Drohende Auspeitschung

Am 3. März 2009 verurteilte ein Gericht in al-Shamli (nördlich der Hauptstadt Riad) die drei oben Genannten zu Auspeitschungen und Gefängnisstrafen. Amnesty International hält die zugrunde liegenden Anklagen für Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsstandards. Khamisa Mohammed Sawadi und Fahad wurden zu 40 Peitschenhieben und vier Monaten Haft verurteilt, Hadyan erhielt 60 Peitschenhiebe sowie sechs Monate Haft. Khamisa Mohammed Sawadi soll außerdem nach Verbüßung ihrer Strafe nach Syrien abgeschoben werden.

Appell an

KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (über das Innenministerium - bitte mehrfach versuchen)

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Minister of the Interior
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road
Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (bitte mehrfach versuchen)

AUßENMINISTER
His Royal Highness Prince Saud al-Faisal bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Minister of Foreign Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Nasseriya Street
Riyadh 11124, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 0645

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed Abdullah Al Aiban
President
Human Rights Commission
P.O. Box 58889
King Fahad Road, Building No. 373
Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 461 2061

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. April 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ARABIC AND ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • expressing concern that Khamisa Mohammed Sawadi, Fahad and Hadyan were convicted and sentenced to imprisonment and flogging on charges that are inconsistent with international human rights standards;

  • urging the authorities not to carry out the sentences of flogging, and reminding them that Saudi Arabia is a state party to the Convention Against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment;

  • calling on the authorities to bring Saudi Arabian laws and practices into line with international laws and standards against torture, flogging and arbitrary imprisonment.

Sachlage

Der Anwalt der drei Verurteilten will gegen die Urteile Rechtsmittel einlegen. Sollte die Gerichtsentscheidung dennoch aufrecht erhalten werden, droht ihnen die unmittelbare Auspeitschung. Als Inhaftierte hätten sie den Status gewaltloser politischer Gefangener.

Khamisa Mohammed Sawadi und die beiden Männer, die nur unter den Namen Fahad und Hadyan bekannt sind, wurden am 21. April 2008 von Angehörigen der Kommission zur Förderung der Tugend und zum Schutz vor Untugend (auch Mutawa’een oder "Sittenpolizei" genannt) festgenommen, weil sie sich in Gesellschaft eines Angehörigen des anderen Geschlechts, der kein enger Verwandter ist, aufhielten (khilwa).

Zu ihrer Verteidigung brachten Fahad und Hadyan vor, dass sie Khamisa Mohammed Sawadi nur Brot bringen wollten. Fahad sagte, dass die Anklage khilwa nicht zutreffe, da er als Kind von ihr gestillt worden und somit mit ihr verwandt sei. Das Gericht akzeptierte die Begründung nicht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Prügelstrafe wird in Saudi-Arabien bei einer Reihe von Tatbeständen zwingend angewandt. So wird sie unter anderem bei Alkoholkonsum verhängt und kann nach Ermessen der Richter auch als zusätzliche Strafe bzw. an Stelle anderer Strafen angeordnet werden. Die Anzahl der Peitschenhiebe ist gesetzlich nicht festgelegt und kann von mehreren Dutzend bis mehreren Tausend Hieben reichen. Die Prügelstrafe wird gewöhnlich in Intervallen von jeweils zwei bis vier Wochen vollstreckt.

Da Saudi-Arabien das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert hat, verstößt es durch die fortgesetzte Anwendung der Prügelstrafe fortwährend gegen seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen. In einer Stellungnahme zu Körperstrafen, wie das Auspeitschen, hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter festgestellt, dass "körperliche Strafen unvereinbar sind mit dem Verbot der Folter und dem Verbot anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe".

Amnesty International betrachtet die Kriminalisierung von khilwa als einen Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsstandards, insbesondere gegen das Recht des Einzelnen auf Schutz vor willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben und seine Familie (Artikel 12, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).