Haftstrafe für Journalisten

Der saudi-arabische Journalist Alaa Brinji wurde vom Sonderstrafgericht in der Hauptstadt Riad wegen Twitter-Nachrichten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Appell an

KÖNIG
His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

JUSTIZMINISTER
His Excellency Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani
Ministry of Justice
University Street
P.O. Box 7775
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder (00 966) 11 402 031

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Nayef bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 403 3125

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Alaa Brinji bitte sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft gehalten wird.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Alaa Brinji regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand hat.

  • Ändern oder heben Sie bitte alle Gesetze auf, durch die willkürlich die Rechte auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit eingeschränkt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to release Alaa Brinji immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, held solely for exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to ensure that he has regular access to his family and a lawyer.

  • Calling on the authorities to repeal or amend all laws that arbitrarily restrict the rights to freedom of opinion and expression and freedom of thought, conscience and religion or belief.

Sachlage

Am 24. März hat das Sonderstrafgericht in Riad den saudi-arabischen Journalisten Alaa Brinji zu fünf Jahren Haft verurteilt und mit einem anschließenden achtjährigen Reiseverbot belegt. Er wurde unter anderem für schuldig befunden, "die Herrscher des Landes beleidigt", "die Öffentlichkeit aufgestachelt", "religiöse Figuren des Islam verspottet", "gegen Paragraf 6 des Gesetzes gegen Computerkriminalität verstoßen" und "Sicherheitskräfte beschuldigt zu haben, in Awamiyya [einem Gebiet in der Östlichen Provinz Saudi-Arabiens] Demonstrierende getötet zu haben". Die Anklagen standen in Zusammenhang mit Nachrichten, die er über Twitter veröffentlicht hatte. Darin hatte er Religionsfreiheit gefordert und die Bewegung "Women to drive", Menschenrechtsverteidiger_innen und gewaltlose politische Gefangene unterstützt. Das Gericht ordnete zudem eine Geldstrafe von 50.000 Saudi-Riyal (knapp 12.000 Euro) sowie die Schließung seines Twitter-Kontos an.

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge begann das Gerichtsverfahren von Alaa Brinji im Dezember 2015. Zusätzlich zu den anderen Anklagepunkten war er zu Beginn seines Verfahrens wegen "Abfalls vom Glauben" (Apostasie) angeklagt. Apostasie ist in Saudi-Arabien ein schweres Verbrechen, das mit der Todesstrafe bestraft wird. Aus Mangel an Beweisen wurde der Anklagepunkt jedoch fallengelassen. Während des gesamten Verfahrens hatte Alaa Brinji keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Alaa Brinji war am 12. Mai 2014 an einem Kontrollpunkt von Angehörigen der Sicherheitskräfte, von denen einige in Zivil gekleidet waren, festgenommen worden, als er zusammen mit seiner Frau auf dem Weg nach Bahrain war. Man brachte ihn in das Gefängnis des Geheimdienstes des Innenministeriums in Dammam, wo er weiterhin festgehalten wird. Während der ersten 50 Tage seiner Haft hielt man ihn ohne Kontakt zur Außenwelt in Einzelhaft fest. Erst danach durfte er seine Frau anrufen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Alaa Brinji ist ein angesehener Journalist, der für die saudi-arabischen Zeitungen "al-Bilad", "al-Sharq" und "Okaz" gearbeitet hat.

Die systematische Unterdrückung von Autor_innen, Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen ist Teil eines umfassenden Vorgehens der saudi-arabischen Behörden, mit dem alle Formen der Kritik zum Schweigen gebracht werden sollen. So soll verhindert werden, dass von den Behörden begangene Menschenrechtsverletzungen direkt oder indirekt aufgedeckt werden. Zu den Menschen, die von den Behörden ins Visier genommen wurden, gehören die führenden Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes, darunter Frauenrechtler_innen, sowie Angehörige von Personen, die Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, saudi-arabische Schiiten, welche die Diskriminierung ihrer Gemeinschaft kritisieren, und Personen, die mit internationalen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International in Kontakt stehen.

Die Behörden in Saudi-Arabien unterdrücken seit 2012 systematisch alle Formen der friedlichen Äußerung abweichender Meinungen und des friedlichen Aktivismus. Anfang 2014 waren die meisten der bekannten und unabhängigen Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes inhaftiert, zum Schweigen gebracht oder gezwungen worden, ins Ausland zu fliehen. Der Großteil von ihnen war bereits mit willkürlichen Reiseverboten belegt und von Sicherheitskräften, insbesondere von Angehörigen des Geheimdiensts des Innenministeriums (General Directorate of Investigations – GDI, auch als al-Mabahith bekannt), eingeschüchtert und drangsaliert worden, bevor man sie strafrechtlich verfolgte und harte Strafen gegen sie erließ. Viele von ihnen wurden in grob unfairen Verfahren vor dem Sonderstrafgericht verurteilt, das für terrorismus- und sicherheitsbezogene Fälle zuständig ist und dessen Zuständigkeiten und Arbeitsweisen nicht näher spezifiziert sind.

Im März 2016 wurde der saudi-arabische Schriftsteller und islamische Gelehrte Mohanna Abdulaziz al-Hubail in Abwesenheit vom Sonderstrafgericht zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt und mit einem anschließenden sechsjährigen Reiseverbot belegt. Er wurde mehrerer "Straftaten" für schuldig befunden, darunter Verstöße gegen Paragraf 6 des Gesetzes gegen Computerkriminalität, weil er auf Twitter "den Staat und seine Herrscher beleidigt" und sich "mit inhaftierten Mitgliedern der der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA) solidarisch gezeigt" haben soll. Er wurde ebenfalls für schuldig befunden, zu Demonstrationen aufgerufen und daran teilgenommen zu haben, und die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen gefordert zu haben. Das Gericht ordnete an, dass sein Twitter-Konto gelöscht wird.

Nachdem die bekannten Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes zum Schweigen gebracht wurden, haben die Behörden im Jahr 2013 den Druck auf Online-Aktivist_innen verschärft. Rechtsanwält_innen und Angehörige von Personen, die Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, und Personen, die mit internationalen Menschenrechtsorganisationen in Kontakt stehen, um Menschenrechtsverletzungen zu melden, sollen ebenfalls zum Schweigen gebracht werden. Familienangehörige und Rechtsbeistände von Aktivist_innen und Opfern von Menschenrechtsverletzungen wurden gezwungen, Erklärungen zu unterschreiben, dass sie Misshandlungen nicht melden und keine Einzelheiten öffentlich machen. Gleichzeitig nutzen die Behörden die staatlich kontrollierten Medien, um ihre eigene Version der Geschehnisse öffentlich zu machen und die Öffentlichkeit gegen die Aktivist_innen aufzustacheln. In manchen Fällen wird sogar so weit gegangen, dass sie als Terrorist_innen und Kriminelle dargestellt werden.