Drohende Folter und Misshandlung

Die britische Staatsbürgerin Maryam Kallis wird seit dem 15. März 2009 an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Sie ist in Gefahr, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden. Eine anwaltliche Vertretung und Besuche ihrer Familie werden ihr verwehrt.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street, Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 34 10

INNENMINISTER
His Excellency Major General Bassam Abdel Majid
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 34 28

VERTEIDIGUNGSMINISTER
His Excellency General Hassan Ali Turkmani
Ministry of Defence, Omayyad Square
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 223 7842

JUSTIZMINISTER
His Excellency Muhammad al-Ghafari
Ministry of Justice
Al-Nasr Street, Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 666 2460

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
S. E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Arabisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Mai 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, ARABIC, FRENCH OR YOUR OWN LANGUAGE:

expressing concern that British national Maryam Kallis was detained on 15 March, and is now held incommunicado and in secret, and asking where she is;

  • urging the authorities to ensure that Maryam Kallis is not tortured;

  • calling on them to release Maryam Kallis immediately and unconditionally unless she is charged with a recognizably criminal offence and given a prompt and fair trial;

  • reminding the authorities that Maryam Kallis must be given immediate access to a lawyer of her own choosing, her family and any medical treatment she may require.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die britische Staatsbürgerin Maryam Kallis am 15. März 2009 festgenommen wurde und seither ohne Kontakt zur Außenwelt an einem geheimen Ort inhaftiert ist, und nach ihrem Aufenthaltsort fragen;

  • bei den Behörden darauf drängen, sicherzustellen, dass sie nicht gefoltert wird;

  • die Behörden auffordern, Maryam Kallis sofort und bedingungslos freizulassen, sofern sie keiner erkennbar strafbaren Handlung angeklagt wird und umgehend ein faires Gerichtsverfahren erhält;

  • die Behörden daran erinnern, dass Maryam Kallis das Recht auf sofortigen Zugang zu einer anwaltlichen Vertretung ihrer Wahl, zu ihrer Familie sowie zu jeglicher eventuell benötigter medizinischer Versorgung hat.

Sachlage

Maryam Kallis ist am 5. März 2009 mit ihren drei fünf- bis achtjährigen Kindern nach Syrien gekommen und hat sich zunächst bei ihrer Schwester aufgehalten. Am 15. März wurde sie im Stadtteil Rukna al-Din der Hauptstadt Damaskus im Beisein ihres achtjährigen Sohnes von einer Gruppe von acht bis zehn Männern in Zivilkleidung festgenommen. Die Männer brachten sie und ihren Sohn in die Wohnung der Schwester zurück, wo sie ihren Ausweis und die Ausweise ihrer drei Kinder beschlagnahmten, Maryam Kallis Handschellen anlegten und sie abführten.

Maryam Kallis war im Oktober 2002 mit ihrer Familie nach Damaskus gereist, um Arabisch zu lernen. Ende 2008 kehrte sie allein nach Großbritannien zurück und fuhr im März 2009 wieder nach Damaskus, um ihre Kinder abzuholen. Sie sollte Ende März in London eintreffen.

Großbritannien hat mit den syrischen Behörden Kontakt aufgenommen, um den Aufenthaltsort und die Haftgründe von Maryam Kallis zu erfragen. Von Seiten der syrischen Behörden gab es jedoch keine Informationen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Folter ist in syrischen Verhör- und Haftzentren weit verbreitet und droht insbesondere Häftlingen, die ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden. Unter Zwang erpresste "Geständnisse" werden vor syrischen Gerichten systematisch als Beweismittel verwendet. Im Jahr 2008 starben sieben Personen während der Haft wahrscheinlich als Folge von Folterungen und anderen Misshandlungen. Foltervorwürfe werden von den Behörden üblicherweise ignoriert und nicht untersucht.