3 Jahre Haft wegen Twitternachrichten

Die Behörden in den Vereinigten Arabischem Emiraten versuchen jede Form von Kritik im Keim zu ersticken

Die Behörden in den Vereinigten Arabischem Emiraten versuchen jede Form von Kritik im Keim zu ersticken

Osama al-Najjar ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklagen bezogen sich auf Twitternachrichten, in denen er Besorgnis über die Behandlung seines inhaftierten Vaters geäußert hatte. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

PRÄSIDENT
Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahyan

Ministry of Presidential Affairs
Corniche Road
Abu Dhabi
P.O. Box 280
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 971) 2 622 2228
E-Mail: ihtimam@mopa.ae

KRONPRINZ VON ABU DHABI
Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan
Crown Prince Court Bainunah Street
Abu Dhabi
P.O. Box 124
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 2 668 6622
Twitter: @MBZNews

Sende eine Kopie an

PREMIERMINISTER
Sheikh Mohammed Bin Rashid al-Maktoum
Prime Minister’s Office
P.O. Box 212000
Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Fax: (00 971) 4 330 4044
Twitter: @HHShkMohd

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn Jumaa Mubarak Jumaa Salem Aljunaibi
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Osama al-Najjar umgehend und bedingungslos frei und lassen Sie alle Anklagen gegen ihn fallen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft ist, und weil er sich für seinen Vater eingesetzt hat.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass er vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und Zugang zu jeder nötigen medizinischen Behandlung sowie seinem Rechtsbeistand und seiner Familie erhält.

  • Leiten Sie bitte eine unabhängige Untersuchung der von Osama al-Najjar erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to release Osama al-Najjar immediately and unconditionally and drop the charges against him as he is a prisoner of conscience held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association, including his advocacy on behalf of his father.

  • Urging them to protect him from torture and other ill-treatment and grant him access to his lawyer, family and any medical attention he may require.

  • Calling on them to order an independent investigation into Osama al-Najjar’s allegations of torture and other ill-treatment, and bring those responsible to justice.

Sachlage

Der 25-jährige Osama al-Najjar wurde am 25. November von der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs von Abu Dhabi zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 500.000 VAE-Dirham (etwa 110 Euro) verurteilt. Das Gericht ordnete überdies die Beschlagnahmung all seiner elektronischen Geräte und die Schließung seines Twitter-Kontos an. Osama al-Najjar wurde unter anderem wegen "Schüren von Hass gegen den Staat", "Erstellen und Betreiben einer Internetseite [mit] falschen, satirischen oder diffamierenden Gedanken und Informationen", welche als schädlich für staatliche Einrichtungen angesehen werden, und "Kontaktieren ausländischer Organisationen und Darstellung falscher Informationen" schuldig gesprochen.

Gemäß Paragraf 67 des nationalen Gesetzes Nr. 10 über den Obersten Gerichtshof sind die Entscheidungen des Gerichtshofs endgültig und bindend. Dies bedeutet, dass Personen, die vor diesem Gericht verurteilt werden, kein Recht auf Berufung haben.

Das Urteil gegen Osama al-Najjar wurde ihm nicht im Gerichtssaal mitgeteilt. Er wurde stattdessen in das Richterzimmer bestellt, wo er das Urteil in Abwesenheit seines Rechtsbeistands und in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft erfuhr.

Osama al-Najjar war am 17. März von zehn Angehörigen der Staatssicherheit bei sich zuhause im Emirat Adschman festgenommen worden. Am 26. Februar hatte Osama al-Najjar dem Innenminister der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eine Twitternachricht gesendet, in der er Besorgnis über die Behandlung seines inhaftierten Vaters äußerte und den Minister aufforderte, einen von ihm geschickten Brief zu beantworten. Sein Vater, Hussain Ali al-Najjar al-Hammadi, war 2013 als einer von zahlreichen gewaltlosen politischen Gefangenen in dem unfairen Massenverfahren "VAE 94" verurteilt worden. Nach seiner Festnahme wurde Osama al-Najjar vier Tage lang in einer geheimen Hafteinrichtung in Einzelhaft gehalten und offenbar gefoltert und anderweitig misshandelt. Man schlug ihm mit der Faust ins Gesicht und mit einem Kabel auf verschiedene Teile seines Körpers. Am Tag vor seiner Festnahme war er am Bein operiert worden, und diese Wunde begann infolge der Misshandlungen erneut zu bluten. Später wurde er in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt, wo ihn seine Familie seither besucht hat. Seinen Rechtsbeistand durfte er zum ersten Mal am 23. September bei seiner Gerichtsverhandlung sehen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Osama al-Najjar ist der Sohn des Naturwissenschaftslehrers Hussain Ali al-Najjar al-Hammadi, der 2013 als einer von zahlreichen gewaltlosen politischen Gefangenen in dem unfairen Massenverfahren "VAE 94" verurteilt wurde. Unter den 94 Angeklagten befanden sich Menschenrechtsanwält_innen, Richter_innen und studentische Aktivist_innen. 69 von ihnen wurden wegen Anklagen, die mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zu tun haben, zu Haftstrafen zwischen sieben und 15 Jahren verurteilt. Hussain Ali al-Najjar al-Hammadi erhielt eine zehnjährige Gefängnisstrafe. In einem zweiten Verfahren wurde gegen ihn eine zusätzliche Haftstrafe von 15 Monaten verhängt. In diesem Prozess wurden insgesamt zehn Staatsangehörige der VAE und 20 ägyptische Staatsangehörige wegen Anklagen hinsichtlich der Gefährdung der nationalen Sicherheit verurteilt.

Beide Massenverfahren entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Angeklagten befanden sich im Vorfeld des Verfahrens ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft und hatten keinen Zugang zu Rechtsbeiständen. Alle Angeklagten wurden in geheimer Haft gehalten, manche von ihnen sogar bis zu einem Jahr lang. Viele der Angeklagten sagten vor Gericht aus, gefoltert worden zu sein. Mutmaßlich während der geheimen Haft von den Angeklagten erlangte "Geständnisse" wurden im Prozess als Beweise gegen sie verwendet. Darüber hinaus durften die Angeklagten keine Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen, was gegen internationale Menschenrechtsnormen verstößt.

Mehrere Familienangehörige der 69 Regierungskritiker_innen, die nach dem Massenverfahren "VAE 94" inhaftiert wurden, haben Vertreter_innen von Amnesty International bei deren Besuch im November 2013 erzählt, dass sie von den Behörden drangsaliert, eingeschüchtert, bedroht und stigmatisiert worden seien. Dadurch sollten sie offenbar davon abgehalten werden, Gerechtigkeit für die Gefangenen einzufordern. Mehrere Familienangehörige von Gefangenen wurden von Angehörigen der Sicherheitskräfte bedroht und am Reisen gehindert. Auch hat man ihnen Arbeitszulassungen verweigert. Mehrere Verwandte erhielten außerdem Drohungen über Twitter – entweder von anonymen Twitter-Profilen oder von Personen, die für die Staatssicherheit arbeiten oder Verbindungen zu deren Vertreter_innen haben sollen. Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht "There is no freedom here": Silencing dissent in the United Arab Emirates (UAE), online unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE25/018/2014/en.

Am 5. Februar veröffentlichte Gabriela Knaul, die UN-Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, nach einem Besuch der VAE ihre vorläufigen Bemerkungen. Sie äußerte Besorgnis hinsichtlich einer Reihe von Belangen, u. a. zu Berichten über die Überwachung, Drangsalierung, Bedrohung und versuchte Beeinflussung von Anwält_innen, und appellierte an die Behörden, umgehend Maßnahmen zur Beendigung dieser Situation einzuleiten. Sie zeigte sich zudem besorgt darüber, dass das Justizsystem der VAE faktisch nach wie vor der Exekutive der Regierung untersteht. Sie gab zahlreiche Empfehlungen an die Regierung der VAE ab, so zum Beispiel: Überarbeitung der Gesetzgebung, um das Berufungsrecht für Fälle, die in erster Instanz vor der Staatsschutzkammer des Bundesgerichtshofs verhandelt werden, sicherzustellen; Einsetzen eines unabhängigen Ausschusses zur Untersuchung aller Vorwürfe der Folter oder Misshandlung in Haft; und Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und seiner Fakultativprotokolle sowie des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Die vorläufigen Bemerkungen der Sonderberichterstatterin finden Sie hier (auf Englisch): http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=14223&LangID=E