Gefangene im Hungerstreik

13 inhaftierte Angehörige der ethnischen Gruppe der Sahraui sind Anfang März in einen Hungerstreik getreten, um ihrer Forderung nach Freilassung Nachdruck zu verleihen. Sie waren vor mehr als fünf Jahren festgenommen worden und 2013 in einem unfairen Verfahren von einem Militärgericht zu Haftstrafen verurteilt worden.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Mustafa Ramid, Ministry of Justice and Liberties
Place El Mamounia – BP 1015, Rabat, MAROKKO
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 212) 537 73 47 25

LEITER DER GENERALDELEGATION FÜR VOLLZUGSVERWALTUNG UND WIEDEREINGLIEDERUNG
Mohamed Saleh Tamek
Angle avenue Arar et rue El-Jouz
Hay El Riyad, Rabat, MAROKKO
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Tamek)
Fax: (00 212) 537 71 26 19

Sende eine Kopie an

LEITER DES STAATLICHEN MENSCHENRECHTSRATS
Driss El Yazami
CNDH, Place Achouhada
Rabat, MAROKKO
Fax: (00 212) 537 54 00 01
E-Mail: elyazami@cndh.org.ma

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS MAROKKO
S.E. Herrn Omar Zniber
Niederwallstraße 39, 10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie bitte sicher, dass die 21 Gefangenen Ahmed Sbai, Mohamed Bachir Boutanguiza, Sidi Abdallah Abhah, Mohamed Bani, Brahim Ismaili, Sidahmed Lemjayed, Abdallah Lekhfawni, Abdeljalil Laâroussi, Naâma Asfari, Hassan Dah, Cheikh Banga, Mohamed Bourial, Mohamed Tahlil, Mohamed Lamine Haddi, Abdallah Toubali, Hocine Zaoui, Daich Daf, Mohamed Embarek Lefkir, Mohamed Khouna Babeit, Larbi Elbakai und Bachir Khadda) sofort freigelassen werden, sofern man ihnen kein internationalen Standards entsprechendes faires Gerichtsverfahren gewährt. Wenn man ihnen ein Wiederaufnahmeverfahren gewährt, sollten sie bis zum Verfahren auf freien Fuß gesetzt werden, wie es internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.

  • Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass die 13 hungerstreikenden Gefangenen jegliche medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen.

  • Ordnen Sie bitte sofort unabhängige und unparteiische Untersuchungen der Vorwürfe über Folter und andere Formen der Misshandlung an.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Moroccan authorities to release, or give a fair retrial to the 21 prisoners (Ahmed Sbai, Mohamed Bachir Boutanguiza, Sidi Abdallah Abhah, Mohamed Bani, Brahim Ismaili, Sidahmed Lemjayed, Abdallah Lekhfawni, Abdeljalil Laâroussi, Naâma Asfari, Hassan Dah, Cheikh Banga, Mohamed Bourial, Mohamed Tahlil, Mohamed Lamine Haddi, Abdallah Toubali, Hocine Zaoui, Daich Daf, Mohamed Embarek Lefkir, Mohamed Khouna Babeit, Larbi Elbakai, and Bachir Khadda), respecting the presumption for release pending trial as defined under international human rights law.

  • Urging them to ensure all the 13 on hunger striker receive any medical attention they may require;

  • Calling on them to order independent and impartial investigations into their allegations of torture and other ill-treatment.

Sachlage

Im Gefängnis Salé 1 in der Nähe der marokkanischen Hauptstadt Rabat befinden sich 13 Angehörige der ethnischen Gruppe der Sahraui seit dem 1. März im Hungerstreik. Das Gefängnis liegt über 1.100 km von den Familien der Inhaftierten in Laayoune in der Westsahara entfernt. Mit ihrem Hungerstreik protestieren die Gefangenen gegen ihre Inhaftierung und die von acht weiteren Männern, die nach unfairen Gerichtsverfahren zu langen Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Sie haben aufgrund des Hungerstreiks erheblich an Gewicht verloren, leiden nun zudem an extremer Erschöpfung, starken Kopfschmerzen, Magenbeschwerden und zeitweiser Bewusstlosigkeit.

Im Jahr 2010 waren zahlreiche Sahrauis festgenommen worden, nachdem die Sicherheitskräfte ein Protestlager in der Westsahara abgerissen hatten und es daraufhin zu Ausschreitungen gekommen war, in deren Folge elf Angehörige der Sicherheitskräfte und zwei Sahrauis getötet wurden. Ein marokkanisches Militärgericht befand 25 der sahrauischen Protestierenden und Aktivist_innen für schuldig und verurteilte sie zu Gefängnisstrafen von bis zu lebenslanger Haft. Die Verfahren waren von Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren begleitet. Foltervorwürfe der Angeklagten wurden vom Militärgericht nicht untersucht. Von den Schuldiggesprochenen verbüßen nun 21 ihre Haftstrafen.

Die marokkanischen Behörden haben das Militärjustizgesetz 2014 überarbeitet, so dass Militärgerichte nicht mehr für Verfahren gegen Zivilpersonen zuständig sind. Dies ist zwar eine positive Entwicklung, aber da das Gesetz nicht rückwirkend angewandt wird, betrifft es nicht den rechtlichen Status von Zivilpersonen, darunter die 21 sahrauischen Gefangenen, die von Militärgerichten verurteilt wurden, bevor das Gesetz im Juli 2015 in Kraft trat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die 13 sahrauischen Gefangenen Sidahmed Lemjayed, Ahmed Sbai, Mohamed Bachir Boutanguiza, Naâma Asfari, Hassan Dah, Cheikh Banga, Mohamed Bani, Sidi Abdallah Abhah, Mohamed Bourial, Mohamed Embarek Lefkir, Bachir Khadda, Abdallah Toubali und Ibrahim Ismaili gehörten zu den Angehörigen der Sahraui, die am 8. November 2010 nach dem Abriss des Protestlagers Gdim Izik in der Nähe von Laayoune in der Westsahara festgenommen worden waren. Im Zuge der gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und Protestierenden, die auf den Abriss des Lagers folgten, wurden elf Angehörige der Sicherheitskräfte und zwei Sahrauis getötet.

Mehrere der Inhaftierten gaben an, in der Haft – unter anderem während der Verhöre in den ersten Wochen der Untersuchungshaft, um "Geständnisse" zu erlangen – gefoltert und auf andere Weise misshandelt worden zu sein. 24 der Gefangenen, darunter auch Menschenrechtler_innen, wurden vor ein Militärgericht gestellt, das keine Untersuchungen der Foltervorwürfe, die mindestens 17 Gefangene erhoben, einleitete. Amnesty International kritisierte, dass die 24 Zivilpersonen vor ein Militärgericht gestellt wurden und ihnen somit ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verwehrt wurde.

Bei der Verurteilung der 25 Angeklagten (24 Gefangene und ein Mann, der in Abwesenheit verurteilt wurde) stützte sich das Militärgericht von Rabat vornehmlich auf die umstrittenen "Geständnisse". Das Gericht sprach die 25 Angeklagten am 17. Februar 2013 wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" und "Gewalt gegen marokkanische Angehörige der Sicherkräfte und Schändung eines Leichnams" für schuldig und verurteilte sie zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslänglich. Das Kassationsgericht hat noch nicht über die Rechtsmittel entschieden, die die Männer seitdem eingelegt haben.

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen haben kritisiert, dass die von den Gefangenen erhobenen Foltervorwürfe nicht untersucht worden sind. Die UN-Arbeitsgruppe hat die Behörden zudem aufgefordert, die Urteile zu überprüfen, da Zivilpersonen nicht vor Militärgerichte gestellt werden sollten. Weitere Informationen finden Sie auf Englisch im Bericht Morocco: Free or retry 21 Sahrawis jailed five years ago, 4 December 2015, unter: https://www.amnesty.org/en/documents/mde29/2800/2015/en/.