Drohende Prügelstrafe
Um den 19. Mai 2009 herum weigerte sich das Kassationsgericht in Riyadh, die gegen Khamisa Mohammed Sawadi, Fahad und Hadyan verhängten Prügel- und Haftstrafen zu ratifizieren. Sie alle waren für schuldig befunden worden, sich in Gesellschaft eines Angehörigen des anderen Geschlechts, der kein nächster Verwandter ist, aufgehalten zu haben (khilwa). Der Fall wurde zur Überprüfung wieder an das Gericht in al-Shamli, nördlich der Hauptstadt Riyadh, übergeben. Wenn das Gericht seinen ursprünglichen Urteilsspruch bestätigt, drohen den drei Personen Auspeitschung und Gefängnisstrafen. Im Fall einer Inhaftierung wären sie als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten, da Amnesty International Inhaftierungen aufgrund von khilwa für unvereinbar mit internationalen Menschenrechtsstandards hält.
Appell an
KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (über das Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Minister of the Interior
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed Abdullah Al Aiban
President
Human Rights Commission
P.O. Box 58889
King Fahad Road, Building No. 373
Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 461 2061
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juli 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ARABIC AND ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:
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welcoming the Court of Cassation's refusal to ratify the sentences of imprisonment and flogging;
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expressing concern that Khamisa Mohammed Sawadi, Fahad and Hadyan are still being tried on charges that are inconsistent with international human rights standards;
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urging the authorities to drop the charges and not to reinstate the sentences of flogging and imprisonment for all three, and reminding them that Saudi Arabia is a state party to the Convention Against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment;
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if they are convicted on these charges and their sentences of imprisonment carried out Amnesty International would consider them to be prisoners of conscience and call for their immediate and unconditional release;
- calling on the authorities to bring Saudi Arabian laws and practices into line with international laws and standards against torture, flogging and arbitrary imprisonment.
Sachlage
Khamisa Mohammed Sawadi, Fahad und Hadyan wurden am 21. April 2008 von Angehörigen der Kommission zur Förderung der Tugend und zum Schutz vor Untugend (auch Mutawa’een oder "Sittenpolizei" genannt) wegen Verdachts auf khilwa festgenommen.
Am 3. März 2009 verurteilte das Gericht in al-Shamli alle drei Personen wegen khilwa zu Prügel- und Haftstrafen. Khamisa Mohammed Sawadi und Fahad wurden zu 40 Peitschenhieben und vier Monaten Haft verurteilt, Hadyan erhielt 60 Peitschenhiebe sowie sechs Monate Haft. Khamisa Mohammed Sawadi soll außerdem nach Verbüßung ihrer Strafe nach Syrien ausgewiesen werden, da sie syrische Staatsbürgerin ist.
Zu ihrer Verteidigung brachten Fahad und Hadyan vor, dass sie Khamisa Mohammed Sawadi nur Brot bringen wollten. Fahad sagte, dass die Anklage wegen khilwa nicht zutreffe, da er als Kind von ihr gestillt worden und somit mit ihr verwandt sei. Das Gericht akzeptierte die Begründung jedoch nicht.
Hintergrundinformation
Die Prügelstrafe ist in Saudi-Arabien bei einer Reihe von Tatbeständen zwingend vorgeschrieben und kann nach Ermessen der Richter auch als zusätzliche Strafe bzw. an Stelle anderer Strafen verhängt werden. Die Anzahl der Peitschenhiebe kann von mehreren Dutzend bis mehreren Tausend Hieben reichen. Die Prügelstrafe wird für gewöhnlich nach und nach in Intervallen von jeweils zwei bis vier Wochen vollstreckt. Die höchste Zahl an Peitschenhieben, die für einen einzigen Fall verhängt wurde, beläuft sich Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge auf 40.000 Hiebe, verhängt in einem kürzlichen Prozess wegen Mordes.
Durch die Verhängung von Prügelstrafen wie der Auspeitschung verstößt Saudi-Arabien gegen seine Verpflichtungen als Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. In einer Stellungnahme hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter festgestellt, dass "die Prügelstrafe unvereinbar ist mit dem Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe".
Amnesty International betrachtet die Kriminalisierung von khilwa als einen Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsstandards, insbesondere gegen das Recht des Einzelnen auf Schutz vor willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben und seine Familie (Artikel 12, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).