnis setzen. Sie müssen zudem sicherstellen, dass niemand durch eine Zwangsräumung obdachlos wird oder in deren Folge eine anderweitige Menschenrechtsverletzung erleidet. Das schließt den Zugang zu Rechtsmitteln ein, darunter die Bereitstellung von Entschädigungen für die Zerstörung ihrer Unterkünfte, ihres Hab und Guts und etwaige Einkommenseinbußen. Die serbische Regierung hat die Verpflichtung sicherzustellen, dass die Behörden in Belgrad in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht handeln.
Hintergrundinformation
Amnesty International besuchte die Gemeinschaft in Belvil im Februar und März 2010. Die dortige Roma-Gemeinschaft machte sich Sorgen wegen möglicher Zwangsräumungen. Sie hatte Gerüchte gehört, dass es zu einer Zwangsräumung kommen würde, war aber nie von VertreterInnen der Stadtverwaltung dazu konsultiert worden. Die Roma berichteten Amnesty International, dass MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung im Februar 2010 in Belvil erschienen waren, um die Wohnstätten zu zählen und die Namen der dort lebenden Personen aufzunehmen. Sie gaben jedoch nicht an, warum sie diese Informationen einholten. Sieben Familien, die bereits am 22. April vertrieben werden könnten, kamen erst nach dieser Erhebung in die Siedlung.
Als Amnesty International die Stadtverwaltung von Belgrad im Februar fragte, ob eine Räumung bevorstehe, stritt die Behörde die Existenz von Plänen ab, die BewohnerInnen von Belvil zu vertreiben. Doch im März gab dann der stellvertretende Bürgermeister die Pläne hinsichtlich der Zwangsräumung bekannt – kurz nachdem bekannt wurde, dass die Europäische Investitionsbank Mittel bereitgestellt hatte, um Zufahrtsstraßen zum Sava-Brücken-Projekt zu bauen. Serbische NGOs haben versucht, den Termin für die Räumungen in Erfahrung zu bringen, jedoch keine Auskunft von der Stadtverwaltung erhalten.
Amnesty International befürchtet, dass die Belgrader Stadtverwaltung die Menschen in Belvil in ähnlicher Weise vertreiben will wie bei der Zwangräumung im August 2009 in der Siedlung Gazela. Bei dieser Zwangsräumung wurden 114 Roma-Familien an verschiedene Stellen in den Vororten von Belgrad umgesiedelt. Sie leben nun in Metallcontainern am Stadtrand, weit ab von jeder städtischen Infrastruktur. Amnesty International ist der Ansicht, dass diese Metallcontainer den menschenrechtlichen Standards für eine angemessene Unterbringung nicht erfüllen.
Die Unterkünfte in Belvil bestehen aus recycelten Materialien wie Holz und Karton, Ziegelsteinen und anderen aufgelesenen Baustoffen. Die meisten Familien errichten ihre Unterkünfte selbst. Die meisten BewohnerInnen von Belvil verdienen ihren Lebensunterhalt mit dem Sammeln und Verkaufen von Altmetall oder wiederverwertbaren Materialien, die sie im Stadtzentrum reichlich finden. Sie lagern die gesammelten Funde in der Siedlung. Im Fall einer Zwangsräumung verlieren sie ihre einzige Einnahmequelle.
Unter dem Völkerrecht werden bei rechtswidrigen Zwangsräumungen eine Reihe von Menschenrechten grob verletzt, darunter das in Artikel 11.1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte garantierte Recht auf angemessene Unterkunft und der in Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verbriefte Anspruch auf Schutz vor willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in das Privatleben, die Familie und die Wohnung. Serbien ist Vertragsstaat beider Pakte. Das Recht auf angemessene Unterkunft umfasst das Recht auf den Schutz vor rechtswidrigen Zwangsräumungen. Eine rechtswidrige Zwangsräumung ist die Vertreibung von Menschen aus ihren Wohnstätten oder von ihrem Land, ohne rechtlichen Schutz und andere Schutzmaßnahmen, die die vorherige Konsultation der Betroffenen umfasst, sowie die frühzeitige und angemessene Unterrichtung der Betroffenen über das Räumungsvorhaben, die Bereitstellung angemessener und alternativer Unterkünfte und den Zugang zu Rechtsmitteln. Alle Menschen haben ein Recht auf diese Schutzmaßnahmen, ungeachtet dessen ob sie die betreffende Wohnstätte gemietet, gepachtet oder gekauft haben. Wenn die entsprechenden Schutzmaßnahmen beachtet werden, verstößt eine Zwangsräumung nicht gegen das Verbot rechtswidriger Zwangsräumungen, auch wenn dabei Gewalt eingesetzt wird.