Unfaires Gerichtsverfahren

Karte Vereinigte Arabische Emirate

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Osama al-Najjar muss am 14. Oktober zu seiner zweiten Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof in Abu Dhabi erscheinen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein wegen seiner Twitter-Aktivitäten angeklagt ist. Bei einer Verurteilung hätte er kein Recht auf Berufung.

Appell an

PRÄSIDENT
Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahyan

Ministry of Presidential Affairs
Corniche Road
Abu Dhabi
P.O. Box 280
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 971) 2 622 2228
E-Mail: ihtimam@mopa.ae

KRONPRINZ VON ABU DHABI
Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan
Crown Prince Court Bainunah Street
Abu Dhabi
P.O. Box 124
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 2 668 6622
Twitter: @MBZNews

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Lt General Sheikh Saif bin Zayed Al Nahyan
Zayed Sport City
Arab Gulf Street
Near to Shaikh Zayed Mosque
Abu Dhabi
POB: 398
Fax: (00 971) 2 4414938 oder
(00 971) 2 4022762 oder
(00 971) 2 4415780
E-Mail: über die Webseite: http://moi.gov.ae/en/contactus/contactusform.aspx
Twitter: @SaifBZayed

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn Jumaa Mubarak Jumaa Salem Aljunaibi
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. November 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Osama al-Najjar umgehend und bedingungslos frei und lassen Sie alle Anklagen gegen ihn fallen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft ist, und weil er sich für seinen Vater eingesetzt hat.

  • Stellen Sie bitte dringend sicher, dass er vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und Zugang zu jeder nötigen medizinischen Behandlung sowie seinem Rechtsbeistand erhält.

  • Leiten Sie bitte eine unabhängige Untersuchung der von Osama al-Najjar erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to release Osama al-Najjar immediately and unconditionally and drop the charges against him as he is a prisoner of conscience held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association, including his advocacy on behalf of his father.

  • Urging them to protect him from torture and other ill-treatment and grant him access to his lawyer and any medical attention he may require.

  • Calling on them to order an independent investigation into Osama al-Najjar’s allegations of torture and other ill-treatment, and bring those responsible to justice.

Sachlage

Der 25-jährige Osama al-Najjar muss am 14. Oktober wieder vor Gericht erscheinen. Am 23. September hatte vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs von Abu Dhabi seine erste Anhörung stattgefunden. Eine Anklage gegen ihn lautet auf "Erstellen und Betreiben einer Seite in sozialen Netzwerken in der Absicht, falsche, satirische oder diffamierende Gedanken und Informationen zu veröffentlichen, welche die Struktur staatlicher Einrichtungen schädigen". Zudem wird ihm "Mitgliedschaft in der Organisation al-Islah" vorgeworfen sowie "Kontaktieren ausländischer Organisationen und Darstellung falscher Informationen" über das Gerichtsverfahren "VAE 94" und die Haftbedingungen im al-Razeen-Gefängnis, in dem gewaltlose politische Gefangene festgehalten werden. Osama al-Najjar durfte sich erst bei der eigentlichen Verhandlung mit seinem Rechtsbeistand treffen.

Osama al-Najjar wurde am 17. März von zehn Angehörigen der Staatssicherheit bei sich zuhause im Emirat Adschman festgenommen. Am 26. Februar hatte Osama al-Najjar dem Innenminister der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eine Twitternachricht gesendet, in der er Besorgnis über die Behandlung seines inhaftierten Vaters äußerte und den Minister aufforderte, einen von ihm geschickten Brief zu beantworten. Sein Vater, Hussain Ali Alnajjar al-Hammadi, wurde 2013 als einer von zahlreichen gewaltlosen politischen Gefangenen in dem unfairen Massenverfahren "VAE 94" verurteilt. Nach seiner Festnahme wurde Osama al-Najjar vier Tage lang in einer geheimen Hafteinrichtung in Einzelhaft gehalten und offenbar gefoltert und anderweitig misshandelt. Man schlug ihm mit der Faust ins Gesicht und mit einem Kabel auf verschiedene Teile seines Körpers. Am Tag vor seiner Festnahme war er am Bein operiert worden, und diese Wunde begann infolge der Misshandlungen erneut zu bluten. Später wurde er in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt, wo ihn seine Familie seither besucht hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Osama al-Najjar ist der Sohn des Naturwissenschaftslehrers Hussain Ali Alnajjar al-Hammadi, der 2013 als einer von zahlreichen gewaltlosen politischen Gefangenen in dem unfairen Massenverfahren "VAE 94" verurteilt wurde. Unter den 94 Angeklagten befanden sich Menschenrechtsanwält_innen, Richter_innen und studentische Aktivist_innen. 69 von ihnen wurden wegen Anklagen, die mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zu tun haben, zu Haftstrafen zwischen sieben und 15 Jahren verurteilt. Hussain Ali Alnajjar al-Hammadi erhielt eine zehnjährige Gefängnisstrafe. In einem zweiten Verfahren wurde gegen ihn eine zusätzliche Haftstrafe von 15 Monaten verhängt. In diesem Prozess wurden insgesamt zehn Staatsangehörige der VAE und 20 ägyptische Staatsangehörige wegen Anklagen hinsichtlich der Gefährdung der nationalen Sicherheit verurteilt.

Beide Massenverfahren entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Angeklagten befanden sich im Vorfeld des Verfahrens ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft und hatten keinen Zugang zu Rechtsbeiständen. Alle Angeklagten wurden in geheimer Haft gehalten, manche von ihnen sogar bis zu einem Jahr lang. Viele der Angeklagten sagten vor Gericht aus, gefoltert worden zu sein. Mutmaßlich während der geheimen Haft von den Angeklagten erlangte "Geständnisse" wurden im Prozess als Beweise gegen sie verwendet. Darüber hinaus durften die Angeklagten keine Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen, was gegen internationale Menschenrechtsnormen verstößt.

Mehrere Familienangehörige der 69 Regierungskritiker_innen, die nach dem Massenverfahren "VAE 94" inhaftiert wurden, haben Vertreter_innen von Amnesty International bei deren Besuch im November 2013 erzählt, dass sie von den Behörden drangsaliert, eingeschüchtert, bedroht und stigmatisiert worden seien. Dadurch sollen sie offenbar davon abgehalten werden, Gerechtigkeit für die Gefangenen einzufordern. Mehrere Familienangehörige von Gefangenen wurden von Angehörigen der Sicherheitskräfte bedroht und am Reisen gehindert. Auch hat man ihnen Arbeitszulassungen verweigert. Mehrere Verwandte erhielten außerdem Drohungen über Twitter – entweder von anonymen Twitter-Profilen oder von Personen, die für die Staatssicherheit arbeiten oder Verbindungen zu deren Vertreter_innen haben sollen.

Die Familien von Gefangenen sind zudem in den Medien, die vornehmlich die Regierung unterstützen, verunglimpft worden, unter anderem in einer Dokumentation über die "VAE 94", die von einer Organisation produziert wurde, die enge Verbindungen zu den Behörden haben soll. Diese Dokumentation wurde zum ersten Mal am 21. November 2013 in Dubai gezeigt. Auf die Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte in dem Verfahren geht die Dokumentation in keiner Weise ein.

Die zivilgesellschaftliche Organisation al-Islah ("Vereinigung für Reformen und Soziale Führung") mit Sitz in den VAE wurde 1974 auf rechtmäßige Weise gegründet und beteiligt sich seit 40 Jahren offen an einem friedlichen gesellschaftlichen und politischen Diskurs. Zu den Unterstützer_innen der Vereinigung zählen u. a. Justizmitarbeiter_innen, Rechtsanwält_innen und Akademiker_innen.

Am 5. Februar veröffentlichte Gabriela Knaul, die UN-Sonderberichterstatterin für die Unabhängigkeit der Richter und Anwälte, nach einem Besuch der VAE ihre vorläufigen Bemerkungen. Sie äußerte Besorgnis hinsichtlich einer Reihe von Belangen, u. a. zu Berichten über die Überwachung, Drangsalierung, Bedrohung und versuchte Beeinflussung von Anwält_innen, und appellierte an die Behörden, umgehend Maßnahmen zur Beendigung dieser Situation einzuleiten. Sie zeigte sich zudem besorgt darüber, dass das Justizsystem der VAE faktisch nach wie vor der Exekutive der Regierung untersteht. Sie gab zahlreiche Empfehlungen an die Regierung der VAE ab, so zum Beispiel: Überarbeitung der Gesetzgebung, um das Berufungsrecht für Fälle, die in erster Instanz vor der Staatsschutzkammer des Bundesgerichtshofs verhandelt werden, sicherzustellen; Einsetzen eines unabhängigen Ausschusses zur Untersuchung aller Vorwürfe der Folter oder Misshandlung in Haft; und Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und seiner Fakultativprotokolle sowie des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Die vorläufigen Bemerkungen der Sonderberichterstatterin finden Sie hier (auf Englisch): http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=14223&LangID=E